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23.03.2007

Anhörung zur Änderung der Verpackungsverordnung

Eine öffentliche Anhörung zu der Verordnung der Bundesregierung "Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung", veranstaltet heute der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Ziel der Änderungsverordnung ist eine Begrenzung und Vereinfachung der Pfandregelung sowie deren Anpassung an neue Erkenntnisse aus Ökobilanz-Untersuchungen. Ferner sollen die derzeit bestehende Koppelung des Inkrafttretens der Pfandpflicht mit dem Unterschreiten einer festgelegten Mehrwegquote aufgehoben und eine Pflicht zur Überprüfung der Regelung spätestens zu Beginn des Jahres 2010 eingeführt werden, um so Planungs- und Investitionssicherheit für die Wirtschaft zu schaffen. Schließlich sollen Ungereimtheiten in der bestehenden Pfandregelung beseitigt und eine für den Verbraucher besser verständliche, durchschaubare Lösung erreicht werden. Ferner will man eine Einschränkung der entstandenen "Insellösungen" erreichen, um die nationale Pfandregelung europarechtlich abzusichern.

     
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