Der Deutsche Bundestag hat die von der Bundesregierung vorgelegte 5. Novelle der Verpackungsverordnung gebilligt. Die Verordnung soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen sorgen. "Die Neuregelung sichert, dass auch in Zukunft die Verpackungsabfälle verbraucherfreundlich bei den Haushalten abgeholt werden können und sie ermöglicht, das bewährte System sinnvoll weiter zu entwickeln", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. "Damit muss künftig jeder Vertreiber von Verpackungen seinen Verpflichtungen nachkommen", betonte Gabriel.
Die Verpackungsnovelle beendet die bislang mögliche Verrechnung bei der Erfassung von gewerblichen Verpackungsabfällen mit Verpackungen von privaten Haushalten. Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen werden funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen ausgenommen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten Haushalten anfallen. Für Transparenz soll die Pflicht sorgen, Vollständigkeitserklärungen über die in Verkehr gebrachten Verpackungen abzugeben.
Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen.
12.11.2007, 13:00