Branche: Lebensmittel

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13.04.2005

Auf dem richtigen Weg

Tracking und Tracing von Verpackungsmitteln

Rückverfolgbarkeit ist Pflicht: Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist seit Ende letzten Jahres in
Kraft. Jetzt ist Gesetz, was bereits im Vorfeld (vgl. neue verpackung 10/2004: „Rückverfolgbarkeit: Verpackung so wichtig wie der Inhalt“)
angekündigt wurde: Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt
werden in ihrer Bedeutung für die Lebensmittelsicherheit mit den Lebensmitteln selbst und mit deren Inhaltsstoffen gleichgesetzt und
müssen daher über alle Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen
rückverfolgbar sein.

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