Über HMI 2.0 können Anwender sowohl die Verpackungsmaschine als auch das Etikettier- und Drucksystem über eine einzige Schnittstelle zentral ansteuern.

Über HMI 2.0 können Anwender sowohl die Verpackungsmaschine als auch das Etikettier- und Drucksystem über eine einzige Schnittstelle zentral ansteuern. (Bild: Multivac)

  Etiketten enthalten schon heute sehr detaillierte Informationen über das gekennzeichnete Lebensmittel. Zu den Pflichtangaben gehören beispielsweise die Verkehrsbezeichnung, der Fettgehalt, der Name des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie Zutaten, Nettogewicht, Preis, Mindesthaltbarkeitsdatum und die Angabe der nötigen Lagerbedingungen. Auf diese Weise machen Etiketten die gesamte Lebensmittelprozesskette transparenter. Mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), die ab 13. Dezember 2014 gilt, wird sich der Informationsgehalt von Etiketten (beziehungsweise anderer Formen der Produktkennzeichnung) noch einmal deutlich erweitern. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen Hersteller und Händler zu den bisherigen Pflichtangaben zusätzliche Informationen bereitstellen. Verpflichtend sind dann, falls nötig, Anweisungen für die Aufbewahrung und Verwendung, Angaben zum Ursprungsland des Lebensmittels sowie ab Dezember 2016 die Deklaration des Nährwerts. Zudem macht die LMIV detailliertere Vorgaben, was die Ausgestaltung der Angaben angeht. Bei Packungen, deren Oberfläche größer ist als 80 cm², muss die Schrifthöhe der Pflichtangaben zukünftig mindestens 1,2 mm betragen, bezogen auf den Buchstaben „x“. Bei kleineren Packungen beträgt die Mindestschriftgröße 0,9 mm. Eine vergleichbare Vorgabe gab es bislang nicht. Zurzeit müssen die Informationen lediglich „deutlich lesbar“ sein. Auch zum Zustand des gekennzeichneten Lebensmittels gab es in der deutschen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bis dato keine präzise Regelung. Dafür war eine solche in der Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG enthalten. Entsprechend macht auch die neue LMIV Angaben zum physikalischen Zustand des Produkts erforderlich, wenn – so die Verordnung – „die Unterlassung zur Täuschung geeignet ist“. Erweiterung der Kennzeichnungspflichten Über die Verwendung von Allergenen müssen Verbraucher künftig auch bei loser Ware informiert werden. Bisher ist das nur für Lebensmittel in Fertigpackungen verpflichtend. Die Liste der anzugebenden Allergene bleibt identisch. Die Information muss jedoch durch den Schriftsatz hervorgehoben werden. Erstmalig ist auch das Einfrierdatum für Fleisch- und Fischerzeugnisse verpflichtend, zu dem es bisher keine Regelung gab. Die Herkunftsangabe, die nur für Rindfleisch galt, muss zukünftig auch bei Geflügel, Schwein, Schaf und Ziege vorhanden sein. Sie gilt aber auch für primäre Zutaten, wenn das Produkt Herkunfts- beziehungsweise Ursprungsangaben enthält, die mit der primären Zutat nicht übereinstimmen.Verpflichtend sind zudem Hinweise auf Zusatzstoffe wie Aspartam, Pflanzensterine oder Koffein, ob ein Lebensmittel „aufgetaut“ ist oder Nanopartikel enthält, auf die Herkunft von pflanzlichen Ölen und Fetten, auf Lebensmittelimitate sowie diverse Angaben für Fleisch- und Fischerzeugnisse. Die neue LMIV trägt auch dem Umstand Rechnung, dass heute immer mehr Verbraucher Lebensmittel in Online-Shops oder im Versandhandel kaufen. Auch hier müssen Pflichtkennzeichnungen wie die Zutatenliste und die Nährwertkennzeichnung vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme gilt für das Mindesthaltbarkeitsdatum, das erst zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichtend ist. Neben den Vertriebswegen hat sich der Geltungsbereich der LMIV inhaltlich erweitert: Galt sie bisher nur für Lebensmittel in Fertigpackungen, die für den Endverbraucher bestimmt waren, so ist sie ab Ende des Jahres auch für vorverpackte Lebensmittel auf jeder Stufe verpflichtend. Sie gilt also auch dann, wenn Lebensmittel weiterverarbeitet werden. Zwei Jahre später, ab 13. Dezember 2016, wird die bislang freiwillige Nährwertkennzeichnung für (fast) alle Lebensmittel obligatorisch. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Verpackungen mit Informationen zu Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz gekennzeichnet sein. Die Werte sind auf 100 g oder 100 ml des Lebensmittels zu beziehen. Außerdem kann angegeben werden, welchen Anteil der empfohlenen Tageszufuhr dieser Nährwerte das Lebensmittel bezogen auf eine erwachsene Person liefert. Zusätzlich sind Nährwertangaben pro Portion erlaubt. Die Angaben müssen in Tabellenform dargestellt werden. Ist das aus Platzgründen auf dem Etikett oder der Packung nicht möglich, können sie hintereinander aufgelistet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinpackungen, Nahrungsergänzungsmittel (eigenständig geregelt), Mineralwasser, Kräuter, Salz, Kaffee, Tee, alkoholische Getränke und lose Waren.

Einscannen der Daten für die Funktionalität „Rückverfolgung“.
Einscannen der Daten für die Funktionalität „Rückverfolgung“.

Das Etikett als Informationsträger Die Fülle von Neuerungen bei der Informationsweitergabe und Lebensmittelkennzeichnung wirft bei Herstellern und Handel etliche Fragen auf: Passen die erweiterten Angaben im Einzelfall überhaupt auf das Etikett oder die Packung? Welche Anpassungen sind vorzunehmen? Müssen die bestehenden Kennzeichnungs- und Etikettiersysteme gegebenenfalls erneuert werden? Falls ja: Welches Etikettierverfahren ist das richtige? Eine entsprechende Beratung zum Thema Lebensmittelinformationsverordnung und Etikettierung/Kennzeichnung bietet zum Beispiel Multivac Marking & Inspection aus dem westfälischen Enger. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Etikettierung, Kennzeichnung und Inspektion in Europa. Geschäftsführer Volker Gerloff rät: „Bei Lebensmitteln wird es künftig noch mehr darauf ankommen, dass die Produkte chargengenau gekennzeichnet werden, damit die richtige Information auf der richtigen Packung ist.“ Damit hier keine Fehler auftreten, muss der Datenaustausch zwischen den Prozessschritten „Einscannen der Daten und Abspeichern in der Produktionsdatenbank“, „Verpacken“, „Etikettieren“ und „Drucken“ stimmen. Hersteller benötigen also in jedem Fall Systeme, die untereinander kompatibel sind und miteinander kommunizieren können – also auch entsprechende Schnittstellen zwischen Verpackungslinie und der Betriebsdatenerfassung haben. Zum anderen werden Etikettiersysteme benötigt, die alle Daten im richtigen Layout chargengenau auf die Packungen aufbringen. Bei einzelnen Produkten kann sogar eine individuelle Kennzeichnung nötig sein. Im Lebensmittelbereich gibt es verschiedene Verfahren zur Aufbringung von Selbstklebeetiketten. Zu den gängigsten zählen die Querbahnetikettierung, die Transportband- und die Gliederbandetikettierung. Welches Etikettiersystem zum Einsatz kommt, hängt nach Auskunft von Geschäftsführer Gerloff von mehreren Faktoren ab: „Eine entscheidende Rolle spielt die Verpackungsmaschine, aber auch Packungsform und die Anforderungen an das Etikett selbst beeinflussen die Auswahl.“ Multivac Marking & Inspection hat Systeme für alle Etikettieraufgaben im Programm: von Etikettenspendern zum Anbau über Querbahnetikettierer, Transportband- und Gliederbandetikettierer bis zu Kartonetikettierern. „Wir bieten Maschinen für alle Leistungsklassen an – von der Einsteigerlösung bis zum Hochleistungssystem. Bei Bedarf passen wir jedes unserer Systeme auf die Kundenanforderungen an“, ergänzt Gerloff. Die Systeme können in automatisierte Verpackungslinien integriert oder als Stand-alone-Lösungen betrieben werden. Zudem bietet das Unternehmen Lösungen für unterschiedliche Druckanwendungen auf Etiketten oder direkt auf die Verpackungsfolie. Dabei kommen gängige Drucktechnologien wie Heißprägeverfahren, Thermotransferdruck, Inkjet und Laserkennzeichnung zum Einsatz, im Bereich der Inspektion auch das gesamte Lösungsspektrum für Aufgaben der Qualitätskontrolle. Flexible Lösungen Der Kennzeichnungsspezialist hat mehrere seiner Maschinen in die Steuerung der Multivac-Verpackungsmaschinen integriert, darunter zum Beispiel die Foliendirektdrucker MR 29x, den Thermotransferdrucker TTO sowie die Querbahnetikettierer MR615, MR625 und MR635. Die genannten Etikettiersysteme sind mit HMI 2.0 (Human-Machine-Interface) ausgestattet, die auch bei Multivac-Verpackungsmaschinen der neuen Generation zum Einsatz kommt. Die Mensch-Maschine-Schnittstelle ist auf Ergonomie ausgerichtet. Bedienpersonen können über das HMI sowohl die Verpackungsmaschine als auch das Etikettier- und Drucksystem über eine einzige Bedienlogik zentral ansteuern. Die Chargendaten werden über die Maschinensteuerung IPC 06 verarbeitet und über die Mensch-Maschine-Schnittstelle für den Bediener visualisiert. Mit der Integration der Funktionalität „Rückverfolgung“ in das HMI gewährleistet Multivac Marking & Inspection, dass packungsgenau etikettiert wird, das heißt, dass jedes Etikett mit den richtigen Druckdaten auf die zugehörige Packung aufgebracht wird. Durch die zentrale Verwaltung sämtlicher Layouts auf dem Maschinenterminal werden viele Vorgänge automatisiert. Auch die Backup- und Restore-Funktion sowie die Datenerfassung erfolgen zentral über ein Panel.   Für Sie entscheidend Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Das Europäische Parlament und der Rat haben am 25. Oktober 2011 die neue LMIV (EU) Nr. 1169/2011 erlassen. Sie dient der Information der Verbraucher über Lebensmittel und gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Die Verordnung ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Unternehmen die LMIV anwenden, ab dem 13. Dezember 2016 auch die Bestimmungen über Nährwertdeklarationen. Zu den verpflichtenden Angaben gehören: Bezeichnung des Lebensmittels, Verzeichnis der Zutaten, Angabe von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten, Nettofüllmenge des Lebensmittels, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, gegebenenfalls Anweisungen zu Aufbewahrung/Verwendung, Anschrift des Lebensmittelunternehmers, Ursprungsland oder Herkunftsort, gegebenenfalls Gebrauchsanleitung, Alkoholgehalt bei Getränken, die über 1,2 Volumenprozent Alkohol verfügen, Nährwertdeklaration.

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