Von unten gut zu erkennen: Sind die Inka Paletten komplett mit Folie umwickelt, verhindert die geschlossene Bodenfläche den Zugriff auf die Sendung – sie ist manipulationssicher.

Von unten gut zu erkennen: Sind die Inka Paletten komplett mit Folie umwickelt, verhindert die geschlossene Bodenfläche den Zugriff auf die Sendung – sie ist manipulationssicher. (Bild: Inka Paletten)

Auf den Einsatz von Inka Paletten in der Luftfracht haben die aktuellen Änderungen ebenso wenig Einfluss wie die Änderungenen der Sicherheitsbestimmungen 2013: „Entscheidend nach dem Gesetz ist, dass eine Sendung manipulationssicher gepackt ist, also keine unbemerkte nachträgliche Manipulation möglich ist“, erklärt Andreas Heinrich, Produktmanager bei der Inka Paletten GmbH. Die Inka Palette hat eine geschlossene Bodenfläche, daher ist kein Durchgriff von unten möglich, ohne die Palette zu beschädigen. Das für Luftfrachtsendungen übliche einschrumpfen oder einstretchen mit Folie geht bei der Inka Palette besonders leicht, da die Kontur mit den konischen Füßen der Folie einen besonders guten Halt gibt.

Mit den Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes, die bereits am 4. März 2017 in Kraft getreten sind, für die jedoch eine einjährige Übergangsfrist gilt, werden die rechtlichen Voraussetzungen für Luftfrachtspediteure in Deutschland deutlich verschärft: Künftig müssen Mitarbeiter von Logistikunternehmen, die Zugang zu Luftfracht haben, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die jeweils zuständigen regionalen Luftsicherheitsbehörden absolvieren. Sie tritt an die Stelle der „beschäftigungsbezogenen Überprüfungen“ durch den Arbeitgeber, die bislang ausreichend waren.

Wer die Sicherheitsprozesse in der Luftfracht zusätzlich beschleunigen will, sollte sich zudem beim Luftfahrtbundesamt als „Bekannter Versender“ registrieren lassen, um Verzögerungen bei der Luftfrachtabwicklung zu verhindern.

Neben dem Sicherheitsaspekt sind die Inka Paletten auch aus anderen Gründen ideal für Luftfrachtsendungen geeignet: Die Palette ist leicht und günstig in der Anschaffung, in vielen verschiedenen Formaten erhältlich und vor allem leicht exportierbar. Inka Paletten werden aus Pressholz hergestellt, das gemäß der Pflanzenschutzrichtlinie ISPM 15 als „processed wood“ gilt und deshalb nicht vorbehandelt oder markiert werden muss. Daher kann die Inka problemlos in alle Länder exportiert werden, in denen die ISPM 15 angewendet wird. Um den Einfuhrprozess zu unterstützten, können Anwender auf der Website des Anbieters zudem individualisierbare Exportzertifikate herunterladen.

Firmeninfo: Inka Paletten

Die Inka Paletten GmbH ist nach eigener Angabe der größte europäische Hersteller von Einwegpaletten aus Holzwerkstoff. Neben dem Firmensitz im bayerischen Siegertsbrunn bei München hat die Inka Paletten GmbH Produktionsstandorte im baden-württembergischen Oberrot, in den Niederlanden und den USA. Der Vertrieb erfolgt über ein flächendeckendes Händlernetz in Europa und weiteren Ländern weltweit. Die Firma Inka wurde 1878 als Sägewerk Inselkammer in Siegertsbrunn gegründet.

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