Nach knapp drei Minuten haben Hersteller die wichtigsten Infos, um ein Vertriebsverbot zu verhindern. (Screenshot: youtube)

Nach knapp drei Minuten haben Hersteller die wichtigsten Infos, um ein Vertriebsverbot zu verhindern. (Screenshot: youtube)

Schon wieder ein neues Gesetz und schon wieder lästige Pflichten erfüllen, die vom eigentlichen Geschäft abhalten – das denken viele, wenn sie das Stichwort „Verpackungsgesetz“ (kurz VerpackG) hören. „Und noch mehr Herstellern ist gar nicht bewusst, dass sie sich auf den Start des Gesetzes vorbereiten und schon in diesem Jahr Maßnahmen ergreifen müssen“, erklärt Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts. „Für sie alle haben wir ein kurzes, informatives Video gemacht.“

Vorbereitung nicht verpassen

Als Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen gelten nach dem Gesetz alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, also auch Online-Händler aller Größenordnungen. Was viele nicht wissen: Für Produkte, die sich an den privaten Endverbrauch richten und deren Verpackungen nicht an einem dualen System teilnehmen, gilt ein Vertriebsverbot. Es heißt also, sich rechtzeitig vorzubereiten.

In drei Minuten die wichtigsten Infos

Was zu tun ist, erklärt das Video des Grünen Punkts zum VerpackG. In knapp drei Minuten erläutert es, wie sich ein Hersteller bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle registriert kann, wie er seine Verpackungen bei einem System beteiligt und warum das Ganze so wichtig ist.

Umfangreiche Informationen zum VerpackG finden Sie auch unter www.gruener-punkt.de/verpackg.

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