Auch nach Eröffnung des ELS-Insolvenzverfahrens ist die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gesichert.

Auch nach Eröffnung des ELS-Insolvenzverfahrens ist die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gesichert. (Bild: Alba Group)

Die durch die ELS-Insolvenz entstandenen Unsicherheiten und Spekulationen im Hinblick auf die Sicherheit der Entsorgung von Verkaufsverpackungen in Deutschland wären damit kurzfristig ausgeräumt.

„Unser Angebot liegt auf dem Tisch. Eine pragmatische und praktikable Lösung ist gefunden, um die Entsorgungssicherheit in Deutschland weiter gewährleisten zu können“, erklärt Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistungs GmbH, Betreiberin des Dualen Systems Interseroh. „Der aktuelle Fall zeigt, dass die Privatwirtschaft auch in Krisensituationen Lösungen schaffen kann. Jetzt liegt es an der ELS, diese Lösung zum Abschluss zu bringen.“

Auch Kunden sind gefordert

Auch die Kunden der ELS sind jetzt zum Handeln aufgefordert: Sie müssen sich unverzüglich bei einem der restlichen dualen System anmelden, um der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung ihrer Verpackungsmengen bei einem dualen System nachzukommen. „Die Unregelmäßigkeiten, die bei ELS festgestellt wurden, haben aufgezeigt, dass die Diskussionen der Vergangenheit um einheitliche Regelungen mehr als berechtigt waren“, so Müller-Drexel weiter. „Wir sind froh, dass auch mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes ab dem kommenden Jahr wieder ein klar definierter Wettbewerb über technische Leistungsfähigkeit stattfinden wird“

Verbindlichkeiten im Millionenbereich

ELS hatte Mitte März einen Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt und überfällige Mengenmeldungen gegenüber der Clearingstelle abgegeben. Die Angaben deckten Unregelmäßigkeiten bei den bisherigen Mengenmeldungen seit Beginn des Systembetriebs der ELS auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber den anderen Systembetreibern belaufen sich auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.

Sie möchten gerne weiterlesen?