Paragraph, Fragezeichen_24013701_Cmon.jpg

(Bild: Cmon – Fotolia)

Das neue Verpackungsgesetz soll mehr Transparenz darüber schaffen, welche Verpackungen bei den dualen Systemen angemeldet sind, und dafür sorgen, das Inverkehrbringen und Recycling von Verpackungen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister zu kontrollieren. Dadurch, dass mehr Verpackungen an dualen Systemen beteiligt werden, sollen Händler langfristig von niedrigeren Beiträgen für die Systembeteiligung profitieren. Allerdings wirkt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) auf viele Händler nicht immer klar verständlich. Wer ist beteiligungspflichtig? Was muss der Zentralen Stelle gemeldet werden?

FAQs geben wichtige Antworten

Bei diesen und weiteren Fragen rund um das neue Verpackungsgesetz hilft der Grüne Punkt weiter. Auf der Website des Grünen Punkts finden Unternehmen die wichtigsten Infos zu dem neuen VerpackG. Auch die FAQs stellen die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Verfügung. Wer dann noch unsicher ist, welche Pflichten das eigene Unternehmen betreffen und wie diese eingehalten werden sollen, kann sich persönlich an die Experten vom Grünen Punkt wenden. In der telefonischen Beratung können sich Online-Händler, Kleinunternehmer, Einzelhändler und Großhändler zur Umsetzung ihrer Pflichten laut VerpackG beraten lassen. Die Experten unterstützen beispielsweise bei der Verpackungslizenzierung oder erklären, wie die Datenmeldung an die Zentrale Stelle funktioniert. Der Informationsbedarf ist groß – täglich nehmen die Serviceexperten beim Grünen Punkt bis zu 1.000 Anrufe entgegen und beantworten entsprechend viele E-Mail-Anfragen.

Die Systembeteiligung beim Grünen Punkt kann einfach, schnell und sicher online mit dem Lizenzrechner VerpackGO erfolgen. Anschließend müssen die Daten nur noch an die Zentrale Stelle gemeldet werden. Damit Händler und Unternehmer hierbei korrekt vorgehen und alle Daten vollständig gemeldet werden, lohnt es sich, die Beratung von Experten in Anspruch zu nehmen.

Jörg_Deppmeyer_2.jpg
Jörg Deppmeyer, Geschäftsführer Der Grüne Punkt, teilt auf dem Packaging Summit erste Erfahrungsberichte zum Neuen Verpackungsgesetz. (Bild: Der Grüne Punkt)

Mehr zum neues Verpackungsgesetz auf dem Packaging Summit im April

Zum 1. Januar 2019 löste das Neue Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung ab. Die damit einhergehenden Änderungen – Stichworte: Beteiligungspflicht, Registrierungspflicht – sind für manche Unternehmen nicht weiter bemerkbar, für andere gravierend. Auf dem 2. Packaging Summit, einer Gemeinschaftsveranstaltung von neue verpackung und werben & verkaufen, berichtet Jörg Deppmeyer, Geschäftsführer Der Grüne Punkt, über erste Erfahrungen mit dem neuen Regelwerk. Und stellt sich im Anschluss natürlich auch den Fragen der Teilnehmer.

Key_Visual.jpg
(Bild: Hüthig)

2. Packaging Summit in München

Marketing, Digitalisierung, Design und Nachhaltigkeit – diese vier Themenblöcke bilden das Programm des 2. Packaging Summit, der am 3. bis 4. April 2019 in München stattfindet. Die Referenten bilden auch in diesem Jahr wieder ein Who-is-who der Branche ab, so finden sich im Programm Vertreter von Katjes, Nestlé, Werner & Mertz, Mondi, Karl Knauer und Der Grüne Punkt wieder – um nur einige zu nennen.

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.packagingsummit.de.

Sie möchten gerne weiterlesen?