Kaffee To Go Becher mit Löffel daneben

Auf einen solchen Kaffee-To-Go-Becher wird in Tübingen eine Steuer von 50 Cent erhoben und auf den Einweg-Löffel noch einmal 20 Cent. (Bild: babimu - Fotolia)

Die Verpackungssteuer war am 1. Januar 2022 in Tübingen in Kraft getreten. Seitdem sind für Einwegverpackungen von Lebensmitteln und Getränken 50 Cent fällig und weitere 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set. Die Obergrenze pro Einzelmahlzeit liegt bei 1,50 Euro. Die Steuern müssen von den Verkaufsstellen gezahlt werden, die Lebensmittel in den Einwegverpackungen anbieten.

Gegen die Steuer klagte die Inhaberin einer Tübinger McDonalds-Filiale. Sie argumentierte, dass sie für ihre Beteiligung am Dualen System bereits Lizenzgebühren zahle und die Verpackungssteuer zu einer zusätzlichen Belastung führe.

Wie der nachhaltige Gebrauch von Verpackungen auch ohne Steuern funktionieren kann, sehen Sie auf unserer Fokusseite zum Thema nachhaltige Verpackungen:

Nachhaltige Verpackungen: der große Überblick

Grafik von Lebensmitteln im Supermarktregal
(Bild: sabelskaya - stock.adobe.com)

Sie wollen alles zum Thema nachhaltige Verpackungen wissen? Klar ist, dass der Bedarf an nachhaltigen Verpackungen in den kommenden Jahren stark steigen wird. Aber das Thema ist komplex: Wann gilt denn überhaupt eine Verpackung als nachhaltig und welche Kriterien müssen dabei künftig erfüllt sein? Alles was man dazu wissen sollte, erfahren Sie hier.

 

Jetzt hat ihr nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur der in Mannheim ansässige Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg recht gegeben und die Steuer für unwirksam erklärt. Bisher hat der Verwaltungsgerichtshof sein Urteil jedoch noch nicht begründet – die Begründung soll im April folgen. Jetzt muss der Gemeinderat der Stadt Tübingen entscheiden, ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird. Bis dahin gilt die Verpackungssteuer weiter.

Sollte der Gemeinderat das Urteil akzeptieren, würde die Steuer damit aufgehoben. Legt die Stadt Tübingen allerdings Revision ein, müssen Verkaufsstellen die Abgabe bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin zahlen.

Oberbürgermeister Boris Palmer zeigte sich enttäuscht über das Gerichtsurteil. Die Stadt Tübingen gab an, dass durch die Steuer im Januar 2022 nur 31 t Müll entsorgt wurden, im Januar 2020 vor der Pandemie waren es noch 34 t. Im Vergleich dazu waren im Januar 2021 – vermutlich durch die Pandemie und die dadurch geschlossene Gastronomie – lediglich 24 t Müll angefallen.

Kommentar des deutschen Verpackungsinstituts (DVI)

„Einzelne kommunale Verpackungssteuern sind auch über die rein rechtliche Sachlage hinaus weder gerechtfertigt noch zielführend“, betont die DVI-Geschäftsführerin Kim Cheng. „Die Verpackungswirtschaft sollte durch diverse, akkumulierte Steuern auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene nicht doppelt und dreifach belastet werden. Gerade in Zeiten explodierender Rohstoff‐, Energie‐ und Produktionskosten muss hier mit Bedacht vorgegangen werden. Das gilt auch im Hinblick auf den jüngst vorgelegten Referentenentwurf des Umweltministeriums zum Einwegkunststofffondsgesetz und die wohl bevorstehende Umlage der EU‐Plastiksteuer auf die Unternehmen“, erklärte die Geschäftsführerin weiter.

„Wir müssen gesamtgesellschaftliche Probleme gesamtgesellschaftlich lösen und die Folgen nicht über ständig neue Abgaben einer einzigen Schulter auflasten“, empfiehlt Kim Cheng. „Die Sammlung und sachgerechte Entsorgung gebrauchter Verpackungen funktioniert nur im Team. In diesem Fall sind das Produzenten, Systemgastronomie und Kommunen gemeinsam mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Problemlösung über Steuererhebung mag einigen attraktiv erscheinen, aber sie greift zu kurz ‐ oder gar ins Leere. Sie führt zu noch mehr Komplexität und weiter steigenden Kosten. Sinnvoller wäre es, die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker mit ins Boot zu holen. Überzeugen und Motivieren ist viel wirksamer und nachhaltiger, als ständiges Abstrafen“ sagt Cheng abschließend.

Update 29.04.2022: Gemeinderat Tübingen geht in Revision

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen hat am Donnerstag den 28.04.2022 darüber abgestimmt, ob gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Revision eingelegt werden soll. Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) stimmten 25 Personen dafür, 11 dagegen und niemand enthielt sich. Nach Angaben des Südwestdeutschen Rundfunks hat der Gemeinderat bisher jedoch noch nicht entschieden, ob die Verpackungssteuer solange weiter erhoben wird, bis juristische Klarheit herrscht oder bis dahin ausgesetzt wird. In nächster Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für die Revision zuständig.

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