
Hauptsitz der EU-Kommission: das Berlaymont-Gebäude in Brüssel. (Bild: Pixabay)
Bereits bei der ersten Analyse der geleakten Pläne am 20. Februar hatte der BDE den strategischen Fokus auf die Kreislaufwirtschaft als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Insbesondere die geplante Reform der öffentlichen Vergabe, die Förderung von Sekundärrohstoffen und das für 2026 vorgesehene EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz gelten als zentrale Maßnahmen.
Handlungsbedarf in drei Bereichen
Trotz dieser positiven Ansätze bleibt der Clean Industrial Deal nach Ansicht des BDE hinter den Erwartungen der Recyclingindustrie zurück. Der Verband bemängelt, dass wesentliche Schutzmaßnahmen für europäische Recyclingunternehmen nicht in den finalen Entwurf eingeflossen sind. Besonders in drei Bereichen sieht der BDE dringenden Nachbesserungsbedarf:
- Kunststoffrecycling: Europäische Recycler stehen durch niedrige Primärkunststoffpreise und unfaire Importe aus Fernost unter Druck. Der BDE kritisiert, dass keine wirksamen Handelsinstrumente vorgesehen sind, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
- Batterierecycling: Die steigende Zahl von Batteriebränden in Recyclinganlagen bleibt unberücksichtigt. Vorschläge des BDE, etwa die Einführung eines Batteriepfandsystems oder eines Batteriefonds zur Herstellerverantwortung, fanden keinen Eingang in den finalen Entwurf.
- Textilrecycling: Die strukturellen Herausforderungen der Branche wurden nicht adressiert. Ohne gezielte Investitionsanreize bleibt die Entwicklung nachhaltiger Lösungen aus Sicht des BDE erschwert.
Nachbesserungen vor der Umsetzung
BDE-Präsidentin Anja Siegesmund äußert sich kritisch: „Der Clean Industrial Deal setzt wichtige Impulse für eine nachhaltige Industriepolitik. Doch während die Kommission die Bedeutung der Recyclingbranche als Rohstofflieferant für den grünen Wandel betont, fehlen konkrete Maßnahmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Ohne gezielte Schutzmechanismen können europäische Recycler langfristig nicht gegen Dumpingpreise und strukturelle Nachteile bestehen.“
Der BDE appelliert an die EU-Kommission nachzubessern. Nur durch effektive und kurzfristig umsetzbare Schutzmaßnahmen könne die Recyclingbranche ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung leisten und zugleich wirtschaftlich bestehen.
„Wenn Europa bis 2030 eine führende Rolle in der Kreislaufwirtschaft einnehmen will, muss der Clean Industrial Deal nicht nur ambitionierte Ziele formulieren, sondern auch gezielte Schutzmaßnahmen für die Recyclingindustrie enthalten“, so Siegesmund abschließend.