
Die Regelung hat auch einen Anreizeffekt, da sonst nicht im selben Umfang in die Dekarbonisierung investiert werden würde. (Bild: Dalle 3 / OpenAI)
Erreicht werden soll die Reduktion von CO2-Emissionen, indem technische Lösungen in Bezug auf Elektrifizierung, Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), CO2-Abscheidung und -Nutzung (CCU) sowie Energieeffizienzmaßnahmen vermehrt eingesetzt werden.
Geförderte Projekte umfassen beispielsweise den Brennstoffwechsel in der Zementindustrie, die Elektrifizierung chemischer Produktionsverfahren und wasserstoffbasierte Direktreduktionsverfahren in der Stahlproduktion.
Die Maßnahme kann von Unternehmen in Branchen, die unter das EU-EHS fallen (wie chemische Industrie, Metall-, Baustoff- und Lebensmittelindustrie), in Anspruch genommen werden. Um förderfähig zu sein, müssen die Vorhaben im Vergleich zu einem auf den EHS-Benchmarks basierenden Referenzsystem eine Emissionsminderung um 60 % innerhalb von drei Jahren und um 90 % bis zum Ende des geförderten Vorhabens erreichen.
Die Vorhaben werden über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren ausgewählt, wobei Projekte mit dem niedrigsten Beihilfebetrag pro vermiedener t CO2 bevorzugt werden. Die Förderung erfolgt über Klimaschutzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Diese decken ausschließlich die Mehrkosten der neuen Verfahren im Vergleich zu traditionellen Technologien ab.
Die Kommission betonte, dass die Regelung notwendig sei, um die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien voranzutreiben. Sie schaffe klare Anreize für Investitionen, die ohne staatliche Unterstützung nicht in gleichem Umfang erfolgen würden. Zudem seien mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch das Ausschreibungsverfahren minimiert.