Nach der Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) übt die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) deutliche Kritik an den getroffenen Vereinbarungen. Die IK kritisiert Sonderregeln für Kunststoffverpackungen, Ausnahmen für Papier-, Papp- und Kartonverpackungen bei Mehrwegquoten und Verpackungsverboten sowie nationale Ausnahmemöglichkeiten.  „Unter hohem Zeitdruck haben die Mitgliedstaaten einem Vorschlag zugestimmt, der – wenn er so umgesetzt würde – zu mehr Verpackungsabfällen, weniger recycelbaren Verpackungen und höheren Hürden für den Austausch von verpackten Waren im EU-Binnenmarkt führt“, so IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann.  Zwar habe sich Bundesumweltministerin Lemke in der EU-Ratssitzung für materialneutrale Verpackungsregelungen und gegen nationale Sonderwege ausgesprochen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die Hersteller von Kunststoffverpackungen und -folien kritisieren zudem die vom Rat vorgeschlagene Definition der großmaßstäblichen Recyclingfähigkeit, die ab dem Jahr 2035 zu einer Marktanforderung an Verpackungen werden soll.   Dieser zufolge muss eine Verpackung nicht nur recyclingfähig gestaltet sein, sondern auch EU-weit zu mindestens 55 % output-bezogen recycelt werden. Darin sieht die IK ein Problem, da die getrennte Abfallsammlung und die Erfüllung der Recyclingvorgaben den Mitgliedsstaaten obliegen.

Im Zuge der Einigung befürchtet die IK ein europaweites Ausweichen zu beschichteten Papierverpackungen. (Bild: Markus Spiske - Unsplash)

Die IK kritisiert Sonderregeln für Kunststoffverpackungen, Ausnahmen für Papier-, Papp- und Kartonverpackungen bei Mehrwegquoten und Verpackungsverboten sowie nationale Ausnahmemöglichkeiten.

„Unter hohem Zeitdruck haben die Mitgliedstaaten einem Vorschlag zugestimmt, der – wenn er so umgesetzt würde – zu mehr Verpackungsabfällen, weniger recycelbaren Verpackungen und höheren Hürden für den Austausch von verpackten Waren im EU-Binnenmarkt führt“, so IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann.

Zwar habe sich Bundesumweltministerin Lemke in der EU-Ratssitzung für materialneutrale Verpackungsregelungen und gegen nationale Sonderwege ausgesprochen, konnte sich aber nicht durchsetzen.

IK befürchtet Ausweichen zu beschichteten Papierverpackungen

„Es ist ein umweltpolitischer Irrweg, dass der Rat die Verbote von Einwegverpackungen beim Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie sowie für Obst und Gemüse im Einzelhandel auf Kunststoffverpackungen beschränken will“, befindet Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK, die darin „reine Symbolpolitik“ sieht.

 

 

Die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke (links) beim Austausch mit der spanischen Umweltministerin – und derzeitigen Vorsitzenden des EU-Umweltrats – Teresa Ribera Rodríguez (rechts).
Die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke (links) beim Austausch mit der spanischen Umweltministerin – und derzeitigen Vorsitzenden des EU-Umweltrats – Teresa Ribera Rodríguez (rechts). (Bild: Europäische Union)

Schmidt zufolge führt dies nicht zu der gewünschten Reduktion von Verpackungsabfällen, sondern zu einem Ausweichen zu beschichteten Papierverpackungen, vor dem auch das Bundesumweltministerium im Rat warnte.

Kritik an Definition der großmaßstäblichen Recyclingfähigkeit

Die Hersteller von Kunststoffverpackungen und -folien kritisieren zudem die vom Rat vorgeschlagene Definition der großmaßstäblichen Recyclingfähigkeit, die ab dem Jahr 2035 zu einer Marktanforderung an Verpackungen werden soll.

Dieser zufolge muss eine Verpackung nicht nur recyclingfähig gestaltet sein, sondern auch EU-weit zu mindestens 55 % output-bezogen recycelt werden. Darin sieht die IK ein Problem, da die getrennte Abfallsammlung und die Erfüllung der Recyclingvorgaben den Mitgliedsstaaten obliegen.

„Kommen einzelne Mitgliedsstaaten ihren Pflichten nicht nach, führt dies zu indirekten Vermarktungsverboten für die Wirtschaft“, warnt Schmidt. Papierbasierte Verbundverpackungen müssen diese Anforderungen nicht erfüllen, für sie gelten die Recyclingquoten für Pappe, Papier und Karton.

Fehlende Rezyklate: IK fordert Zertifikathandel

Die IK kritisiert die Anforderungen an den Rezyklateinsatz in Lebensmittelverpackungen, deren Erfüllung nicht in der Kontrolle der Hersteller und Inverkehrbringer liegt.

„Es ist noch völlig unklar, woher die benötigten Rezyklate für kontaktsensible Verpackungen ab 2030 stammen sollen, denn es mangelt sowohl an Zulassungen von mechanischen Rezyklaten als auch an Investitionen in das chemische Recycling“, so Schmidt.

Ihr zufolge benötigt die Branche deshalb mehr Flexibilität, um fehlende Rezyklate in Lebensmittelverpackungen durch den Einsatz in anderen Produkten ausgleichen zu können. Die Lösung sieht sie in einem Zertifikathandel.

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Unternehmen

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.

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