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16. Jun. 2025 | 10:37 Uhr | von Peter Hammer

Geordneter Übergang an der Unternehmensspitze

Koenig & Bauer AG: Dr. Stephen Kimmich übernimmt Vorstandsvorsitz

Dr. Stephen Kimmich hat offiziell den Vorstandsvorsitz von Dr. Andreas Pleßke übernommen. Kimmich, seit 2020 im Vorstand für Finanzen zuständig, rückt damit an die Spitze des weltweit tätigen Druckmaschinenherstellers.

Dr., Andreas Pleßke, Dr. Stephen Kimmich

Mit der Staffelstabübergabe des Vorstandsvorsitzes von Dr. Andreas Pleßke (links) an Dr. Stephen Kimmich läutet die 100. Hauptversammlung von Koenig & Bauer eine neue Ära ein. (Bild: Koenig & Bauer)

Der bisherige CEO Andreas Pleßke wird dem Unternehmen bis zu seinem planmäßigen Ruhestand zum 31. Dezember 2025 weiterhin in beratender Funktion zur Verfügung stehen und Sonderaufgaben übernehmen. Diese Übergabe sei, wie Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner betonte, bewusst als fließender Prozess gestaltet worden, um die strategische Kontinuität zu sichern: „Mit der heutigen Staffelstabübergabe beginnt eine neue Ära für Koenig & Bauer – ein besonderer Moment für unser Unternehmen.“

Mit Stephen Kimmich übernimmt ein erfahrener Finanzexperte und Strategiedenker die Leitung des Konzerns. In seiner Antrittsrede skizzierte er die kommenden Jahre als „Performance-Phase“, in der Koenig & Bauer seine Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken und den Go-to-Market-Ansatz weiterentwickeln wolle. Die fünf strategischen Schwerpunkte: Vertriebsorientierung, Resilienz, operative Effizienz, KI-Initiativen und die Weiterentwicklung des Customer-First-Ansatzes.

Bereits zum 1. Juli 2025 erhält der Vorstand weitere Verstärkung: Dr. Alexander Blum wird neuer Finanzvorstand. Mit ihm gewinne Koenig & Bauer eine profilierte Führungspersönlichkeit für die nächste Etappe der Transformation, heißt es in der Pressemeldung.

Im Zuge der Hauptversammlung wurde Karoline Kalb neu in den Aufsichtsrat gewählt. Sie folgt auf Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza, die zum 4. Juni 2025 ausscheidet. Zudem bestätigten die Aktionär\:innen alle weiteren Beschlüsse mit großer Mehrheit, darunter auch die Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen.

 

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