
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der auch auf die Verpackungsindustrie Auswirkungen haben wird. (Bild: OpenAI/Dall-E)
Stärkung des Recyclings
Auf Grundlage der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie soll ein Eckpunktepapier mit kurzfristig realisierbaren Maßnahmen erarbeitet werden. Geplant ist eine Reformierung des § 21 Verpackungsgesetz und eine praktikable Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung. Das chemische Recycling soll Teil der bestehenden Abfallhierarchie werden.
Unterstützung der Digitalisierung
Unternehmen der Verpackungsindustrie sollen bei der digitalen Transformation unterstützt werden, um Produktionsprozesse effizienter und ressourcenschonender zu gestalten.
Ablehnung pauschaler Verbote
Totalverbote von Stoffgruppen, etwa von PFAS, werden abgelehnt, stattdessen setzt die Koalition auf einen risikobasierten Regulierungsansatz bei der Überarbeitung der EU- Chemikalienverordnung Reach.
Beschleunigte Genehmigungen
Die Koalition plant die Einführung eines Investitions-Boosters in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Außerdem soll das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Erklärtes Ziel ist die Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Verbesserung der Investitionsbedingungen.
Strompreise & Energiepolitik
Geplant ist die Einführung eines Industriestrompreises zur Entlastung energieintensiver Unternehmen. Durch die Senkung von Steuern und Umlagen sollen dauerhaft wettbewerbsfähige Energiekosten erreicht werden; konkret soll Strom um mindestens 5 Cent/kWh günstiger werden.
Hier finden Sie den vollständigen Koalitionsvertrag als PDF.