Mehrwegbecher

Bei Getränken gilt die Mehrwegangebotspflicht grundsätzlich und materialübergreifend für alle Einwegbecher. (Bild: Cosmopolitain – stock.adobe.com)

Ab 1. Januar 2023 gibt es für Unternehmen die Mehrwegangebotspflicht. Abschnitt 7 des VerpackG definiert unter der Überschrift „Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen“ in § 33 die Pflicht zu „Mehrwegalternativen für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher“.

Restaurants, Cafés, Kantinen, Lieferservices, Cateringbetriebe aber auch Lebensmitteleinzelhändler, die Lebensmittel zu Verzehr außer Haus anbieten, und diese in Kunststoffverpackungen direkt anbieten, müssen ihren Kunden und Kundinnen dann das Angebot machen, auf eine Mehrwegverpackung umzusteigen. Allerdings nur dann, wenn das Abpacken des Produktes auf Kundenwunsch durchgeführt wird, quasi vor Augen des Kunden und nicht, wenn das Produkt vorverpackt verkauft wird.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Betriebe, die keiner Kette angehören und kleiner als 80 m2 sind beziehungsweise weniger als fünf Vollzeitmitarbeitende haben.

Auch kurz vor dem Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht gibt es noch einige Unklarheiten zur Gesetzeslage, die nicht geklärt sind. So sind Teile von § 33 und § 34 nicht ausreichend klar formuliert und berücksichtigen die Komplexität der Praxis und die Vielfalt der Angebots- und Abgabeformen nicht ausreichend.

Welche Zielsetzung hat die Mehrwegangebotspflicht?

Die neue Pflicht, Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu geben, To-go-Getränke und Take-away-Essen auch in Mehrwegsystemen verpacken zu lassen, zielt auf die Verringerung der Abfallmenge im Außer-Haus-Bereich. Nach Angaben des Nabu fielen 2017 jährlich rund 280.000 t Verpackungsabfälle im Zusammenhang mit To-go-Speisen und -Getränken an.

Diese Zahl dürfte angesichts des mit Corona gestiegenen Absatzes im Außer-Haus-Bereich inzwischen höher liegen.

Was verändert sich für Anbieter von Lebensmitteln und Getränken?

Bei Lebensmitteln gilt die Mehrwegangebotspflicht ausschließlich für Unternehmen, die Einweg-Verpackungen anbieten, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Ein prominentes Beispiel sind Boxen aus Kunststoff. Unklar ist derzeit noch, wie das „Bestehen aus Kunststoff“ genau definiert wird. Gilt es beispielsweise für Pappboxen, die mit einer Kunststoff-Beschichtung versehen sind?

Bei Getränken gilt die Mehrwegangebotspflicht grundsätzlich und materialübergreifend für alle Einwegbecher. Sprich: Alle Unternehmen, die To-go-Getränke verkaufen, müssen eine Mehrwegalternative anbieten.

Welche Mehrwegsysteme gibt es bereits?

In Deutschland haben sich bereits unterschiedliche Mehrwegsysteme etabliert. Sie kommen insbesondere in größeren Städten und urbanen Räumen zum Einsatz. Covid-19 und die pandemiebedingte Schließung der Gastronomie haben Nachfrage und Lieferaufkommen im Bereich der To-go- und Außer-Haus-Lebensmittel gesteigert und grundsätzlich noch stärker etabliert. Prinzipiell unterscheidet man zwischen vier Mehrweg Systemen:

  1. Individualsystem: Kundinnen und Kunden bringen eigene Gefäße mit, die vom Gastronomiebetrieb befüllt werden.
  2. Inselsystem: Der Gastronomiebetrieb hat ein eigenes System an Mehrweggefäßen, das von ihm beschafft, befüllt, und zurückgenommen wird.
  3. Verbundsystem: Mehrere Gastronomiebetrieben haben gemeinsam ein eigenes System an Mehrweggefäßen, die im Verbund beschafft, befüllt, und zurückgenommen werden
  4. Poolsystem: Ein Systembetreiber stellt die Gefäße zur Verfügung und bieten Unterstützung bei der Abwicklung und Ausgabe an. Poolsysteme sind stark verbreitet, da sie für die Gastronomie den geringsten Aufwand verursachen.

Welche sind die wichtigsten Poolsysteme?

Zu den Platzhirschen bei den Mehrweg-Poolsystemen gehören Recup / Rebowl, Cupforcup, Faircup und Vytal. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Breite des Angebotes. Während einige nur Bechersysteme anbieten, bieten (zunehmend mehr) darüber hinaus auch Schalen (beispielsweise „Rebowl“) und Boxen an.

Zu den neuen Anbietern in diesem Bereich gehören:

  • Die von Pfabo entwickelten Pfandboxen werden nach eigenen Angaben nachhaltig in Deutschland produziert. Die Boxen gibt es in zwei Größen. Im Vergleich zu anderen Lösungen sind sie nach Angaben des Herstellers auslaufsicher.
  • Das Berliner Start-up 1-Less hat ein Reuse System kreiert, dass mit RFID-Tags und einem Smarten Rückgabesystem arbeitet. Jede Verpackung hat ihre eigene ID und kann theoretisch 800x bis 1.000x verwendet werden. Die „smarten Rückgabesysteme“ können an unterschiedlichen Orten leicht platziert werden und erkennen die zurückgegebene Verpackung mittels RFID-Technologie. Wie auch bei Vytal arbeitet das System unter Einsatz einer IOT-Plattform und der kundenseitigen Nutzung einer App.

Erste Erfahrungen zeigen, dass bestimmte Rahmenbedingungen die Akzeptanz steigern. Dazu gehören in erster Linie eine hohe System-Convenience durch viele Rücknahmestellen und eine akzeptable Pfandhöhe.

Wie wird sich der Markt für Poolsysteme verändern?

Es ist zu erwarten, dass Poolsysteme mittelfristig einen Großteil des Mehrweg-Behältermarktes für Take-away-Speisen und -Getränke ausmachen werden. Die Pools mit ihren vielen Rücknahmestellen sind den Insel- oder Verbund-Mehrwegsystemen in der Regel sowohl ökologisch als auch ökonomisch überlegen.

Anfangs wird die Vielzahl der Pool-Anbieter weiter steigen. Schließlich aber wird sich im Hinblick auf Effizienz und Nachhaltigkeit ein System als Gewinner durchsetzen.

Es gibt eine Reihe Studien, die zeigen, dass die Akzeptanz und Nachfrage nach Mehrweglösungen auch unter den Konsumentinnen und Konsumenten steigt. Selbst der damit verbundene Mehraufwand wird (zumindest in Umfragen) in Kauf genommen.

Der Kundenwunsch wird gemeinsam mit dem Gesetz zur Mehrwegangebotspflicht dafür sorgen, dass der Markt für Mehrwegbehälter weiter steigt. Abfall- und Müllvermeidung stehen dabei im Fokus und wirken als verlässlicher Treiber.

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