Die Arbeitgeber hatten bereits in der ersten Verhandlungsrunde angeboten, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen. In der verbesserten Version zogen sie die Auszahlungszeiträume vor: So soll der erste Teilbetrag von 1.000 Euro bereits nach dem wirksamen Tarifabschluss gezahlt werden, bei einem schnellen Abschluss sogar noch vor Ostern; der zweite Teilbetrag, ebenfalls 1.000 Euro, soll bis spätestens 31. Mai 2023 den Mitarbeitern zufließen. Der dritte Teilbetrag soll bis spätestens 31. Mai 2024 ausgezahlt werden. Zusätzlich wollen die Arbeitgeber die tariflichen Löhne und Gehälter ab 1. Oktober 2023 um 4,1 % erhöhen. Insgesamt soll der Tarifvertrag eine Laufzeit von 27 Monaten beinhalten.
Arbeitgeber weiterhin an schneller Einigung interessiert
„Die Arbeitgeber streben nach wie vor einen zügigen Abschluss an, der den Belegschaften eine schnelle finanzielle Hilfe verschafft, und zwar in Form der Inflationsausgleichsprämie, denn die erreicht unsere Mitarbeiter ohne Abzüge. Dies deckt sich auch mit den Erkenntnissen unserer aktuellen Verbandsumfrage: Darin haben rund drei Viertel der HPV-Mitgliedsunternehmen mitgeteilt, dass ihre Belegschaften eine Inflationsausgleichsprämie erhalten möchten“, erklärt HPV-Verhandlungsführer Jürgen Peschel.
„Unser Angebotspaket ist wohldurchdacht und teilt sich in zwei Bestandteile: Die Inflationsausgleichsprämie hilft den Beschäftigten, die kurzfristige Ausnahmesituation einer hohen Inflation zu bewältigen. Mit diesem Instrument orientieren wir uns an den Abschlüssen anderer Branchen und der Intention des Staates, der dieses hilfreiche Instrument eingesetzt hat. Mit der tabellenwirksamen Entgelterhöhung von 4,1 Prozent erhalten unsere Beschäftigten zusätzlich eine dauerhafte Erhöhung.“
Lange Laufzeit Grundlage für das umfangreiche finanzielle Volumen
Beide Bestandteile seien für viele Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation nur finanzierbar, wenn der Tarifvertrag eine längere Laufzeit beinhaltet. Ebenfalls sei ein eindeutiges Bekenntnis der Gewerkschaft zur Inflationsausgleichsprämie als zentralem Bestandteil des Tarifabschlusses erforderlich. Die Arbeitgeberseite sei weiterhin bereit, über die weiteren Parameter des Angebots, wie Laufzeit oder Zeitpunkt der Entgelterhöhung, zu verhandeln. Deshalb bedauere es der HPV, dass die Gewerkschaft das Angebot zur Fortsetzung der Gespräche am 24. Februar 2023 abgelehnt habe.
Am Anfang stehe allerdings die Einigung über die Inflationsausgleichsprämie; erst danach könnten die Tarifparteien über den weiteren Bestandteil unseres Angebotspakets verhandeln, so der HPV weiter: die tabellenwirksame Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter sowie die Laufzeiten. Denn die Arbeitgeber könnten den Euro jeweils nur einmal ausgeben. Insgesamt setze der Verband darauf, dass Verdi in der nächsten Verhandlungsrunde anerkenne, wie wichtig eine schnelle Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie für unsere Beschäftigen sei.
Die dritte Verhandlungsrunde zwischen HPV und Verdi findet nunmehr erst am 7. März 2023 statt.