neue verpackung: Deutsche Unternehmen beklagen häufig den bürokratischen Aufwand hierzulande. Ist diese Kritik im internationalen Vergleich gerechtfertigt?
Sebastian Schneider: Hochkomplexe Volkswirtschaften und Gesellschaften benötigen zur Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit Regulierungen. Diese gewährleisten Rechts- und Planungssicherheit und verhindern Korruption. Jedoch scheint auf Seiten der Unternehmen das – empirisch schwer zu bestimmende – „optimale“ Ausmaß von Bürokratie in Deutschland weit überschritten zu sein.
In den Niederlanden und Großbritannien werden seit geraumer Zeit mit innovativen und erfolgreichen Maßnahmen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung vorangetrieben: In Großbritannien konzentriert sich der wirtschaftspolitische Diskurs beispielsweise weniger auf kleinteilige Bürokratie und auf die statistische Erhebung des Zeit- und Kostenaufwands. Im Zentrum steht vielmehr die Bedeutung des Regulierungssystems als dynamischer Wettbewerbsfaktor im internationalen Standort- und Innovationswettbewerb.
neue verpackung: Wie wirken sich diese Bürokratieanforderungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen (Verpackungs-)Maschinenbauindustrie aus?
Schneider: Wird die Negativentwicklung der hohen Bürokratieanforderungen nicht mit wirksamen Maßnahmen begegnet, besteht die Gefahr, dass die realwirtschaftlichen und „atmosphärischen“ Auswirkungen sowohl auf individueller Unternehmensebene als auch gesamtwirtschaftlich zunehmend spürbar werden – etwa im Hinblick auf die Beschäftigungs-, Innovations- und Investitionsentwicklung oder auch die Gründungsdynamik.
Hohe Bürokratieanforderungen wirken sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Unternehmer aus, sodass Unternehmen unter anderem auf Investitionen verzichten und die Freude an der unternehmerischen Tätigkeit verlieren.
neue verpackung: Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und der Reduzierung von Bürokratie?
Schneider: Deutschland zählt innerhalb der EU mittlerweile zu den Schlusslichtern im Hinblick auf die Verwaltungsdigitalisierung. Mit der Digitalisierung und Verschlankung von Verwaltungsleistungen und durch die Verwirklichung des „Once-only“-Prinzips könnten jedoch Unternehmen – vornehmlich in der Phase der Regulierungsumsetzung – effektiv von Bürokratielasten entlastet werden.
Aber auch generell kann die Digitalisierung beispielsweise durch die Automatisierung von Prozessen sowie der Bereitstellung interaktiver und benutzerfreundlichen Plattformen den Bürokratieabbau fördern.
Was ist das Once-only-Prinzip (OOP)?
Das Once-only-Prinzip (OOP) ist ein Konzept in der Bürokratie, das darauf abzielt, die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit öffentlicher Verwaltungen zu verbessern. Es besagt, dass Bürger und Unternehmen bestimmte Informationen und Dokumente nur einmal bei einer Behörde einreichen müssen. Anschließend sollen diese Daten in den internen Systemen der Verwaltung so weiterverarbeitet und ausgetauscht werden, dass andere Behörden oder Abteilungen bei Bedarf darauf zugreifen können, ohne dass eine erneute Einreichung erforderlich ist. Dieses Prinzip soll administrative Doppelarbeit verringern, den bürokratischen Aufwand für die Antragsteller minimieren und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung steigern.
neue verpackung: Gibt es bestimmte Gesetze oder Vorschriften, die aus Ihrer Sicht in ihrer aktuellen Form besonders belastend/zeitintensiv für Unternehmen sind und überarbeitet werden sollten?
Schneider: Unternehmen sehen insbesondere die Berichterstattung zu nicht-finanziellen Kennzahlen wie der DSGVO und dem Lieferkettensorgfaltsgesetz als besonders belastend an.
neue verpackung: Schlussendlich liegt es am Gesetzgeber, bürokratische Prozesse zu verschlanken oder wo möglich auch ganz abzuschaffen. Aber können auch Unternehmen hier einen Beitrag leisten?
Schneider: Die Unternehmen und Verbände sollten sich explizit als Mitgestalter („Co-owners“) mit Lösungsbeiträgen anbieten. Die Niederlande sind in dieser Richtung vorbildhaft: Dort haben sich sogenannte KMU-Tests (kurze Online-Meetings mit ausgewählten Unternehmerinnen und Unternehmern) bewährt, die die Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit neuer Gesetzesvorhaben gewährleisten. Die Bürokratiebelastung konnte auch dadurch spürbar verringert werden, dass in Kooperation mit Unternehmen aus verschiedenen Branchen diejenigen Gesetze identifiziert und vereinfacht werden, die die größten Kosten- und Umsetzungsbelastungen hervorrufen.
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