Bild 1 web.JPG

(Bild: Adobe Stock/Initiative Lebensmitteldose)

Ein wichtiges Ziel des Verpackungsgesetzes ist die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich, um die dort bestehenden Potenziale für den Ressourcen- und Klimaschutz stärker zu nutzen. Hierfür wurden die Verwertungsanforderungen für Verpackungsmaterialien deutlich angehoben. Die Recyclingquoten für Verpackungen aus Aluminium, Eisenmetallen, Papier und Glas sollen so bis zum Jahr 2022 auf 90 Prozent ansteigen. Kunststoffverpackungen sollen ab dem Jahr 2022 immerhin zu 70 Prozent (zuvor 36 Prozent) recycelt werden. Neben den höheren Quoten wurden auch Weichenstellungen für die umweltfreundliche, weil recyclingfähige, Gestaltung von Verpackungen getroffen.

Kreislauffähigkeit der Lebensmitteldose

Verpackungen und Verschlüsse aus Eisenmetallen – in der Regel Weißblech – können seit Jahren nachweisen, dass die bislang bestehende Kreislaufwirtschaft gut funktioniert. Weißblech lässt sich besonders gut recyceln und wieder zu gleichwertigen Produkten (kein Downcycling) verarbeiten. So werden aus „alten“ Lebensmitteldosen Autokarosserien, Schiffsschrauben oder eben wieder neue Dosen. 

Um ein Verpackungsmaterial im Kreislauf zu halten, ist neben seiner Eignung fürs Recycling entscheidend, dass es effektiv entsorgt und auch tatsächlich einer neuen Verwendung zugeführt wird. Wegen ihrer magnetischen Eigenschaften lassen sich Lebensmitteldosen oder auch Verschlüsse (Kronkorken) aus Weißblech leicht vom übrigen Verpackungsmüll abtrennen und zu sortenreinen Schrottwürfeln pressen. Diese Würfel werden eingeschmolzen und im Stahlwerk wieder zu Rohstahl verarbeitet. Daraus entstehen hochwertige neue Produkte und der Kreislauf beginnt von Neuem.

Metallverpackungen haben Top-Recycling-Quoten

Dass sich die Metallverpackungsindustrie zu Recht als Recycling-Branchenprimus fühlt, bestätigen nicht nur die aktuellen Quoten für Metallverpackungen: Sie liegen im Bereich der privaten Endverbraucher seit mehr als zehn Jahren konstant über 90 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Prognose der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM). Diese hatte im Auftrag des Weißblechherstellers Thyssenkrupp Rasselstein geprüft, ob die Zielvorgaben des Verpackungsgesetzes für Eisenmetalle unter realistischen Annahmen eingehalten werden können. Das Ergebnis: Weißblechverpackungen können die geforderten, deutlich erhöhten Quoten mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichen. „Selbst unter sehr ungünstigen Annahmen gehen wir davon aus, dass die materialspezifische Eisenmetallquote zu erreichen wäre“, erläuterte Kurt Schüler, geschäftsführender Gesellschafter der GVM.

Lebensmitteldosen erfüllen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes also schon jetzt: Die ab dem Jahr 2022 geforderte Quote von 90 Prozent erzielen sie seit vielen Jahren – und so auch in Zukunft. Das erwünschte recyclingfähige Design bringen sie gewissermaßen von Natur aus mit. Damit bieten Weißblechverpackungen ein hohes Maß an Planungssicherheit: Wer sich für die Dose entscheidet, erfüllt auch künftig die gesetzlichen Vorgaben und fördert eine nachhaltige Entwicklung im Sinne echter Kreislaufwirtschaft.

Bild 2 web.JPG
Materialkreislauf einer Lebensmitteldose: Aus eingeschmolzenen Weißblechdosen können wieder Dosen werden – oder andere Produkte aus Stahl, beispielsweise eine Autokarosserie oder ein Fahrradrahmen. (Bild: Initiative Lebensmitteldose)

Vorsprung durch Verpackung

Die Stärken von Metallverpackungen beim Recycling werden in einer europaweiten Brancheninitiative gebündelt und durch das Logo „Metal recycles forever“ repräsentiert. Mithilfe des Logos können Verpackungshersteller oder Händler zeigen, dass sie auf hochwertige Verpackungen und Verschlüsse aus Metall setzen, die eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft ermöglichen. Das Logo, das der europäische Dachverband der Branche, Metal Packaging Europe, entwickelt hat, steht allen europäischen Herstellern von Verpackungen und Verschlüssen aus Metall sowie natürlich deren Kunden zur Verfügung. Es kann direkt auf die Verpackung aufgebracht werden (on pack) oder auch für nicht verpackungsnahe Zwecke (off pack) verwendet werden.

Neues Verpackungsgesetz stopft bisherige Schlupflöcher

Das Verpackungsgesetz verlangt von den sogenannten „Inverkehrbringern“ von Verpackungen, also den Herstellern oder Händlern verpackter Produkte, für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen eine Kostenbeteiligung an einem dualen System per Lizenzentgelt. Diese Verpflichtung ist nicht neu, allerdings gab es in der zuvor geltenden Verpackungsverordnung einige Schlupflöcher und Ausnahmen. Wer seiner Pflicht ordnungsgemäß nachkam und wer nicht war nur schwer nachzuvollziehen. Das neue Verpackungsgesetz und mit ihm die neu eingerichtete „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ verfügen jetzt aber über die Möglichkeiten, eine flächendeckende Lizenzierung aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen durchzusetzen.

Sie möchten gerne weiterlesen?