Europäische Verpackungsverordnung
BVE fordert einheitliche Datenregeln für PPWR-Register
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert Änderungen am geplanten Durchführungsrechtsakt für die Herstellerregister der europäischen Verpackungsverordnung PPWR. Aus Sicht des Verbands drohen Unternehmen weiterhin Doppelmeldungen und unterschiedliche nationale Anforderungen.
OpenAI
Der Entwurf der EU-Kommission konkretisiert die Anforderungen an die Herstellerregister nach Artikel 44 PPWR. Die BVE fordert, das Meldesystem so auszugestalten, dass Verpackungsdaten möglichst einheitlich erfasst und für unterschiedliche nationale Verpflichtungen genutzt werden können.
Einheitlicher Basisdatensatz
Kernforderung ist ein verbindlicher europäischer Basisdatensatz für Verpackungen. Dieser sollte unter anderem Angaben zu Verpackungskomponenten und -arten, Materialkategorien und Unterkategorien sowie zu den Gewichten enthalten.
Zugleich fordert die BVE EU-weit einheitliche Definitionen und Zuordnungsregeln, etwa für Verbund- und Mehrschichtmaterialien, Beschichtungen, Etiketten und Verschlüsse. So soll verhindert werden, dass identische Verpackungen in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich eingestuft werden.
Auch nationale Anforderungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sollten auf diesem Datensatz aufbauen. Für zusätzliche nationale Kategorien schlägt die BVE ein verbindliches Mapping vor.
Doppelmeldungen vermeiden
Kritisch sieht der Verband, dass europaweit tätige Unternehmen weiterhin in jedem Mitgliedstaat registriert sein müssen, in dem sie Verpackungen in Verkehr bringen. Die BVE plädiert daher für eine zentrale Verwaltung von Stammdaten mit einmaliger Erfassung.
Auch Verpackungsmengen und Materialzusammensetzungen sollten nicht mehrfach gemeldet werden. Diese Daten werden häufig bereits von EPR-Organisationen erhoben. Statt einer zusätzlichen Meldung im Herstellerregister sollten sie nach Vorstellung der BVE direkt von dort übernommen werden.
Spätere PPWR-Pflichten mitdenken
Das Datenmodell sollte nach Ansicht der BVE zudem bereits künftige PPWR-Anforderungen berücksichtigen, etwa Angaben zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen oder zur Separierbarkeit einzelner Verpackungskomponenten.
Nachbesserungsbedarf sieht der Verband außerdem beim Schutz sensibler Unternehmensdaten. Insbesondere bei Eigenmarken und Lohnfertigung dürften Registerangaben keine Rückschlüsse auf vertrauliche Produktions- oder Lieferbeziehungen ermöglichen.