Erweiterte Herstellerverantwortung
PPWR: Deutschland fordert Ausnahme für kleine Händler
Die Bundesregierung will kleine Händler bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung entlasten. Vorgeschlagen werden eine Ausnahme von der Bevollmächtigtenpflicht für Unternehmen mit weniger als 10 t Verpackung pro Jahr sowie eine vorübergehende Aussetzung der Registrierungspflicht.
Deutschland dringt bei der EU auf Änderungen.
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Die Bundesregierung drängt auf Änderungen an der europäischen Verpackungsverordnung PPWR. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMUKN) hat sie einen konkreten Änderungsvorschlag ausgearbeitet und am 7. September 2026 bei einer vorbereitenden Sitzung zum sogenannten Umwelt-Omnibus in Brüssel vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen für kleinere Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend innerhalb der EU versenden.
Hintergrund ist die in der PPWR vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung. Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren erstmals in einem anderen Mitgliedstaat bereitstellen, können verpflichtet sein, dort einen Bevollmächtigten für die erweiterten Herstellerpflichten zu benennen. Gerade bei kleinen Händlern mit wenigen Auslandssendungen können dadurch zusätzliche administrative Kosten entstehen. Die PPWR definiert den entsprechenden „authorised representative for the extended producer responsibility“ ausdrücklich als eine im jeweiligen Mitgliedstaat niedergelassene Person oder Organisation.
Grenze soll kleine Händler entlasten
Der deutsche Vorschlag sieht deshalb vor, Unternehmen von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten auszunehmen, wenn sie weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Verkehr bringen. Nach Darstellung des BMUKN soll damit verhindert werden, dass insbesondere kleinere Händler wegen der zusätzlichen Kosten und Verpflichtungen den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU einschränken oder ganz einstellen.
Daneben schlägt die Bundesregierung vor, die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 auszusetzen. Bis dahin soll ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller verfügbar sein. Die Änderungen können allerdings nicht auf nationaler Ebene umgesetzt werden: Dafür müsste die PPWR selbst geändert werden. Deutschland will nun unter den Mitgliedstaaten Unterstützung für den Vorschlag gewinnen.
Diskussion über Bevollmächtigte läuft bereits länger
Der Vorstoß ist Teil einer breiteren Debatte über den bürokratischen Aufwand der neuen Verpackungsregeln. Bereits im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission im Rahmen des Environmental-Omnibus vorgeschlagen, die Vorgaben zur Benennung von Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung bei Verpackungen und Batterien auszusetzen. Ziel ist es, insbesondere KMU administrativ zu entlasten.
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie enthält unter anderem Vorgaben zu Herstellerverantwortung, Recyclingfähigkeit, Verpackungsvermeidung, Rezyklateinsatz und Mehrweg.
Der deutsche Vorstoß stellt diese Ziele laut Bundesumweltministerium nicht infrage. Vielmehr soll verhindert werden, dass bei der Umsetzung unverhältnismäßige bürokratische Hürden entstehen. Ob die Zehn-Tonnen-Ausnahme und die Verschiebung der Registrierung in die PPWR aufgenommen werden, hängt nun vom weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren ab.