Weißblechbüchsen ohne Etiketten

Die Innen­beschichtung von Dosen kann Bisphenol A enthalten. (Bild: Pixabay)

Der Einsatz von Bisphenol A wird seit langem wegen möglicher gesundheitlicher Risiken kritisch begleitet. Nun steht möglicherweise ein europaweites Verbot für die Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien vor. Die EU-Kommission legte am 9. Februar 2024 einen entsprechenden Entwurf vor, der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt wird. Bis zum 8. März 2024 können Bürger und Bürgerinnen sowie Wirtschaftsbeteiligte und Mitgliedsstaaten den Entwurf kommentieren.

Staatssekretärin Silvia Bender: "Bisphenol A kommt in vielen Produkten des täglichen Lebens vor. Der chemische Stoff wird unter anderem bei der Herstellung von bestimmten Kunststoffen, Klebstoffen oder Beschichtungen von Dosen, Kronkorken oder Tuben verwendet und kann von dort auf das Lebensmittel übergehen. Mit dem vorliegenden Vorschlag können wir die gesundheitliche Gefahr deutlich verringern." Bisphenol A wird eine hormonähnliche Wirkung attestiert.

Richtwert wurde um Faktor 20.000 reduziert

Um gesundheitlich negative Auswirkungen zu vermeiden, gibt es bereits eine Reihe EU-rechtlicher Anforderungen zur Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien, unter anderem auch spezifische Grenzwerte für den maximalen Übergang in Lebensmittel. Die bestehenden EU-Regelungen werden fortlaufend bei Vorliegen neuer Erkenntnisse überprüft. So hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auch die Substanz Bisphenol A neu bewertet und im April 2023 ihre Ergebnisse veröffentlicht. Da eine deutliche Absenkung des bisherigen gesundheitlichen Richtwertes um den Faktor 20.000 erfolgte, hat die Europäische Kommission nun den Entwurf für ein Verbot erstellt.

Längere Übergangsfristen für manche Einsatzzwecke

Es soll die absichtliche Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen, Lacken und Beschichtungen, Ionenaustauscherharzen, Gummi, Druckfarben und Klebstoffen umfassen. Für einzelne Verwendungsbereiche gibt es jedoch noch keine geeigneten Alternativen. Für diese Verwendungen sollen längere Übergangsfristen als die allgemeine Frist von 18 Monaten eingeräumt werden, damit eine sachgerechte und vor allem sichere Umstellung der Produktion solcher Lebensmittelkontaktmaterialien erfolgen kann, heißt es. Das betrifft zum Beispiel Beschichtungen in Metallverpackungen für besonders säurehaltige Lebensmittel, die eine höhere Beständigkeit aufweisen müssen, oder in Produktionsgerätschaften für die Lebensmittelherstellung fest einzubauende Elemente wie Ventile, Sichtfenster oder Messgeräte. Für solche bereits im Verkehr befindliche Gegenstände in der Lebensmittelherstellung soll es Bestandsschutz von zehn Jahren geben.

 

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