Kommission verabschiedet Maßnahmenpaket zu CSRD & Co.
Bürokratieabbau: Europäische Union schickt den Omnibus los
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket, genannt Omnibus-Verordnung, zur Vereinfachung von EU-Vorschriften verabschiedet, das den bürokratischen Aufwand in Unternehmen herunterfahren soll. Damit will die EU wirtschaftliches Wachstum und Innovationskraft stärken.
Einige Unternehmen nun voraussichtlich beispielsweise von der CSRD-Berichtspflicht dauerhaft ausgenommen, andere erhalten zumindest einen zeitlichen Aufschub.
Welche Punkte das Paket, das für insgesamt mehr als 6 Mrd. Euro Entlastung beim Verwaltungsaufwand sorgen soll, sonst noch umfasst, haben wir im Folgenden einmal zusammengefasst.
Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie)
- Reduzierung des Anwendungsbereichs der CSRD: Etwa 80 % der Unternehmen werden von den Berichtspflichten ausgenommen, sodass sich diese auf die größten Unternehmen konzentrieren, die wahrscheinlich die größten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.
- Entlastung kleinerer Unternehmen: Sicherstellung, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht belastet.
- Verschiebung der Berichtsanforderungen: Die Berichterstattungspflichten für Unternehmen, die derzeit unter die CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 berichten müssen, werden um zwei Jahre (bis 2028) verschoben.
- Vereinfachung der EU-Taxonomie-Berichtspflichten: Diese werden auf die größten Unternehmen beschränkt, während anderen großen Unternehmen die freiwillige Berichterstattung ermöglicht wird.
Vereinfachung der Sorgfaltspflichten für nachhaltiges Wirtschaften
- Fokussierung auf direkte Geschäftspartner: Unternehmen sollen sich auf direkte Geschäftspartner konzentrieren und die Häufigkeit der Bewertungen von jährlich auf alle fünf Jahre reduzieren, mit bedarfsorientierten Bewertungen bei Bedarf.
- Reduzierung der Belastung für KMU: Begrenzung der Informationsanforderungen, die große Unternehmen im Rahmen der Wertschöpfungskettenanalyse an kleinere Unternehmen stellen können.
- Entfernung der EU-zivilrechtlichen Haftungsbedingungen: Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständigen Schadensersatz bei Nicht-Einhaltung, während Unternehmen vor Überkompensation geschützt werden.
Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)
- Befreiung kleiner Importeure: Einführung einer neuen jährlichen CBAM-Schwelle von 50 t pro Importeur, wodurch etwa 90 % der Importeure, hauptsächlich KMU, von den CBAM-Verpflichtungen befreit werden, während über 99 % der erfassten Emissionen weiterhin abgedeckt sind.
- Vereinfachung der Regeln: Erleichterung der Autorisierung von CBAM-Erklärenden sowie der Berechnung der eingebetteten Emissionen und der Berichtsanforderungen.
Freisetzung von Investitionsmöglichkeiten
- Erhöhung der Investitionskapazität der EU: Durch Nutzung von Renditen aus früheren Investitionen und optimierte Verwendung verfügbarer Mittel sollen zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von rund 50 Mrd. Euro mobilisiert werden.
- Erleichterung der Beteiligung der Mitgliedstaaten: Vereinfachung der administrativen Anforderungen für Implementierungspartner, Finanzintermediäre und Endempfänger, insbesondere KMU, was voraussichtlich Kosteneinsparungen von 350 Mio. Euro bringen wird.
Diese Vorschläge könnten Schätzungen zufolge jährliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Mrd. Euro einsparen und zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Mrd. Euro mobilisieren.
EU-Präsidentin Ursula von der Leyen Kommentiert die Ergebnisse: „Wir haben Vereinfachung versprochen und Wort gehalten! Heute stellen wir unseren ersten umfassenden Vereinfachungsvorschlag vor. Die Unternehmen in der EU werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über nachhaltige Finanzen, Sorgfaltspflichten und Taxonomie profitieren. Das macht den Unternehmen das Leben leichter, und gleichzeitig stellen wir sicher, dass wir bei unseren Emissionsabbauzielen auf Kurs bleiben. Weitere Vereinfachungsvorschläge werden folgen.“
Die Gesetzgebungsvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt.