Vor der Abstimmung über die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hat die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) vor Sonderregeln für Kunststoff- sowie Ausnahmen für Papier- und Kartonverpackungen gewarnt. Sie drängt auf materialneutrale Verpackungsregelungen.   Vor der Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über die PPWR und einer diesbezüglichen Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages fordern die Hersteller von Kunststoffverpackungen und -folien die Bundesregierung dazu auf, noch stärker bei anderen Mitgliedstaaten für materialneutrale Mehrwegquoten zu werben.   „Die Mehrwegvorgaben und Verbote im aktuellen Vorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft enthalten viele Schlupflöcher, die dem Ziel einer Verpackungsreduktion durch mehr Mehrweg und weniger unnötige Verpackungen eindeutig widersprechen“, so IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann.  Die IK befürchtet, dass die EU-Ratspräsidentschaft weitere Ausnahmen für Kartonverpackungen von den Mehrwegquoten als Anreiz setzt, sich die Unterstützung kritischer Mitgliedstaaten zu sichern.  „Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien sind ein umweltpolitischer Irrweg“, befindet Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK. Ihr zufolge führen sie zu einem Ausweichverhalten der Anwender weg von regulierten Kunststoffverpackungen hin zu nicht regulierten Einweg-Verpackungen aus anderen Materialien. „Kein Material ist per se nachhaltig. Materialbezogene Sonderregelungen und Schlupflöcher führen die Umweltziele der EU-Verpackungsverordnung ad absurdum“, so Schmidt.  Sie verweist in ihrer Argumentation auf Studien von Umweltorganisationen, wonach der Ersatz von Kunststoff durch andere Materialien nicht der richtige Weg sei, um den Verpackungsmarkt nachhaltiger zu gestalten. So würde der Ersatz von 10 % der Kunststoffverpackungen durch andere Materialien zu 10 bis 20 % mehr Verpackungsabfällen und 10 bis 14 % mehr Treibhausgasemission führen. Diese Zahlen haben die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) und das Ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg ermittelt.  Die IK kritisiert zudem den Vorschlag der Ratspräsidentschaft, bei der Definition des großmaßstäblichen Recyclings nicht auf die Recyclingkapazität abzustellen, sondern auf die im EU-Markt erzeugte Rezyklatmenge. Ab 2035 soll das großmaßstäbliche Recycling eines Verpackungstyps zu einer Marktvoraussetzung werden.

Übt deutliche Kritik an der PPWR: die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. (Bild: Industrievereinigung Kunststoffverpackungen)

Vor der Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über die PPWR und einer diesbezüglichen Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages fordern die Hersteller von Kunststoffverpackungen und -folien die Bundesregierung dazu auf, noch stärker bei anderen Mitgliedstaaten für materialneutrale Mehrwegquoten zu werben.

„Die Mehrwegvorgaben und Verbote im aktuellen Vorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft enthalten viele Schlupflöcher, die dem Ziel einer Verpackungsreduktion durch mehr Mehrweg und weniger unnötige Verpackungen eindeutig widersprechen“, so IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann.

Kritik an materialbezogenen Sonderregelungen

Die IK befürchtet, dass die EU-Ratspräsidentschaft weitere Ausnahmen für Kartonverpackungen von den Mehrwegquoten als Anreiz setzt, sich die Unterstützung kritischer Mitgliedstaaten zu sichern.

„Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien sind ein umweltpolitischer Irrweg“, befindet Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK. Ihr zufolge führen sie zu einem Ausweichverhalten der Anwender weg von regulierten Kunststoffverpackungen hin zu nicht regulierten Einweg-Verpackungen aus anderen Materialien. „Kein Material ist per se nachhaltig. Materialbezogene Sonderregelungen und Schlupflöcher führen die Umweltziele der EU-Verpackungsverordnung ad absurdum“, so Schmidt.

Sie verweist in ihrer Argumentation auf Studien von Umweltorganisationen, wonach der Ersatz von Kunststoff durch andere Materialien nicht der richtige Weg sei, um den Verpackungsmarkt nachhaltiger zu gestalten. So würde der Ersatz von 10 % der Kunststoffverpackungen durch andere Materialien zu 10 bis 20 % mehr Verpackungsabfällen und 10 bis 14 % mehr Treibhausgasemission führen.

Diese Zahlen haben die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) und das Ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg ermittelt.

Kritik an Rezyklatmenge als Parameter

Die IK kritisiert zudem den Vorschlag der Ratspräsidentschaft, bei der Definition des großmaßstäblichen Recyclings nicht auf die Recyclingkapazität abzustellen, sondern auf die im EU-Markt erzeugte Rezyklatmenge. Ab 2035 soll das großmaßstäbliche Recycling eines Verpackungstyps zu einer Marktvoraussetzung werden.

Isabel Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK.
Argumentiert unter anderem mit Studien von Umweltorganisationen: Isabel Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK. (Bild: Industrievereinigung Kunststoffverpackungen)

„Die Wirtschaft kann und soll über das Design-for-Recycling und Investitionen in Recyclingtechnologien günstige Voraussetzungen für das Recycling schaffen. Sie kann aber keine Kontrolle über die tatsächlich recycelte Menge ausüben, weil die Pflicht zur flächendeckenden getrennten Abfallsammlung und zur Erfüllung der Recyclingquoten in erster Linie den Mitgliedstaaten obliegt“, kritisiert Schmidt.

Darüber hinaus sieht die IK im aktuellen Vorschlag eine Förderung des Ausweichens zu papierbasierten Verbundverpackungen, weil diese im Entwurf keine eigene Kategorie bilden und somit von den hohen Recyclingquoten für Pappe, Papier und Karton profitieren würden. Schmidt fordert die Bundesregierung auf, sich sowohl für eine Definition auf Basis der Recyclingkapazitäten als auch eine eigene Kategorie der papierbasierten Verbundverpackungen einzusetzen.

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