Rund 44 Mio. Euro zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft erwartet

Plastiksteuer: 550 Euro je t – Verbraucher sollen mitzahlen

Die geplante deutsche Plastiksteuer nimmt konkrete Formen an. Ab Juli 2027 sollen 550 Euro je t Kunststoff in Verpackungen fällig werden. Zahlen müssten zunächst Hersteller und Importeure, doch der Gesetzentwurf geht ausdrücklich davon aus, dass die Kosten an die Endkunden weitergereicht werden. Im europäischen Vergleich wäre der deutsche Steuersatz hoch.

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Spätestens ab Mitte 2027 wird es für Hersteller, Inverkehrbringer und wohl auch Verbraucher teurer.

Für Kunststoffverpackungen könnte es in Deutschland ab Mitte 2027 deutlich teurer werden. Ein Entwurf für ein „Kunststoffverpackungsteuergesetz“ der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht eine Verbrauchsteuer von 550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff vor. Die Steuer soll für Tatbestände gelten, die nach dem 30. Juni 2027 verwirklicht werden. Das Gesetz selbst soll nach dem derzeitigen Entwurf bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Beschlossen ist die Regelung allerdings noch nicht.

Der inzwischen vorliegende Entwurf trägt den Bearbeitungsstand 30. September 2026, 16:24 Uhr. Als Ziel nennt er nicht nur eine Lenkungswirkung hin zu weniger Kunststoff. Die Steuer soll ausdrücklich auch die Einnahmebasis des Bundes stärken und dauerhaft einen Betrag in Höhe des deutschen EU-Eigenmittelbeitrags für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle einspielen. Für 2027 rechnet der Entwurf mit einer vollen Jahreswirkung von 805 Mio. Euro, für 2028 mit 1,485 Mrd. Euro.

Diese Verpackungen fallen unter die Plastiksteuer

Entscheidend für die Höhe der Steuer ist nicht das Gesamtgewicht einer Verpackung, sondern das darin enthaltene Kunststoffgewicht. Erfasst werden sollen unter anderem bestimmte Folien aus Polyethylen, Polypropylen und PET sowie Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoff einschließlich Stöpseln, Deckeln, Kapseln und anderen Verschlüssen.

Vergleichbare Plastiksteuern in Europa

Neben der von der deutschen Regierung vorgeschlagenen Plastiksteuer existieren in Europa weitere Abgaben auf einzelne Kunststoffprodukte oder Verpackungen, etwa die portugiesische Abgabe von 30 Cent je Take-away-Verpackung sowie nationale EPR-Gebühren. Diese sind mit den gewichtsbezogenen Plastiksteuern jedoch nicht direkt vergleichbar.


Die Regelung würde sich allerdings keineswegs auf klassische Kunststoffverpackungen beschränken. Auch Verbundverpackungen aus Papier, Pappe, Metall oder Textilien können nach dem Entwurf steuerpflichtig werden. Bei diesen Verpackungen greift die Regelung, sobald der Kunststoffanteil mindestens fünf Gewichtsprozent beträgt. Besteuert wird dann allerdings nur das enthaltene Kunststoffgewicht.

Eine generelle Ausnahme für Mehrwegverpackungen sieht der derzeitige Entwurf nicht vor. Damit unterscheidet sich das deutsche Modell beispielsweise deutlich von der spanischen Regelung, die ausdrücklich auf nicht wiederverwendbare Verpackungen abzielt.

Wer muss die 550 Euro bezahlen?

Steuerschuldner wäre zunächst nicht der Markenhersteller oder Einzelhändler allein deshalb, weil er eine verpackte Ware verkauft. Der Gesetzentwurf knüpft die Steuer vielmehr an die Stelle an, an der die Verpackung hergestellt oder nach Deutschland gebracht wird.

Bei einer in Deutschland produzierten Kunststoffverpackung schuldet dem Entwurf zufolge grundsätzlich der Hersteller der Verpackung die Steuer. Wird die Verpackung zu gewerblichen Zwecken aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland gebracht, ist der gewerbliche Bezieher steuerpflichtig. Bei Importen aus Staaten außerhalb der EU fällt die Steuer im Zuge der Einfuhr beziehungsweise der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. Für den Versandhandel an Privatkunden enthält der Entwurf Sonderregeln; dort kann der Versandhändler beziehungsweise ein Steuervertreter zum Steuerschuldner werden. Damit liegt die unmittelbare Steuerschuld zwar zunächst vergleichsweise früh in der Lieferkette. Wirtschaftlich soll die Belastung dort aber gerade nicht verbleiben.

Höhere Verbraucherpreise erwartet

Die Frage, ob Hersteller die Plastiksteuer aus ihrer eigenen Marge bezahlen oder an ihre Kunden weiterreichen sollen, beantwortet die Gesetzesbegründung ungewöhnlich deutlich. Dort heißt es, Auswirkungen auf Einzelpreise und insbesondere das Verbraucherpreisniveau seien zu erwarten. Die Konstruktion als Verbrauchsteuer sei darauf angelegt, dass die Steuerschuldner die Belastung auf den Endkunden überwälzen.

Dass Produkte im Handel teurer werden, wäre damit nicht lediglich eine Befürchtung der Industrie, sondern gehört zur Wirkungslogik des Gesetzes. Auch ZDF berichtet, dass etwa Getränke oder Joghurt in Kunststoffverpackungen für Endkunden teurer werden könnten.

Wie groß der Effekt bei einem einzelnen Produkt ausfällt, hängt vom Kunststoffgewicht der Verpackung und davon ab, wie vollständig die Kosten entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Rechnerisch entspricht der geplante Steuersatz 55 Cent je kg Kunststoff. Eine Verpackung mit zehn g steuerpflichtigem Kunststoff verursacht damit zunächst 0,55 Cent Steuer, bei 20 g sind es 1,1 Cent und bei 50 g 2,75 Cent.

Hinzu kommen allerdings die Kosten für Erfassung, Nachweis und Steueradministration. Der Entwurf selbst geht von rund 44,1 Mio. Euro zusätzlichem jährlichem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft aus. Branchenverbände halten diesen Wert für erheblich zu niedrig und haben deutlich höhere Bürokratiekosten veranschlagt.

Rezyklat soll entlastet werden – aber möglicherweise nicht zum Start

Ein wesentlicher Unterschied zu bestehenden Modellen etwa in Spanien und Großbritannien betrifft den Umgang mit Recyclingkunststoff. Die Bundesregierung will den Einsatz von Rezyklaten zwar begünstigen. Vorgesehen ist allerdings keine unmittelbare Steuerbefreiung im Grundtatbestand, sondern eine Steuerentlastung beziehungsweise Erstattung für den Rezyklatanteil.

Problematisch ist der Zeitplan: Diese Entlastung soll erst wirksam werden, wenn das Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung die konkreten Anforderungen und Nachweise festgelegt hat. Zusätzlich soll im Verpackungsrecht ein Nachweissystem für Rezyklate geschaffen werden. Einen verbindlichen Starttermin dafür enthält der vorliegende Entwurf nicht. Nach dem derzeitigen Stand ist deshalb nicht sichergestellt, dass die Rezyklatentlastung bereits mit Beginn der Steuererhebung am 1. Juli 2027 vollständig zur Verfügung steht.

Das ist für Verpackungshersteller ein entscheidender Punkt. In Spanien reduziert Recyclingkunststoff unmittelbar die steuerpflichtige Masse. In Großbritannien entfällt die Plastic Packaging Tax vollständig, sobald eine Verpackung mindestens 30 % Rezyklat enthält. Das geplante deutsche Modell wäre damit zumindest in seiner Startphase anders konstruiert.

Deutschland läge im europäischen Vergleich weit oben

Eine europaweit einheitliche Plastiksteuer gibt es nicht. Zwar zahlen die EU-Mitgliedstaaten seit 2021 einen Eigenmittelbeitrag von 0,80 Euro je kg nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle an den EU-Haushalt. Wie die Staaten diesen Beitrag finanzieren, ist ihnen jedoch überlassen. Die meisten Länder haben ihn bislang nicht in Form einer vergleichbaren nationalen Kunststoffverpackungsteuer unmittelbar auf Unternehmen übertragen.

Die Pläne stoßen in der Wirtschaft bereits auf erhebliche Kritik. Acht Verbände, darunter die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, Plastics Europe Deutschland, die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, der Handelsverband Deutschland und der VDMA-Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen, kritisieren sowohl das geplante Verfahren als auch die Ausgestaltung der Steuer. Sie befürchten unter anderem hohe Bürokratiekosten und Fehlanreize bei der Materialwahl.

Kritiker warnen insbesondere davor, Kunststoff isoliert zu verteuern. Dadurch könnten Hersteller auf andere Packstoffe oder Verbundlösungen ausweichen, die über ihren gesamten Lebenszyklus nicht zwangsläufig ökologisch günstiger seien. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt dagegen grundsätzlich eine stärkere steuerliche Belastung von Einwegverpackungen, fordert aber einen materialübergreifenden Ansatz und eine Ausnahme für Mehrweg.