Rechtsgutachten gegen die europäische Verpackungsverordnung

Einspruch: Europäische Verbände haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. (Bild: Pixabay)

In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Verbände EuPC (European Plastics Converters) , IK (Industrievereinigung Kunststoffverpackungen) und der französische Fachverband Elipso die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, die materialspezifischen Sonderregeln in den laufenden Trilog-Verhandlungen zu streichen, um Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen herzustellen.

Denn ein neues Rechtsgutachten zeigt, dass die im Rahmen der geplanten EU-Verpackungsverordnung (PPWR) diskutierten Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien sehr wahrscheinlich nicht mit dem EU-Recht vereinbar wären.

Demnach verstoßen Vorgaben, die beispielsweise lediglich Kunststoffverpackungen verbieten oder zur Wiederverwendung verpflichten oder faserbasierte Verbundverpackungen von den Rezyklateinsatzquoten ausnehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil keine objektiven Gründe für eine solche Ungleichbehandlung vorliegen. Außerdem rügen die Rechtsexperten Verfahrensverstöße, weil Parlament und Rat bei ihren Vorschlägen nicht sämtliche relevanten Faktoren berücksichtigt haben, so die Kritik.

Eine solche Diskriminierung von Kunststoffverpackungen sei zudem kontraproduktiv zu den Zielen der PPWR, heißt es, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer ökologischen Fehllenkung führt, indem leichte und gut recycelbare Kunststoffverpackungen durch schwerere und schlechter zu recycelnde Verpackungsmaterialien ersetzt würden, was zu einem Anstieg der Menge an Verpackungsabfällen und Treibhausgasemissionen führt.

Grundsatz der Materialneutralität ignoriert

"Rat und Parlament haben die vorhandenen wissenschaftlichen Fakten und Erkenntnisse zu den Vorteilen von Kunststoffverpackungen in einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft bisher ignoriert", kritisiert Bernard Merkx, Director General von EuPC. "Erschwerend kommt hinzu, dass die Vielzahl der Kunststoff-Diskriminierung in der PPWR eine völlige Umkehrung des Grundsatzes der Materialneutralität bewirkt. Das Gutachten zeigt dem Gesetzgeber hier klare Grenzen auf", so Merkx.

Die Hersteller von Kunststoffverpackungen fordern seit langem eine Rückkehr zu EU-weit einheitlich geltenden Verpackungsvorschriften.  Sollte die rechtliche Unsicherheit des derzeit vorgeschlagenen Textes nicht beseitigt werden, wäre eine Lawine von europäischen und nationalen Rechtsstreitigkeiten die Folge, was das Ziel einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen gefährdet. Aus diesem Grund fordern die drei Verbände den europäischen Gesetzgeber auf, die Rechtssicherheit der PPWR zu gewährleisten.

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