Gesetzeszeichen über Karte der EU

Die PPWR hat große Auswirkungen auf Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen. (Bild: peterschreiber.media – stock.adobe.com)

Am 16. Dezember 2024 hat der Rat der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung als Teil des Green Deals verabschiedet, wodurch diese final beschlossen wurde. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU fand Ende Januar statt und die Verordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Die Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026.

Ziel der Verordnung ist es, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren, indem die Hersteller zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem soll sie die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft fördern. Das Besondere: Die EU-Länder sind gefordert, die Verpackungsverordnung sofort umzusetzen., ohne vorher nationale Regelungen zu treffen.

Die Verordnung legt verschiedene Anforderungen für Hersteller von Verpackungen fest:

Ziel der PPWR ist es, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren.
Ziel der PPWR ist es, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren. (Bild: Napkin)
  • Müll: Vermeidung von übermäßiger Verpackung: Hersteller sind verpflichtet, ihre Verpackungen so zu gestalten, dass der Verbrauch von Materialien minimiert wird. Hauptziel ist es, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 um mindestens 15 % im Vergleich zu 2018 zu reduzieren.
  • Mehrweg: Es sind verpflichtende Quoten für Mehrwegverpackungen vorgesehen. Für Getränkeverpackungen sollen bis 2030 Mehrwegquoten von 15 % für Plastikflaschen und 30 % für Glasflaschen gelten. Bis 2040 sollen die Quoten auf 35 % für Plastik und 85 % für Glas steigen. Zudem werden verbindliche Wiederverwendungsziele für Getränke- und Transportverpackungen eingeführt. Ausnahmen von den Wiederverwendungszielen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Anbieter von Essen/Getränken zum Mitnehmen müssen Kunden die Nutzung eigener Behälter ermöglichen.
  • Pfandsysteme: Es wird eine Pflicht zur Etablierung von Pfandsystemen (DRS) für Einwegkunststoffflaschen und Getränkedosen festgesetzt. Pfandsysteme sind die einzige erprobte Maßnahme, um das Ziel der 90%igen separaten Sammlung von Einwegplastikflaschen und Getränkedosen zu erreichen. Für sehr leichte Kunststofftragetaschen (unter 50 Mikron) sollen Maßnahmen ergriffen werden, um ihr Inverkehrbringen auf unbedingt notwendige Verwendungszwecke zu beschränken, da sie sehr wahrscheinlich zu Abfall werden und zur Meeresverschmutzung beitragen.
  • Recycling: Ab 2030 sollen alle Verpackungen recyclingfähig sein. Kontaktsensitive Verpackungen, die nicht aus PET bestehen, werden voraussichtlich einen Mindestrezyklateinsatz von 10 % ab 2030 und 50 % ab 2040 aufweisen müssen. Damit soll auch die Nachfrage nach diesem Rohstoff gesteigert werden. Eine höhere Nachfrage nach recyceltem Kunststoff erhöht auch den Anreiz, Kunststoff besser zu sortieren und zu recyceln. Insgesamt sollen die Verwertungsquoten für Kunststoffverpackungen deutlich gesteigert werden. Für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen liegt der Zielwert bei 63 %. Aktuell sind es 36 %. Um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern, werden in der PPWR Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben. Monomaterialverpackungen, die sich leicht sortieren und innerhalb eines Abfallstroms recyceln lassen, bevorzugt.
  • Entsorgung: Hersteller sind verpflichtet, sich an Sammel- und Recyclingprogrammen zu beteiligen und die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zu tragen. Dies soll sicherstellen, dass Hersteller Anreize haben, umweltfreundliche Verpackungen herzustellen und die Abfallwirtschaft zu unterstützen.
  • Registrierung und Berichterstattung: Hersteller müssen sich registrieren und Informationen über die von ihnen hergestellten Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit bereitstellen. Diese Informationen dienen der Überwachung und Durchsetzung der Verordnung.

alle Vorschriften sind ab 2026 gültig. So gelten die Vorgaben zur Kompostierbarkeit erst ab 2027. Andere wie die Kennzeichnungspflicht oder die Beschränkung für diverse Stoffe sind ab Stichtag 12. August 2026 verbindlich.

Im Vorfeld haben viele Branchenverbände teils heftig Kritik am Entwurf zum PPWR geübt. So gab und gibt es die Befürchtung der Industrie, die Verordnung könnte für die Hersteller von Verpackungen zu höheren Kosten führen. Vor allem die Kunststoffindustrie sah sich gegenüber anderen Marktteilnehmern benachteiligt  und warf den Verantwortlichen vor, unangemessen vorzupreschen und gar die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu konterkarieren. Inzwischen hat sich die Aufregung weitgehend gelegt. Die Verbände begrüßen grundsätzlich die verabschiedete PPWR, sei es Plastics Europe Deutschland oder Pro Carton. Denn sie bietet Potenzial für neue Geschäftsmöglichkeiten, da umweltfreundliche Verpackungen immer mehr nachgefragt werden und Hersteller, die sich darauf spezialisieren, einen Wettbewerbsvorteil haben könnten. Darüber hinaus sorgen EU-weit gültige Regelungen für einen faireren Wettbewerb.

Aber auch Markenartikler als Inverkehrbringer von Verpackungen sind betroffen:

  • Produktdesign und Materialwahl: Markenartikler müssen möglicherweise ihre Produktverpackungen überarbeiten, um den Anforderungen der PPWR gerecht zu werden. Dies kann Änderungen im Design und der Materialwahl mit sich bringen, um sicherzustellen, dass die Verpackungen wiederverwertbar oder recycelbar sind. Die Umstellung auf umweltfreundlichere Verpackungen kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
  • Verantwortung und Rückverfolgbarkeit: Markenartikler tragen die Verantwortung für die Verpackung ihrer Produkte und müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Vorschriften entsprechen und in Sammel- und Recyclingprogramme einbezogen werden können. Darüber hinaus müssen sie möglicherweise Informationen über ihre Verpackungen bereitstellen, um deren Rückverfolgbarkeit und Entsorgung zu ermöglichen.
  • Kundenanforderungen und Image: Verbraucher legen zunehmend Wert auf nachhaltige Produkte und umweltfreundliche Verpackungen. Markenartikler könnten von einer positiven Wahrnehmung und einem verbesserten Image profitieren, wenn sie die Anforderungen der PPWR erfüllen und umweltfreundliche Verpackungen verwenden. Kunden könnten dazu ermutigt werden, Produkte von Marken zu wählen, die sich für die Reduzierung von Verpackungsabfällen einsetzen.
  • Kosten und Wettbewerbsfähigkeit: Die Umstellung auf umweltfreundlichere Verpackungen kann zunächst mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, da neue Materialien und Produktionsprozesse erforderlich sein können. Markenartikler müssen diese Kosten in ihre Geschäftsmodelle einbeziehen. Gleichzeitig kann eine proaktive Umsetzung der PPWR dazu beitragen, langfristige Kosteneinsparungen zu erzielen, insbesondere wenn die Kosten für Entsorgung und Recycling von Verpackungsabfällen in Zukunft steigen.

Nachhaltige Verpackungen: der große Überblick

Grafik von Lebensmitteln im Supermarktregal
(Bild: sabelskaya - stock.adobe.com)

Sie wollen alles zum Thema nachhaltige Verpackungen wissen? Klar ist, dass der Bedarf an nachhaltigen Verpackungen in den kommenden Jahren stark steigen wird. Aber das Thema ist komplex: Wann gilt denn überhaupt eine Verpackung als nachhaltig und welche Kriterien müssen dabei künftig erfüllt sein? Alles was man dazu wissen sollte, erfahren Sie hier.

 

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