Blick in Supermarktregale mit Einkaufswagen im Vordergrund

Wie soll die Verpackung der Zkunft aussehen? Die Europäische Kommission hat nun einen Entwurf der EU-Verpackungsverordnung vorgelegt. (Bild: gopixa - Fotolia)

Wie es in dem Entwurf heißt, erzeugt jeder Europäer im Durchschnitt fast 180 kg Verpackungsabfälle pro Jahr. Verpackungen sind einer der Hauptverbraucher von Primärrohstoffen, denn 40 % der Kunststoffe und 50 % des Papiers, die in der EU verwendet werden, sind für Verpackungen bestimmt. Ohne Maßnahmen würde die EU bis 2030 einen weiteren Anstieg der Verpackungsabfälle um 19 % verzeichnen, bei Kunststoffverpackungen sogar um 46 %. Mit den neuen Vorschriften soll dieser Trend gestoppt werden.

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll die Entstehung von Verpackungsabfällen vermieden werden: Verringerung der Menge, Einschränkung unnötiger Verpackungen und Förderung wiederverwendbarer und wiederbefüllbarer Verpackungslösungen. Zweitens soll das hochwertige Recycling (Kreislaufwirtschaft) gefördert werden: Bis 2030 sollen alle Verpackungen auf dem EU-Markt auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycelt werden können. Und schließlich soll der Bedarf an natürlichen Primärressourcen verringert und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem die Verwendung von recycelten Kunststoffen in Verpackungen durch verbindliche Ziele erhöht wird.

Das Hauptziel besteht darin, die Verpackungsabfälle bis 2040 pro Mitgliedstaat und pro Kopf um 15 % im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Dies würde zu einer Gesamtabfallreduzierung in der EU von etwa 37 % im Vergleich zu einem Szenario ohne Änderung der Rechtsvorschriften führen. Dies wird sowohl durch Wiederverwendung als auch durch Recycling geschehen.

Um die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen zu fördern, die in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen sind, müssen die Unternehmen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder wiederbefüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder Lieferungen im E-Commerce. Es wird auch eine gewisse Standardisierung der Verpackungsformate und eine klare Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen geben.

Um eindeutig unnötige Verpackungen zu vermeiden, werden bestimmte Verpackungsformen verboten, z. B. Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke beim Verzehr in Restaurants und Cafés, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse, Miniaturshampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels.

Viele Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen bis 2030 vollständig wiederverwertbar zu machen. Dazu gehören die Festlegung von Designkriterien für Verpackungen, die Einführung obligatorischer Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen und die Festlegung, welche sehr begrenzten Arten von Verpackungen kompostierbar sein müssen, damit die Verbraucher diese dem Bioabfall zuführen können.

Es wird auch verbindliche Quoten für den Anteil an recyceltem Material geben, den die Hersteller in neue Kunststoffverpackungen integrieren müssen. Dies soll dazu beitragen, dass recycelter Kunststoff zu einem wertvollen Rohstoff wird - wie das Beispiel der PET-Flaschen im Zusammenhang mit der Richtlinie über Einwegkunststoffe bereits zeigt.

Der Vorschlag soll Unklarheiten darüber beseitigen, welche Verpackung in welche Recyclingtonne gehört. Jede Verpackung wird mit einem Etikett versehen, auf dem angegeben ist, woraus die Verpackung besteht und in welchen Abfallstrom sie gehört. Abfallsammelbehälter werden mit denselben Etiketten versehen. Überall in der EU werden die gleichen Symbole verwendet.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen würden die Treibhausgasemissionen aus Verpackungen bis 2030 auf 43 Millionen Tonnen sinken, verglichen mit 66 Millionen Tonnen, wenn die Vorschriften nicht geändert werden - die Reduzierung entspricht in etwa den jährlichen Emissionen Kroatiens. Der Wasserverbrauch würde sich um 1,1 Millionen m3 verringern. Die Kosten der Umweltschäden für Wirtschaft und Gesellschaft würden im Vergleich zum Basisjahr 2030 um 6,4 Mrd. € gesenkt.

Aufklärung über biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe

Die Verwendung und Herstellung biobasierter, biologisch abbaubarer und kompostierbarer Kunststoffe nimmt stetig zu. Damit diese Kunststoffe positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und nicht die Verschmutzung durch Kunststoffe, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt verstärken, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. In dem neuen Vorschlag der Kommission wird klargestellt, auf welche Weise diese Kunststoffe Teil einer nachhaltigen Zukunft sein können.

Die für die Herstellung von biobasierten Kunststoffen verwendete Biomasse muss aus nachhaltigen Quellen stammen, ohne die Umwelt zu schädigen und unter Beachtung des Prinzips der kaskadischen Nutzung von Biomasse": Die Hersteller sollten vorrangig organische Abfälle und Nebenprodukte als Ausgangsmaterial verwenden. Um Greenwashing zu bekämpfen und die Verbraucher nicht in die Irre zu führen, müssen die Hersteller außerdem allgemeine Angaben auf Kunststoffprodukten wie "Biokunststoff" und "biobasiert" vermeiden. Wenn sie über den biobasierten Anteil kommunizieren, sollten die Hersteller den genauen und messbaren Anteil des biobasierten Kunststoffs im Produkt angeben (zum Beispiel: "Das Produkt enthält 50 % biobasierten Kunststoff").

Biologisch abbaubare Kunststoffe müssen mit Vorsicht eingesetzt werden. Sie haben ihren Platz in einer nachhaltigen Zukunft, aber sie müssen auf spezifische Anwendungen ausgerichtet werden, bei denen ihre Umweltvorteile und ihr Wert für die Kreislaufwirtschaft nachgewiesen sind. Biologisch abbaubare Kunststoffe sollten auf keinen Fall ein Freibrief für die Vermüllung sein. Außerdem müssen sie gekennzeichnet werden, um zu zeigen, wie lange es dauert, bis sie biologisch abgebaut sind, unter welchen Umständen und in welcher Umgebung. Produkte, bei denen die Gefahr besteht, dass sie in den Abfall gelangen, einschließlich derjenigen, die unter die Richtlinie über Einwegkunststoffe fallen, dürfen nicht als biologisch abbaubar bezeichnet oder gekennzeichnet werden.

Industriell kompostierbare Kunststoffe sollten nur dann verwendet werden, wenn sie Vorteile für die Umwelt haben, die Qualität des Komposts nicht beeinträchtigen und ein geeignetes System zur Sammlung und Behandlung von Bioabfällen vorhanden ist. Industriell kompostierbare Verpackungen sind nur für Teebeutel, Filterkaffeekapseln und -pads, Obst- und Gemüseaufkleber und sehr leichte Plastiktüten zugelassen. Auf den Produkten muss stets angegeben sein, dass sie gemäß den EU-Normen für die industrielle Kompostierung zertifiziert sind.

 

Nachhaltige Verpackungen: der große Überblick

Grafik von Lebensmitteln im Supermarktregal
(Bild: sabelskaya - stock.adobe.com)

Sie wollen alles zum Thema nachhaltige Verpackungen wissen? Klar ist, dass der Bedarf an nachhaltigen Verpackungen in den kommenden Jahren stark steigen wird. Aber das Thema ist komplex: Wann gilt denn überhaupt eine Verpackung als nachhaltig und welche Kriterien müssen dabei künftig erfüllt sein? Alles was man dazu wissen sollte, erfahren Sie hier.

 

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