Einwegkunststoffrichtlinie versus PPWR

Der Kampf ums Plastikröhrchen geht in die nächste Runde

Im August 2024 startete Capri-Sun eine Petition. Konsumenten und Konsumentinnen sollten sich für eine Rückkehr des Plastiktrinkhalms stark machen und so Druck auf die EU ausüben. Die Ziele: 1 Mio. Unterstützer und eine Ausnahmeregelung. Jetzt folgt der Strategiewechsel.

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Seit etlichen Monaten wird die Petition auf Englisch beworben.

Rückblick: 2021 führte Capri-Sun bei seinen Trinkbeuteln Trinkhalme aus Papier ein. Das Unternehmen reagierte damals auf die neue EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD). Sie verbietet Einweg-Besteck, -Teller und -Becher aus Plastik sowie Trinkhalme aus diesem Material. Eine Maßnahme, die sich positiv auf die Umweltverschmutzung durch Kunststoffabfälle auswirken sollte.

Doch stieß der Materialwechsel keineswegs bei allen Freunden des zuckerhaltigen Erfrischungsgetränks auf Gegenliebe. Vielmehr erntete die Papier-Variante reichlich Kritik: Sie sei nicht steif genug, knicke beim Einführen in den Beutel zu leicht ein und verfälsche zudem den Geschmack.

Capri-Sun reagiert zunächst mit einem „verbesserten“ Halm, dann, im August 2024, mit der Petition, die sie auch kräftig bewarb. Verzeichnete die Petition des Unternehmens und einiger Privatleute bis Februar 2025 etwas mehr als 162.000 Unterschriften, so stieg die Zahl seitdem nur mehr auf rund 168.000.

Auf Anfrage bestätigt Capri-Sun, dass die Petition aktuell nicht beworben werde. Die angepeilte 1. Mio. Unterschriften sei lediglich ein „symbolischer Meilenstein gewesen“, um eine breite Debatte über Materialwahl, Recyclingfähigkeit und Nutzungserlebnis anzustoßen.

Widersprechen sich SUPD und PPWR?

Aber man habe 2025 mit der Europäischen Kommission über die Herausforderungen bei der Recyclingfähigkeit gesprochen und das Verbraucherfeedback weitergegeben, so Capri-Sun. Und dabei auf eine, nach Meinung des Unternehmens, relevante Unstimmigkeit hingewiesen: Während die SUPD Einweg-Trinkhalme aus Kunststoff verbietet, fordert die neue EU-weite Regelung PPWR die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Capri-Sun: „Diese Vorgaben stehen in der Praxis im Widerspruch – insbesondere, weil der Capri-Sun-Trinkbeutel aus PP (Polypropylen) besteht. Ein PP-Trinkhalm würde die Recyclingfähigkeit der gesamten Einheit verbessern, da Verpackung und Trinkhalm aus demselben Material bestehen würden. Unter der SUPD ist dies jedoch nicht zulässig. Genau diese Inkonsistenz hemmt praktikable und nachhaltige Verpackungsinnovationen.“

 Bis zum 17. März 2026 will Capri-Sun im Rahmen des sogenannten „SUPD-Call for Evidence“ seine Einwände und die Ergebnisse bei der EU-Kommission einreichen - und hofft weiter auf eine Ausnahmeregelung.