Gegen unnötigen Mehraufwand und Ungleichbehandlung

Einweg-Kunststoff-Fonds: 15 Verbände fordern Stopp der Prüfpflicht

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie fordert gemeinsam mit einer breiten Verbändeallianz die Aussetzung der Prüfpflicht für Mengenmeldungen im Einweg-Kunststoff-Fonds.

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Gemeinsamer Protest: 15 Verbände und Organisationen fordern ein Aussetzen des Gesetzes.

Die im Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWK-Fonds-G) verankerte Prüfpflicht für Mengenmeldungen stellt aus Sicht der Wirtschaft eine erhebliche Belastung dar. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert gemeinsam mit 14 weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden in einem Schreiben vom 20. Januar 2026 an Bundesregierung und Bundestag die dauerhafte Aussetzung der Regelung. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Handelsverband Deutschland, die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie Verbände aus der Süßwaren-, Milch- und Systemgastronomie.

Nach § 11 EWK-Fonds-G müssen Hersteller ihre gemeldeten Mengen an Einwegkunststoffprodukten bereits ab 100 kg pro Jahr durch registrierte Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Nach Einschätzung der Verbände steht dieser Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Abgabenhöhe. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen. Ein Praxisbeispiel zeigt die Dimension: Für ein Unternehmen mit rund 350 kg gemeldeter Einwegkunststoffmenge liegen die Prüfungskosten zwischen 3.000 und 9.000 Euro, während die Sonderabgabe lediglich rund 100 bis 200 Euro beträgt.

Ungleichbehandlung gegenüber Verpackungsgesetz

Kritik äußern die Verbände auch an der Ungleichbehandlung gegenüber dem Verpackungsgesetz. Im Verpackungsregister LUCID greift eine vergleichbare Prüfpflicht erst ab 30.000 kg pro Jahr. Aufgrund der deutlich niedrigeren Schwelle im EWK-Fonds-G wären nach Schätzungen rund 80 % der verpflichteten Unternehmen prüfpflichtig – überwiegend kleine, mittlere und Kleinstbetriebe. Die Gesetzesbegründung geht von rund 55.000 meldepflichtigen Unternehmen aus, bislang haben sich jedoch nur etwa 7.600 registriert.

Zudem gehe das Gesetz über die europäischen Vorgaben hinaus. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2019/904 sieht keine verpflichtende Drittprüfung vor. Das Umweltbundesamt hatte die Prüfpflicht für die Mengenmeldungen 2024 bereits ausgesetzt. Die seit November 2025 vorliegenden Prüfleitlinien schaffen aus Sicht der Wirtschaft jedoch keine ausreichende Rechtssicherheit.

Weitere Kritik betrifft den weiterhin unklaren Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere bei Lebensmittelverpackungen und Exporten. So wurden unter anderem 250-Gramm-Joghurtbecher als abgabepflichtig eingestuft. Auch Produkte, die nach dem Inverkehrbringen vollständig exportiert werden, sollen nach Auffassung des Umweltbundesamtes abgabenpflichtig sein, was zu Wettbewerbsnachteilen führen kann.

Die Verbände fordern eine sofortige Aussetzung der Prüfpflicht sowie eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Eine Anhebung der Prüfschwelle auf 30.000 kg pro Jahr und eine klare Definition des Anwendungsbereichs würden aus ihrer Sicht den Mittelstand entlasten, ohne den Zweck des Fonds zu gefährden.