Gegen unnötigen Mehraufwand und Ungleichbehandlung
Einweg-Kunststoff-Fonds: 15 Verbände fordern Stopp der Prüfpflicht
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie fordert gemeinsam mit einer breiten Verbändeallianz die Aussetzung der Prüfpflicht für Mengenmeldungen im Einweg-Kunststoff-Fonds.
Gemeinsamer Protest: 15 Verbände und Organisationen fordern ein Aussetzen des Gesetzes.
OpenAI
Die im Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWK-Fonds-G) verankerte
Prüfpflicht für Mengenmeldungen stellt aus Sicht der Wirtschaft eine erhebliche
Belastung dar. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE)
fordert gemeinsam mit 14 weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden in einem
Schreiben vom 20. Januar 2026 an Bundesregierung und Bundestag die dauerhafte
Aussetzung der Regelung. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der
Handelsverband Deutschland, die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen,
der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie Verbände aus der Süßwaren-,
Milch- und Systemgastronomie.
Nach § 11 EWK-Fonds-G müssen Hersteller ihre gemeldeten Mengen
an Einwegkunststoffprodukten bereits ab 100 kg pro Jahr durch registrierte
Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Nach Einschätzung der
Verbände steht dieser Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur
tatsächlichen Abgabenhöhe. Besonders betroffen sind kleine und mittlere
Unternehmen. Ein Praxisbeispiel zeigt die Dimension: Für ein Unternehmen mit
rund 350 kg gemeldeter Einwegkunststoffmenge liegen die Prüfungskosten zwischen
3.000 und 9.000 Euro, während die Sonderabgabe lediglich rund 100 bis 200 Euro
beträgt.
Ungleichbehandlung gegenüber Verpackungsgesetz
Kritik äußern die Verbände auch an der Ungleichbehandlung
gegenüber dem Verpackungsgesetz. Im Verpackungsregister LUCID greift eine
vergleichbare Prüfpflicht erst ab 30.000 kg pro Jahr. Aufgrund der deutlich
niedrigeren Schwelle im EWK-Fonds-G wären nach Schätzungen rund 80 % der
verpflichteten Unternehmen prüfpflichtig – überwiegend kleine, mittlere und
Kleinstbetriebe. Die Gesetzesbegründung geht von rund 55.000 meldepflichtigen
Unternehmen aus, bislang haben sich jedoch nur etwa 7.600 registriert.
Zudem gehe das Gesetz über die europäischen Vorgaben hinaus.
Die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2019/904 sieht keine verpflichtende
Drittprüfung vor. Das Umweltbundesamt hatte die Prüfpflicht für die
Mengenmeldungen 2024 bereits ausgesetzt. Die seit November 2025 vorliegenden
Prüfleitlinien schaffen aus Sicht der Wirtschaft jedoch keine ausreichende
Rechtssicherheit.
Weitere Kritik betrifft den weiterhin unklaren
Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere bei Lebensmittelverpackungen und
Exporten. So wurden unter anderem 250-Gramm-Joghurtbecher als abgabepflichtig
eingestuft. Auch Produkte, die nach dem Inverkehrbringen vollständig exportiert
werden, sollen nach Auffassung des Umweltbundesamtes abgabenpflichtig sein, was
zu Wettbewerbsnachteilen führen kann.
Die Verbände fordern eine sofortige Aussetzung der
Prüfpflicht sowie eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Eine Anhebung
der Prüfschwelle auf 30.000 kg pro Jahr und eine klare Definition des
Anwendungsbereichs würden aus ihrer Sicht den Mittelstand entlasten, ohne den
Zweck des Fonds zu gefährden.