Sanierungsstrategien in Zeiten des Umbruchs

Restrukturieren, bevor der Markt entscheidet

Noch nie seit Jahren war der wirtschaftliche Druck so hoch. Auch die Akteure in der Verpackungsindustrie geraten zunehmend ins Straucheln. Welche Sanierungswege heute offenstehen – und warum Zeit der entscheidende Faktor für das Überleben ist.

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In der Krise die richtigen Entscheidungen zu treffen, das ist oft schwer.

Wenige Tage vor Weihnachten 2025 konnten die Beschäftigten des Traditionsbetriebs in Gernsbach aufatmen. Die mehr als 400 Jahre alte Casimir Kast Verpackung und Display war gerettet. Im September 2025 hatte die Firma Insolvenz angemeldet. Der bisherige geschäftsführende Gesellschafter Christian Oetker-Kast übernahm die Firma. Rund 120 Arbeitsplätze blieben erhalten. Vielleicht ein Happy-End von Dauer. Etliche andere Firmen aus der Verpackungsbranche mussten in den vergangenen Monaten allerdings den Geschäftsbetrieb einstellen. So auch die Papierfabrik Feldmühle.

In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage sieht sich die deutsche Industrie mit einer Herausforderung konfrontiert, die in ihrer Intensität und Breite seit Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Auch die Verpackungsindustrie, die als klassischer Querschnittssektor unmittelbar von der Konsumstimmung und der Industriekonjunktur abhängt, gerät zunehmend in das Fahrwasser einer sich verschärfenden Insolvenzwelle. Die Insolvenzlandschaft in Deutschland hat im Jahr 2025 einen neuen Höhepunkt erreicht und verzeichnete die höchsten Fallzahlen seit Jahren.

Kein Eingeständnis einer Niederlage

 Nach Daten des IWH-Insolvenztrends meldeten im Gesamtjahr 2025 insgesamt 17.604 Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz an, was das Niveau des Krisenjahres 2009 um rund 5 % übertrifft. Schätzungen der Creditreform beziffern die Unternehmensinsolvenzen für 2025 sogar auf rund 23.900 Fälle, wobei schätzungsweise 170.000 bis 285.000 Arbeitsplätze betroffen waren. Besonders zum Jahresende verschärfte sich die Lage: Im Dezember 2025 stieg die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen um 15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Für das Jahr 2026 prognostizieren Experten eine Fortsetzung der angespannten Lage.

Dr. Florian Harig ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Partner sowie Geschäftsführer der Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft in Hannover.

Die Frühindikatoren des IWH deuten darauf hin, dass die Insolvenzzahlen zumindest im ersten Quartal 2026 auf einem sehr hohen Niveau verharren werden. Allianz Trade erwartet für 2026 sogar den fünften Anstieg in Folge und prognostiziert eine weitere Zunahme der Pleiten im laufenden Jahr um etwa 5 %oo. Was diese Entwicklung für die betroffenen Betriebe so gefährlich macht, ist die Tatsache, dass Insolveooooooooooooooooooopät agiert wird. Angesichts dieser massiven Marktbereinigung ist es für Unternehmer und Geschäftsführer unerlässlich, Sanierung nicht als das Eingeständnis einer Niederlage, sondern als ein frühzeitiges Werkzeug des modernen Managements zu begreifen.

Sanierung als Neuanfang: Das strategische Fundament

Eine erfolgreiche Sanierung sollte weit vor dem buchstäblichen Ende der Liquidität beginnen. Sie umfasst weit mehr als das bloße Ansetzen des Rotstifts bei Personal- oder Materialkosten. Vielmehr geht es im Kern darum, ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft zu sichern oder auch vollkommen neu zu entwickeln. Dabei bietet das deutsche Rechtssystem eine abgestufte Palette an Instrumenten, die je nach Krisenstadium und Zielsetzung unterschiedliche Eingriffstiefen ermöglichen.

Die erste und am wenigsten invasive Möglichkeit, ein Unternehmen in Schieflage wieder auf Kurs zu bringen, stellt die außergerichtliche Sanierung dar. Die Abwicklung erfolgt vollständig im diskreten Rahmen zwischen der Geschäftsführung und den wesentlichen Stakeholdern wie Gesellschaftern, Banken, Lieferanten und Großkunden. Das Ziel ist hierbei eine konsensuale Einigung, bei der die Stakeholder einen Sanierungsbeitrag leisten, um das Überleben des Betriebs langfristig zu sichern. Solche Beiträge können in der Verlängerung von Zahlungsfristen, der Neuverhandlung von Kreditlinien (Amend & Extend) oder sogar in einem teilweisen Forderungsverzicht bestehen.

Ohne Gericht sanieren

Der Erfolg einer solchen außergerichtlichen Lösung steht und fällt jedoch mit dem Faktor Vertrauen. Gläubiger sind nur dann bereit, auf vertraglich zugesicherte Rechte zu verzichten, wenn die aktuelle Lage des Unternehmens transparent kommuniziert wird. Ein plausibles Zahlenwerk, das die aktuelle Situation ungeschminkt darstellt und Wege zur Überwindung der Krise aufzeigt, ist hierfür die zwingende Voraussetzung. Banken und Finanzierer verlangen heute detaillierte Einblicke und Prognoserechnungen, um das Risiko ihres weiteren Engagements einschätzen zu können. In der Praxis hat sich hierfür das Instrument des Independent Business Review (IBR) bewährt, welches eine objektive Bewertung der wirtschaftlichen Lage bietet und aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Sanierung realistisch ist. Solange die Beteiligten an einem Strang ziehen, bleibt der Handlungsspielraum des Unternehmers in diesem Stadium am größten, da kein förmliches Verfahren die Entscheidungsprozesse einengt.

Finanzseite mit dem StaRUG sanieren

Sollte eine rein einvernehmliche Einigung jedoch an der Blockadehaltung einzelner Gläubiger scheitern, bietet der Gesetzgeber seit dem Jahr 2021 mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ein mächtiges Zwischeninstrument an. Das StaRUG-Verfahren schließt die Lücke zwischen der freien Verhandlung und dem formellen Insolvenzverfahren, indem es eine vorinsolvenzliche Sanierung unter gerichtlicher Begleitung ermöglicht. Der entscheidende Vorteil für mittelständische Betriebe liegt darin, dass mit diesem Werkzeug ein Restrukturierungsplan auch gegen den Willen einer Minderheit von Gläubigern oder Gesellschaftern durchgesetzt werden kann.

Damit lässt sich ein Teil der Beteiligten zu einem Sanierungsbeitrag verpflichten, ohne dass das Unternehmen ein Insolvenzverfahren durchlaufen muss. Das StaRUG fungiert somit als eine Art Sanierungsschutzschirm, bevor die Krise das Stadium der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erreicht hat. Es ist besonders geeignet für Fälle, in denen primär die Finanzseite des Unternehmens – also die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierern oder Anleihegläubigern – neu geordnet werden muss, während der operative Kern des Geschäfts gesund ist.

Da auch dieses Verfahren vergleichsweise geräuschlos abläuft, werden Kundenbeziehungen und Lieferketten in der Regel weniger belastet als bei einem Insolvenzverfahren. Dennoch erfordert das StaRUG eine extrem präzise Vorbereitung und eine rechtzeitige Weichenstellung durch die Geschäftsführung, bevor die gesetzlichen Insolvenzantragspflichten eine andere Richtung erzwingen.

Das operative Geschäft selbst fortführen

Wenn die wirtschaftliche Schieflage bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist, eröffnen das Schutzschirmverfahren und die Insolvenz in Eigenverwaltung eine zweite Chance für den Betrieb. Entgegen der weit verbreiteten Angst vor einem Kontrollverlust bedeutet eine gut geführte Insolvenz in Eigenverwaltung keineswegs das Ende des Einflusses der Geschäftsführung. Im Gegenteil: Die Unternehmensleitung bleibt aktiv im „Driverseat“ und führt das Unternehmen und den Sanierungsprozess unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters durch.

Dieser Weg bietet dem Unternehmer den vollen Zugriff auf den Instrumentenkasten der Insolvenzordnung, ohne die operative Kontrolle an einen externen Verwalter abgeben zu müssen. Der Geschäftsführer und seine externen Fach-Berater agieren hierbei gemeinsam in der Unternehmensleitung. Ein wesentlicher Hebel ist hierbei die Möglichkeit, sich von belastenden Altlasten zu befreien. Unrentable Verträge oder langfristige Dauerschuldverhältnisse , die das Unternehmen in normalen Zeiten erdrücken würden, können unter den erleichterten Bedingungen des Insolvenzrechts beendet werden. Zudem ermöglicht die Erstellung eines Insolvenzplans eine umfassende Entschuldung, wobei unter anderem Forderungsverzichte oder die Umwandlung von Schulden in Gesellschaftsanteile (Debt-Equity-Swap) vereinbart werden können. Auch eine übertragende Sanierung mittels Asset Deal ist in der Eigenverwaltung möglich. Durch das Insolvenzgeld bekommt das Unternehmen zudem eine kurzfristige Liquiditätsentlastung, da die Löhne und Gehälter für bis zu drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Dies verschafft dem Unternehmen Zeit, um die notwendige operative Neuordnung ohne den unmittelbaren Druck der Lohnzahlungen voranzutreiben.

Insolvenz ist nicht das Ende

FAQ

  • Warum trifft es aktuell so viele Unternehmen?
    Schwache Konjunktur, hohe Kosten und zurückhaltende Kunden treffen besonders konjunkturabhängige Branchen. Liquiditätsengpässe entstehen schneller als früher.
  • Was ist der größte Fehler in der Krise?
    Abwarten. Wer erst handelt, wenn die Liquidität aufgebraucht ist, verliert Optionen, Vertrauen und Unternehmenswert.
  • Muss Sanierung immer Insolvenz bedeuten? 
    Nein. Es gibt mehrstufige Sanierungswege, von diskret bis formell – entscheidend ist das Krisenstadium.
  • Was ist der beste Einstieg? 
    Eine außergerichtliche Sanierung, solange noch Vertrauen besteht. Voraussetzung: klare Zahlen, Transparenz und ein glaubwürdiger Plan.
  • Was tun, wenn einzelne Gläubiger blockieren?
    Dann kommt das StaRUG ins Spiel: eine vorinsolvenzliche Restrukturierung mit Gericht, ohne Insolvenzverfahren, auch gegen Minderheiten durchsetzbar.
  • Wann ist Insolvenz in Eigenverwaltung sinnvoll? 
    Wenn Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten ist, das Geschäft aber sanierungsfähig ist. Vorteil: Die Geschäftsführung bleibt am Steuer und nutzt die Werkzeuge der Insolvenzordnung. 
  • Welche Hebel bietet die Eigenverwaltung?
    Kündigung unrentabler Verträge
    Entschuldung über Insolvenzplan
    Insolvenzgeld (Liquiditätsentlastung)
    Debt-Equity-Swap oder Asset Deal
  • Ist die Regelinsolvenz immer das Aus?
    Nein. Die übertragende Sanierung (Asset Deal) ist oft der schnellste und sauberste Neustart – besonders bei erhaltenswertem Geschäftskern.
  • Was entscheidet über Erfolg oder Scheitern?
    Timing. Wer früh handelt, behält Gestaltungsmacht. Sanierung ist kein Scheitern, sondern aktives Krisenmanagement.

Am Ende der Skala der Sanierungsintensität steht das klassische Insolvenzverfahren unter der Leitung eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters. Auch wenn dieses Verfahren oft als das „Aus“ wahrgenommen wird, bietet es in der Praxis - neben der Möglichkeit eines Insolvenzplans - eines der erfolgreichsten Sanierungsmodelle überhaupt: die übertragende Sanierung, auch bekannt als Asset Deal. Hierbei werden nicht die Anteile an der kriselnden Gesellschaft verkauft, sondern die werthaltigen Vermögenswerte wie Maschinenpark, Patente, Vorräte und Kundenbeziehungen auf einen neuen Rechtsträger oder einen Investor übertragen. Der große Vorteil dieses Modells liegt in der Radikalität des Neuanfangs, da die Verbindlichkeiten und Schulden fast ausnahmslos bei der alten Gesellschaft verbleiben. Dies reduziert die Haftungsrisiken für den Käufer auf ein Minimum und schafft eine saubere Ausgangsbasis für den wirtschaftlichen Neustart. In der Verpackungsindustrie, wo spezialisierte Anlagen und langjährige Kundenbeziehungen den Kern des Unternehmenswertes ausmachen, kann ein solcher Asset Deal eine Möglichkeit sein, den Standort und die Arbeitsplätze zu erhalten, wenn der ursprüngliche Rechtsträger nicht mehr zu retten ist. Maßgeblich für den Erfolg in diesem Szenario ist jedoch die Geschwindigkeit. In der Krise ist Zeit der knappste Rohstoff, und wer zu lange mit der Entscheidung zögert, riskiert, dass Kunden abwandern und der Wert des Unternehmens unwiederbringlich schmilzt.

Trotz der stürmischen Zeiten: Die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zur Sanierung und Rettung von Unternehmen sind jso vielfältig wie nie zuvor. Ob durch eine diskrete außergerichtliche Einigung, den gezielten Einsatz des StaRUG oder das Insolvenzverfahren für fast jede Krisensituation existiert ein passender Weg. Der entscheidende Faktor für das Gelingen ist jedoch fast immer der Zeitpunkt des Eingreifens. Wer rechtzeitig reagiert, seine Zahlen im Blick behält und offen für professionelle Unterstützung ist, kann aus einer existenziellen Bedrohung eine Chance für eine gesunde Neuausrichtung machen. Restrukturierung und Sanierung sind in diesem Sinne kein Akt der Verzweiflung, sondern strategischer Startschuss für eine bessere Zukunft des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Es gilt, die Phase der Schockstarre zu überwinden und proaktiv die Weichen zu stellen, bevor der Markt die Entscheidung trifft.