Noch nie seit Jahren war der wirtschaftliche Druck so hoch. Auch die Akteure in der Verpackungsindustrie geraten zunehmend ins Straucheln. Welche Sanierungswege heute offenstehen – und warum Zeit der entscheidende Faktor für das Überleben ist.
Dr. Florian HarigDr.Florian HarigDr. Florian HarigAnchor Rechtsanwaltsgesellschaft
5 min
In der Krise die richtigen Entscheidungen zu treffen, das ist oft schwer.OpenAI
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Wenige Tage vor
Weihnachten 2025 konnten die Beschäftigten des Traditionsbetriebs in Gernsbach
aufatmen. Die mehr als 400 Jahre alte Casimir Kast Verpackung und Display war
gerettet. Im September 2025 hatte die Firma Insolvenz angemeldet. Der bisherige
geschäftsführende Gesellschafter Christian Oetker-Kast übernahm die Firma. Rund
120 Arbeitsplätze blieben erhalten. Vielleicht
ein Happy-End von Dauer. Etliche andere Firmen aus der Verpackungsbranche
mussten in den vergangenen Monaten allerdings den Geschäftsbetrieb einstellen. So auch die
Papierfabrik Feldmühle.
In der
gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage sieht sich die deutsche Industrie mit einer
Herausforderung konfrontiert, die in ihrer Intensität und Breite seit
Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Auch die Verpackungsindustrie, die
als klassischer Querschnittssektor unmittelbar von der Konsumstimmung und der
Industriekonjunktur abhängt, gerät zunehmend in das Fahrwasser einer sich
verschärfenden Insolvenzwelle. Die Insolvenzlandschaft in Deutschland hat im
Jahr 2025 einen neuen Höhepunkt erreicht und verzeichnete die höchsten
Fallzahlen seit Jahren.
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Kein Eingeständnis einer Niederlage
Nach Daten
des IWH-Insolvenztrends meldeten im Gesamtjahr 2025 insgesamt 17.604 Personen-
und Kapitalgesellschaften Insolvenz an, was das Niveau des Krisenjahres 2009 um
rund 5 % übertrifft. Schätzungen der Creditreform beziffern die
Unternehmensinsolvenzen für 2025 sogar auf rund 23.900 Fälle, wobei
schätzungsweise 170.000 bis 285.000 Arbeitsplätze betroffen waren. Besonders
zum Jahresende verschärfte sich die Lage: Im Dezember 2025 stieg die Zahl der
beantragten Regelinsolvenzen um 15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Für das
Jahr 2026 prognostizieren Experten eine Fortsetzung der angespannten Lage.
Dr. Florian Harig ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Partner sowie Geschäftsführer der Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft in Hannover.Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft
Die
Frühindikatoren des IWH deuten darauf hin, dass die Insolvenzzahlen zumindest
im ersten Quartal 2026 auf einem sehr hohen Niveau verharren werden. Allianz
Trade erwartet für 2026 sogar den fünften Anstieg in Folge und prognostiziert
eine weitere Zunahme der Pleiten im laufenden Jahr um etwa 5 %oo. Was diese
Entwicklung für die betroffenen Betriebe so gefährlich macht, ist die Tatsache,
dass Insolveooooooooooooooooooopät agiert wird. Angesichts dieser
massiven Marktbereinigung ist es für Unternehmer und Geschäftsführer
unerlässlich, Sanierung nicht als das Eingeständnis einer Niederlage, sondern
als ein frühzeitiges Werkzeug des modernen Managements zu begreifen.
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Sanierung
als Neuanfang: Das strategische Fundament
Eine
erfolgreiche Sanierung sollte weit vor dem buchstäblichen Ende der Liquidität
beginnen. Sie umfasst weit mehr als das bloße Ansetzen des Rotstifts bei
Personal- oder Materialkosten. Vielmehr geht es im Kern darum, ein tragfähiges
Geschäftsmodell für die Zukunft zu sichern oder auch vollkommen neu zu
entwickeln. Dabei bietet das deutsche Rechtssystem eine abgestufte Palette an
Instrumenten, die je nach Krisenstadium und Zielsetzung unterschiedliche
Eingriffstiefen ermöglichen.
Die erste
und am wenigsten invasive Möglichkeit, ein Unternehmen in Schieflage wieder auf
Kurs zu bringen, stellt die außergerichtliche Sanierung dar. Die Abwicklung
erfolgt vollständig im diskreten Rahmen zwischen der Geschäftsführung und den
wesentlichen Stakeholdern wie Gesellschaftern, Banken, Lieferanten und
Großkunden. Das Ziel ist hierbei eine konsensuale Einigung, bei der die
Stakeholder einen Sanierungsbeitrag leisten, um das Überleben des Betriebs
langfristig zu sichern. Solche Beiträge können in der Verlängerung von
Zahlungsfristen, der Neuverhandlung von Kreditlinien (Amend & Extend) oder
sogar in einem teilweisen Forderungsverzicht bestehen.
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Ohne Gericht
sanieren
Der Erfolg
einer solchen außergerichtlichen Lösung steht und fällt jedoch mit dem Faktor
Vertrauen. Gläubiger sind nur dann bereit, auf vertraglich zugesicherte Rechte
zu verzichten, wenn die aktuelle Lage des Unternehmens transparent kommuniziert
wird. Ein plausibles Zahlenwerk, das die aktuelle Situation ungeschminkt
darstellt und Wege zur Überwindung der Krise aufzeigt, ist hierfür die
zwingende Voraussetzung. Banken und Finanzierer verlangen heute detaillierte
Einblicke und Prognoserechnungen, um das Risiko ihres weiteren Engagements
einschätzen zu können. In der Praxis hat sich hierfür das Instrument des
Independent Business Review (IBR) bewährt, welches eine objektive Bewertung der
wirtschaftlichen Lage bietet und aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen eine
Sanierung realistisch ist. Solange die Beteiligten an einem Strang ziehen,
bleibt der Handlungsspielraum des Unternehmers in diesem Stadium am größten, da
kein förmliches Verfahren die Entscheidungsprozesse einengt.
Finanzseite
mit dem StaRUG sanieren
Sollte eine
rein einvernehmliche Einigung jedoch an der Blockadehaltung einzelner Gläubiger
scheitern, bietet der Gesetzgeber seit dem Jahr 2021 mit dem Gesetz über den
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ein
mächtiges Zwischeninstrument an. Das StaRUG-Verfahren schließt die Lücke
zwischen der freien Verhandlung und dem formellen Insolvenzverfahren, indem es
eine vorinsolvenzliche Sanierung unter gerichtlicher Begleitung ermöglicht. Der
entscheidende Vorteil für mittelständische Betriebe liegt darin, dass mit
diesem Werkzeug ein Restrukturierungsplan auch gegen den Willen einer
Minderheit von Gläubigern oder Gesellschaftern durchgesetzt werden kann.
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Damit lässt
sich ein Teil der Beteiligten zu einem Sanierungsbeitrag verpflichten, ohne
dass das Unternehmen ein Insolvenzverfahren durchlaufen muss. Das StaRUG
fungiert somit als eine Art Sanierungsschutzschirm, bevor die Krise das Stadium
der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erreicht hat. Es ist besonders
geeignet für Fälle, in denen primär die Finanzseite des Unternehmens – also die
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierern oder Anleihegläubigern – neu geordnet
werden muss, während der operative Kern des Geschäfts gesund ist.
Da auch
dieses Verfahren vergleichsweise geräuschlos abläuft, werden Kundenbeziehungen
und Lieferketten in der Regel weniger belastet als bei einem
Insolvenzverfahren. Dennoch erfordert das StaRUG eine extrem präzise
Vorbereitung und eine rechtzeitige Weichenstellung durch die Geschäftsführung,
bevor die gesetzlichen Insolvenzantragspflichten eine andere Richtung
erzwingen.
Das operative Geschäft selbst fortführen
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Wenn die
wirtschaftliche Schieflage bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine
Zahlungsunfähigkeit unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist,
eröffnen das Schutzschirmverfahren und die Insolvenz in Eigenverwaltung eine
zweite Chance für den Betrieb. Entgegen der weit verbreiteten Angst vor einem
Kontrollverlust bedeutet eine gut geführte Insolvenz in Eigenverwaltung
keineswegs das Ende des Einflusses der Geschäftsführung. Im Gegenteil: Die
Unternehmensleitung bleibt aktiv im „Driverseat“ und führt das Unternehmen und
den Sanierungsprozess unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters
durch.
Dieser Weg
bietet dem Unternehmer den vollen Zugriff auf den Instrumentenkasten der
Insolvenzordnung, ohne die operative Kontrolle an einen externen Verwalter
abgeben zu müssen. Der Geschäftsführer und seine externen Fach-Berater agieren
hierbei gemeinsam in der Unternehmensleitung. Ein wesentlicher Hebel ist
hierbei die Möglichkeit, sich von belastenden Altlasten zu befreien. Unrentable
Verträge oder langfristige Dauerschuldverhältnisse , die das Unternehmen in
normalen Zeiten erdrücken würden, können unter den erleichterten Bedingungen
des Insolvenzrechts beendet werden. Zudem ermöglicht die Erstellung eines
Insolvenzplans eine umfassende Entschuldung, wobei unter anderem
Forderungsverzichte oder die Umwandlung von Schulden in Gesellschaftsanteile
(Debt-Equity-Swap) vereinbart werden können. Auch eine übertragende Sanierung
mittels Asset Deal ist in der Eigenverwaltung möglich. Durch das Insolvenzgeld
bekommt das Unternehmen zudem eine kurzfristige Liquiditätsentlastung, da die
Löhne und Gehälter für bis zu drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit
übernommen werden. Dies verschafft dem Unternehmen Zeit, um die notwendige
operative Neuordnung ohne den unmittelbaren Druck der Lohnzahlungen
voranzutreiben.
Insolvenz
ist nicht das Ende
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FAQ
Warum trifft es aktuell so viele Unternehmen? Schwache Konjunktur, hohe Kosten und zurückhaltende Kunden treffen besonders konjunkturabhängige Branchen. Liquiditätsengpässe entstehen schneller als früher.
Was ist der größte Fehler in der Krise? Abwarten. Wer erst handelt, wenn die Liquidität aufgebraucht ist, verliert Optionen, Vertrauen und Unternehmenswert.
Muss Sanierung immer Insolvenz bedeuten? Nein. Es gibt mehrstufige Sanierungswege, von diskret bis formell – entscheidend ist das Krisenstadium.
Was ist der beste Einstieg? Eine außergerichtliche Sanierung, solange noch Vertrauen besteht. Voraussetzung: klare Zahlen, Transparenz und ein glaubwürdiger Plan.
Was tun, wenn einzelne Gläubiger blockieren? Dann kommt das StaRUG ins Spiel: eine vorinsolvenzliche Restrukturierung mit Gericht, ohne Insolvenzverfahren, auch gegen Minderheiten durchsetzbar.
Wann ist Insolvenz in Eigenverwaltung sinnvoll? Wenn Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten ist, das Geschäft aber sanierungsfähig ist.
Vorteil: Die Geschäftsführung bleibt am Steuer und nutzt die Werkzeuge der Insolvenzordnung.
Welche Hebel bietet die Eigenverwaltung? Kündigung unrentabler Verträge Entschuldung über Insolvenzplan Insolvenzgeld (Liquiditätsentlastung) Debt-Equity-Swap oder Asset Deal
Ist die Regelinsolvenz immer das Aus? Nein. Die übertragende Sanierung (Asset Deal) ist oft der schnellste und sauberste Neustart – besonders bei erhaltenswertem Geschäftskern.
Was entscheidet über Erfolg oder Scheitern? Timing. Wer früh handelt, behält Gestaltungsmacht.
Sanierung ist kein Scheitern, sondern aktives Krisenmanagement.
Am Ende der
Skala der Sanierungsintensität steht das klassische Insolvenzverfahren unter
der Leitung eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters. Auch wenn dieses
Verfahren oft als das „Aus“ wahrgenommen wird, bietet es in der Praxis - neben
der Möglichkeit eines Insolvenzplans - eines der erfolgreichsten
Sanierungsmodelle überhaupt: die übertragende Sanierung, auch bekannt als Asset
Deal. Hierbei werden nicht die Anteile an der kriselnden Gesellschaft verkauft,
sondern die werthaltigen Vermögenswerte wie Maschinenpark, Patente, Vorräte und
Kundenbeziehungen auf einen neuen Rechtsträger oder einen Investor übertragen.
Der große Vorteil dieses Modells liegt in der Radikalität des Neuanfangs, da
die Verbindlichkeiten und Schulden fast ausnahmslos bei der alten Gesellschaft
verbleiben. Dies reduziert die Haftungsrisiken für den Käufer auf ein Minimum
und schafft eine saubere Ausgangsbasis für den wirtschaftlichen Neustart. In
der Verpackungsindustrie, wo spezialisierte Anlagen und langjährige Kundenbeziehungen
den Kern des Unternehmenswertes ausmachen, kann ein solcher Asset Deal eine
Möglichkeit sein, den Standort und die Arbeitsplätze zu erhalten, wenn der
ursprüngliche Rechtsträger nicht mehr zu retten ist. Maßgeblich für den Erfolg
in diesem Szenario ist jedoch die Geschwindigkeit. In der Krise ist Zeit der
knappste Rohstoff, und wer zu lange mit der Entscheidung zögert, riskiert, dass
Kunden abwandern und der Wert des Unternehmens unwiederbringlich schmilzt.
Trotz der stürmischen
Zeiten: Die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zur
Sanierung und Rettung von Unternehmen sind jso vielfältig wie nie zuvor. Ob
durch eine diskrete außergerichtliche Einigung, den gezielten Einsatz des
StaRUG oder das Insolvenzverfahren für fast jede Krisensituation existiert ein
passender Weg. Der entscheidende Faktor für das Gelingen ist jedoch fast immer
der Zeitpunkt des Eingreifens. Wer rechtzeitig reagiert, seine Zahlen im Blick
behält und offen für professionelle Unterstützung ist, kann aus einer
existenziellen Bedrohung eine Chance für eine gesunde Neuausrichtung machen.
Restrukturierung und Sanierung sind in diesem Sinne kein Akt der Verzweiflung,
sondern strategischer Startschuss für eine bessere Zukunft des Unternehmens und
seiner Mitarbeiter. Es gilt, die Phase der Schockstarre zu überwinden und
proaktiv die Weichen zu stellen, bevor der Markt die Entscheidung trifft.