Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz
Bundesrat drängt auf Praxistauglichkeit
Der Bundesrat hat vergangenen Freitag seine Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) abgegeben. Ziel ist es, das deutsche Recht an die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) anzupassen. Im Vorfeld hatte der BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.) Kritik geäußert.
Nationale Anpassung an die EU-weite PPWR.
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Die Länderkammer unterstützt grundsätzlich das Vorhaben,
nationale Regelungen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen, ohne neue
Bürokratie zu schaffen. Gleichzeitig fordert sie jedoch in mehreren Bereichen
Nachbesserungen, insbesondere im Hinblick auf ökologische Anreize und eine
praktikable Umsetzung.
Mit dem neuen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz soll
das bisherige Verpackungsgesetz an die EU-Verpackungsverordnung 2025/40
angepasst werden. Diese ist im Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab
August 2026 unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Der Entwurf sieht vor,
bewährte nationale Strukturen weitgehend beizubehalten – etwa in der
erweiterten Herstellerverantwortung, der Systembeteiligung und bei
Meldeprozessen. Der Bundesrat begrüßt diesen Grundansatz, fordert jedoch an
mehreren Stellen Änderungen.
Bundesrat fordert Abbau von Bürokratie
Die Länder betonen in ihrer Stellungnahme, dass die
nationale Umsetzung nicht über das hinausgehen dürfe, was europarechtlich
gefordert ist. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten nicht durch
zusätzliche Zulassungs-, Dokumentations- oder Berichtspflichten belastet
werden. Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, ob neue Vorgaben für
Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie
zusätzliche Finanzierungsmechanismen für die Zentrale Stelle
Verpackungsregister wirklich notwendig seien oder sich bürokratieärmer
gestalten ließen.
Auch bei Detailregelungen drängt der Bundesrat auf mehr
Praxistauglichkeit. Dazu gehören etwa Übergangsregelungen innerhalb des
laufenden Kalenderjahres, um Finanzierungslücken bei den dualen Systemen zu
verhindern. Zudem sollen Kommunen ausdrücklich im Gesetz genannt werden, wenn
es um Vorgaben für Abfallvermeidung und -verwertung auf öffentlichen Flächen
geht.
Ökologische Lenkungswirkung stärken
Ein Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf der
ökologischen Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte. Nach Einschätzung der
Länder entfalten die bisherigen Regelungen noch zu wenig Steuerungswirkung.
Künftig solle die Recyclingfähigkeit von Verpackungen deutlicher in den
Systementgelten berücksichtigt werden. Darüber hinaus solle geprüft werden, ob
der Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten stärker honoriert werden kann.
Lebenszyklusorientierte Bewertung
Der Bundesrat plädiert zudem für eine Bewertung von
Verpackungssystemen, die sich stärker am gesamten Lebenszyklus orientiert.
Demnach können hochwertige, gut recycelbare Einwegverpackungen – abhängig vom
jeweiligen Nutzungskontext – ökologisch gleichwertig oder sogar vorteilhafter
sein als Mehrwegsysteme. Entscheidend seien der gesamte Lebenszyklus sowie der
tatsächliche Aufwand für Energie, Ressourcen und Transport.
Darüber hinaus sprechen sich die Länder für zusätzliche
ökonomische Anreize zur Förderung der Kreislaufwirtschaft aus. Dazu zählen
nicht nur recyclinggerechte Entgelte, sondern auch stabile Absatzmärkte für
Rezyklate. Als mögliche Maßnahmen nennt der Bundesrat etwa Impulse über die
öffentliche Beschaffung oder die Einführung europäischer Mindestrezyklatquoten
für weitere Produktgruppen.
Deutliche Kritik seitens des BDE
Im Vorfeld hatte sich der BDE Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. kritisch zu den Beschlussempfehlungen
zum Verpackungsdurchführungsgesetz geäußert. Zwar setzen einzelne Vorschläge sinnvolle Impulse für
eine stärkere Kreislaufwirtschaft, doch warnt der Verband vor Regelungen, die
über EU-Vorgaben hinausgehen, Marktstrukturen gefährden und
Investitionssicherheit mindern. Die wichtigsten Kritikpunkte:
- Übergangsregelung Herstellerdefinition
Der BDE fordert, Änderungen der Systembeteiligungspflicht erst ab dem 1. Januar
2027 wirksam werden zu lassen, um Finanzierungslücken bei Produzentenverantwortungsorganisationen
zu vermeiden. Ein Rechtsgutachten liegt vor. - Ökomodulation und Ausschreibungsreform
Der BDE begrüßt ausdrücklich ökologisch differenzierte Systementgelte. Sie
schaffen Anreize für besser recycelbare Verpackungen und fördern Innovationen.
Ebenso unterstützt der BDE die Umstellung von preisgünstigstem auf
wirtschaftlichstes Angebot bei Erfassungsausschreibungen, da dies die Qualität
der Recyclingprozesse stärkt. BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen
betont, Ökomodulation und Anreizsysteme für PCR-Rezyklat seien überfällig und
Voraussetzung für langfristige Investitionen; die Umsetzung müsse eng mit der
Branche erfolgen. - Werkstoffliches Recycling
Der BDE lehnt die vorgeschlagene Erhöhung des Anteils chemischen Recyclings ab.
Die Recyclingquote systempflichtiger Kunststoffverpackungen lag 2024 bei knapp
71 % – vollständig durch werkstoffliche Verfahren. Eine Mengenverschiebung
innerhalb der Gesamtquote erhöhe das Recycling nicht, sondern entziehe dem
werkstofflichen Verfahren Input. Auch die zweijährige Quotenrevision gefährdet
laut BDE die notwendige Planungssicherheit. Chemisches Recycling könne
ergänzen, dürfe aber nicht zulasten des werkstofflichen Recyclings gehen. - Goldplating und Entgeltfestsetzung
Der BDE kritisiert mehrere über EU-Vorgaben hinausgehende Vorschläge. Die im
VerpackDG geforderten höheren Recyclingzuführungsquoten seien nicht erfüllbar,
schadeten den Recyclingbemühungen und verursachten internationale
Wettbewerbsnachteile. Zudem fehlten für zusätzliche 225.000 t sortierter
Verpackungen bis 2030 die Verwertungskapazitäten. Abgelehnt wird auch vorgesehene
einseitige Entgeltfestsetzungsrecht für öffentlich‑rechtliche Entsorger, da es
das Kooperationsprinzip unterlaufe. Die geforderte Ausweitung der
Dokumentations- und Berichtspflichten hält der BDE für unverhältnismäßig und
nicht EU‑rechtlich erforderlich.