Urteil gegen Hersteller Mondelez
Gericht: Die Milka-Tafel ist eine „relative Mogelpackung“
Das Landgericht Bremen hat geurteilt: Die verkleinerte 90-g-Tafel der Milka Alpenmilch darf künftig nicht mehr ohne klaren Hinweis auf die reduzierte Füllmenge verkauft werden. Die Richter stuften die Umstellung von ehemals 100 auf 90 g bei nahezu unverändertem Verpackungsdesign als „relative Mogelpackung“ und damit als irreführend für Verbraucher ein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verbraucherzentrale Hamburg / Canva.com
Mit dem Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. 12 O 118/25) gab
das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. Mondelez hatte
Anfang 2025 die klassische Milka-Tafel dünner gemacht und gleichzeitig den
Verkaufspreis erhöht. Besonders kritisch sah das Gericht, dass die Verpackung
optisch nahezu unverändert geblieben war und Konsumenten die geringere Menge
deshalb kaum erkennen konnten.
Klarer Hinweis auf reduzierte Füllmenge
Nach Auffassung des Gerichts hätte Mondelez die
Gewichtsreduzierung für mindestens vier Monate deutlich sichtbar auf der
Verpackung kennzeichnen müssen. Ein bloßer Blick auf die angegebene Grammzahl
reiche nicht aus, um Verbraucher ausreichend zu informieren. Das Gericht
stellte klar, dass Kunden bei bekannten Markenartikeln nicht verpflichtet
seien, jedes Mal die Füllmengenangabe im Detail zu prüfen.
Der Vorsitzende Richter sprach von einer „relativen
Mogelpackung“ und betonte, Verbraucher würden „keinen Unterschied erkennen“.
Entscheidend sei dabei nicht die einzelne Verpackung für sich, sondern der
Vergleich mit dem bekannten Vorgängerprodukt. Gerade der hohe
Wiedererkennungswert der Marke Milka überlagere die tatsächliche Veränderung
des Inhalts.
Sollte Mondelez die 90-g-Tafel weiterhin ohne
entsprechenden Hinweis in Verkehr bringen, drohen dem Unternehmen empfindliche
Sanktionen. Laut Urteil kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt
werden, alternativ Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen die Geschäftsführer.
Verbraucherorganisationen sehen Signalwirkung
Die Diskussion um sogenannte „Shrinkflation“, also versteckte
Preiserhöhungen durch kleinere Packungsinhalte, beschäftigt
Verbraucherorganisationen bereits seit Jahren. Foodwatch hatte die Milka
Alpenmilch bereits 2025 zur „dreistesten Werbelüge des Jahres“ gewählt.
Mondelez wies die Vorwürfe und verwies darauf, dass
die Füllmenge sowohl auf Vorder- als auch Rückseite der Verpackung angegeben
gewesen sei. Zudem habe der Handel den Grundpreis korrekt ausgezeichnet. Nach
der Entscheidung will das Unternehmen die schriftliche Begründung im Detail
prüfen. Das Urteil kann im Detail auf der Webseite der Verbaucherzentrale Hamburg eingesehen werden. Es ist allerdings noch nicht
rechtskräftig. Mondelez kann dagegen Rechtsmittel einlegen.