Für Verpackungen mit Umweltwerbung
Markenverband fordert Abverkaufsfrist
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben für Umweltwerbung auf Produkten und Verpackungen. Der Markenverband und eine breite Verbändeallianz warnen vor möglichen Folgen für bereits produzierte Waren und fordern deshalb eine klare Übergangs- und Abverkaufsfrist.
Viele Produktkategorien im Supermarkt werben mit Umwelt-bezogenen Argumenten.
OpenAI
Grundlage der neuen Anforderungen ist die EU-Richtlinie
„Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie, EU
2024/825). Künftig dürfen Aussagen wie „klimafreundlich“ oder
„umweltfreundlich“ sowie bestimmte Nachhaltigkeitssiegel nur noch unter
strengeren Voraussetzungen verwendet werden. Nach Einschätzung der Verbände
bedeutet dies für Unternehmen einen erheblichen organisatorischen und
wirtschaftlichen Aufwand, da zahlreiche Verpackungen überarbeitet werden
müssen.
Bereits produzierte Ware betroffen
Besonders kritisch sieht die Verbändeallianz den Umgang mit
Produkten, die vor dem Stichtag rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht
wurden, sich aber Ende September 2026 noch im Lager oder im Handel befinden.
Gerade bei Konsumgütern und Lebensmitteln mit längerer Haltbarkeit würden
Verpackungen häufig lange im Voraus geplant, produziert und eingelagert.
Ohne eine klare Übergangsregelung könnten einwandfreie
Produkte mit bisher zulässiger Umweltwerbung möglicherweise nicht weiter
verkauft werden. Im schlimmsten Fall müssten Waren und Verpackungen vernichtet
werden. Laut Markenverband drohten dadurch wirtschaftliche Schäden in
Millionenhöhe. Gleichzeitig widerspreche die Vernichtung gebrauchsfähiger
Produkte den Nachhaltigkeitszielen der Richtlinie selbst.
Politik sieht Handlungsbedarf
Nach Angaben des Markenverbands haben sowohl Bundestag als
auch Bundesrat das Problem bereits aufgegriffen. Der Bundestag habe die
Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine angemessene
Abverkaufsfrist einzusetzen. Auch der Bundesrat spreche sich für eine
entsprechende Lösung aus.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden fordert der Markenverband
die Bundesregierung daher auf, sich bei der Europäischen Kommission für eine
Anpassung der EmpCo-Richtlinie einzusetzen. Produkte, die vor dem Stichtag
rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, müssten weiterhin
verkauft werden dürfen. Ziel sei es, Verbraucherschutz, die Vermeidung von
Greenwashing und wirtschaftliche Vernunft miteinander zu verbinden.
Das Schreiben an die Bundesregierung finden Sie als PDF auf
der Seite des Markenverbands.