Für Verpackungen mit Umweltwerbung

Markenverband fordert Abverkaufsfrist

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben für Umweltwerbung auf Produkten und Verpackungen. Der Markenverband und eine breite Verbändeallianz warnen vor möglichen Folgen für bereits produzierte Waren und fordern deshalb eine klare Übergangs- und Abverkaufsfrist.

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Viele Produktkategorien im Supermarkt werben mit Umwelt-bezogenen Argumenten.

Grundlage der neuen Anforderungen ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie, EU 2024/825). Künftig dürfen Aussagen wie „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ sowie bestimmte Nachhaltigkeitssiegel nur noch unter strengeren Voraussetzungen verwendet werden. Nach Einschätzung der Verbände bedeutet dies für Unternehmen einen erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand, da zahlreiche Verpackungen überarbeitet werden müssen.

Bereits produzierte Ware betroffen

Besonders kritisch sieht die Verbändeallianz den Umgang mit Produkten, die vor dem Stichtag rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden, sich aber Ende September 2026 noch im Lager oder im Handel befinden. Gerade bei Konsumgütern und Lebensmitteln mit längerer Haltbarkeit würden Verpackungen häufig lange im Voraus geplant, produziert und eingelagert.

Ohne eine klare Übergangsregelung könnten einwandfreie Produkte mit bisher zulässiger Umweltwerbung möglicherweise nicht weiter verkauft werden. Im schlimmsten Fall müssten Waren und Verpackungen vernichtet werden. Laut Markenverband drohten dadurch wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe. Gleichzeitig widerspreche die Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte den Nachhaltigkeitszielen der Richtlinie selbst.

Politik sieht Handlungsbedarf

Nach Angaben des Markenverbands haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Problem bereits aufgegriffen. Der Bundestag habe die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine angemessene Abverkaufsfrist einzusetzen. Auch der Bundesrat spreche sich für eine entsprechende Lösung aus.

Gemeinsam mit weiteren Verbänden fordert der Markenverband die Bundesregierung daher auf, sich bei der Europäischen Kommission für eine Anpassung der EmpCo-Richtlinie einzusetzen. Produkte, die vor dem Stichtag rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, müssten weiterhin verkauft werden dürfen. Ziel sei es, Verbraucherschutz, die Vermeidung von Greenwashing und wirtschaftliche Vernunft miteinander zu verbinden.

Das Schreiben an die Bundesregierung finden Sie als PDF auf der Seite des Markenverbands.