Investitionen in Recyclingtechnologien sollen erleichtert werden

EU schafft Regeln für chemisch recyceltes PET

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für den Einsatz von Rezyklaten in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verabschiedet. Erstmals wird damit ein einheitliches Verfahren festgelegt, mit dem der Anteil chemisch recycelter Kunststoffe in neuen PET-Getränkeflaschen berechnet, überprüft und gemeldet werden soll.

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Mehr Transparenz für das Recycling von Kunststoffgetränkeflaschen.

Mit dem Durchführungsrechtsakt will die Kommission mehr Transparenz bei der Ermittlung von Rezyklatanteilen schaffen. Zugleich sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Marktteilnehmer entstehen und Investitionen in Recyclingtechnologien erleichtert werden. Die Methodik ist technologieoffen angelegt und kann sowohl auf mechanische als auch auf chemische Recyclingverfahren angewendet werden.

Hintergrund sind die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte Rezyklatanteile in Kunststoffgetränkeflaschen zu erreichen. Mit den neuen Regeln soll nun klarer werden, welche Mengen auf diese Ziele angerechnet werden dürfen und unter welchen Bedingungen dies geschieht.

Chemisches Recycling als Ergänzung

Das mechanische Recycling bleibt nach Darstellung der Kommission weiterhin das wichtigste Verfahren zur Wiederverwertung von Kunststoffabfällen. Dabei werden Kunststoffe sortiert, gereinigt, zerkleinert und anschließend zu neuen Produkten verarbeitet. Bei bestimmten Abfallströmen stößt dieses Verfahren jedoch an Grenzen – etwa bei verschmutzten Kunststoffen, Materialverbunden oder Kunststoffen mit Additiven.

Hier sieht die EU chemische Recyclingverfahren als Ergänzung. Dabei werden Kunststoffe in ihre molekularen Bestandteile zerlegt. Diese können anschließend als Rohstoff für neue Kunststoffe oder andere chemische Produkte genutzt werden. Aus Sicht der Kommission kann so ein größerer Anteil bislang schwer verwertbarer Kunststoffabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Das gilt insbesondere für Anwendungen mit hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen, etwa Lebensmittelverpackungen.

Anrechnung zunächst auf EU und EWR begrenzt

In einer ersten Phase werden recycelte Kunststoffe aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum als Rezyklat anerkannt, sofern die Einhaltung der EU-Umweltvorschriften überprüft werden kann. Ab dem 21. November 2027 sollen auch Rezyklate aus OECD-Staaten auf die EU-Ziele angerechnet werden können, sofern sie nicht durch die Vorgaben der EU-Abfallverbringungsverordnung ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus sollen künftig auch Materialien aus Nicht-OECD-Staaten berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist, dass dort gleichwertige Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsschutz gelten. Die Anrechnung soll nach Angaben der Kommission ausschließlich auf Basis glaubwürdiger, rückverfolgbarer und umweltverträglicher Standards erfolgen.

EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall ordnet die neuen Vorschriften als Unterstützung für einen unter Druck stehenden Recyclingsektor ein: „Mit klareren Vorschriften für den chemisch recycelten Anteil geben wir der Industrie die Sicherheit, die sie für Investitionen und Innovationen benötigt.“

Der Durchführungsrechtsakt wird laut Kommission in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Vorschriften treten 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Für Verpackungshersteller, Getränkeabfüller und Recycler entsteht damit erstmals ein verbindlicher Rahmen für die Anrechnung chemisch recycelter PET-Rezyklate.