Investitionen in Recyclingtechnologien sollen erleichtert werden
EU schafft Regeln für chemisch recyceltes PET
Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für den Einsatz von Rezyklaten in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verabschiedet. Erstmals wird damit ein einheitliches Verfahren festgelegt, mit dem der Anteil chemisch recycelter Kunststoffe in neuen PET-Getränkeflaschen berechnet, überprüft und gemeldet werden soll.
Mehr Transparenz für das Recycling von Kunststoffgetränkeflaschen.
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Mit dem Durchführungsrechtsakt will die Kommission mehr
Transparenz bei der Ermittlung von Rezyklatanteilen schaffen. Zugleich sollen
gleiche Wettbewerbsbedingungen für Marktteilnehmer entstehen und Investitionen
in Recyclingtechnologien erleichtert werden. Die Methodik ist technologieoffen
angelegt und kann sowohl auf mechanische als auch auf chemische
Recyclingverfahren angewendet werden.
Hintergrund sind die Vorgaben der
Einwegkunststoffrichtlinie. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte
Rezyklatanteile in Kunststoffgetränkeflaschen zu erreichen. Mit den neuen
Regeln soll nun klarer werden, welche Mengen auf diese Ziele angerechnet werden
dürfen und unter welchen Bedingungen dies geschieht.
Chemisches Recycling als Ergänzung
Das mechanische Recycling bleibt nach Darstellung der
Kommission weiterhin das wichtigste Verfahren zur Wiederverwertung von
Kunststoffabfällen. Dabei werden Kunststoffe sortiert, gereinigt, zerkleinert
und anschließend zu neuen Produkten verarbeitet. Bei bestimmten Abfallströmen
stößt dieses Verfahren jedoch an Grenzen – etwa bei verschmutzten Kunststoffen,
Materialverbunden oder Kunststoffen mit Additiven.
Hier sieht die EU chemische Recyclingverfahren als
Ergänzung. Dabei werden Kunststoffe in ihre molekularen Bestandteile zerlegt.
Diese können anschließend als Rohstoff für neue Kunststoffe oder andere
chemische Produkte genutzt werden. Aus Sicht der Kommission kann so ein
größerer Anteil bislang schwer verwertbarer Kunststoffabfälle in den Kreislauf
zurückgeführt werden. Das gilt insbesondere für Anwendungen mit hohen
Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen, etwa Lebensmittelverpackungen.
Anrechnung zunächst auf EU und EWR begrenzt
In einer ersten Phase werden recycelte Kunststoffe aus
der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum als Rezyklat
anerkannt, sofern die Einhaltung der EU-Umweltvorschriften überprüft werden
kann. Ab dem 21. November 2027 sollen auch Rezyklate aus OECD-Staaten auf die
EU-Ziele angerechnet werden können, sofern sie nicht durch die Vorgaben der
EU-Abfallverbringungsverordnung ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus sollen künftig auch Materialien aus
Nicht-OECD-Staaten berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist, dass dort
gleichwertige Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsschutz gelten. Die
Anrechnung soll nach Angaben der Kommission ausschließlich auf Basis
glaubwürdiger, rückverfolgbarer und umweltverträglicher Standards erfolgen.
EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall ordnet die neuen
Vorschriften als Unterstützung für einen unter Druck stehenden Recyclingsektor
ein: „Mit klareren Vorschriften für den chemisch recycelten Anteil geben wir
der Industrie die Sicherheit, die sie für Investitionen und Innovationen
benötigt.“
Der Durchführungsrechtsakt wird laut Kommission in Kürze
im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Vorschriften treten 20
Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Für Verpackungshersteller,
Getränkeabfüller und Recycler entsteht damit erstmals ein verbindlicher Rahmen
für die Anrechnung chemisch recycelter PET-Rezyklate.