Einwegverpackungen in der Gastronomie

Osnabrück beschließt Steuer auf To-go-Verpackungen

Als fünfte deutsche Stadt will Osnabrück eine kommunale Steuer auf Einweg-Take-away-Verpackungen einführen. Ziel ist es, Abfallmengen zu reduzieren, Mehrwegalternativen zu stärken und Entsorgungskosten gerechter zu verteilen. Aus der Gastronomie kommt Kritik.

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Zuerst sollte die Einwegsteuer am 1. Januar 2027 starten. Jetzt hat die Gastronomie noch Zeit bis zum 1. November 2027.

Der Osnabrücker Stadtrat hat die Einführung einer Steuer auf Einweg-Take-away-Verpackungen in der Gastronomie beschlossen. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) soll die Abgabe zum 1. November 2027 starten. Osnabrück wäre damit nach Tübingen, Konstanz, Freiburg und Potsdam die fünfte deutsche Stadt mit einer solchen kommunalen Verpackungssteuer.

Mit der Steuer will die Stadt die Menge an Einwegverpackungen im öffentlichen Raum reduzieren. Laut DUH fallen in Osnabrück jährlich mehr als 19 Mio. Einweg-To-go-Becher und Essensboxen als Abfall an. Viele davon landeten im öffentlichen Raum oder in der Umwelt. Die Reinigung falsch entsorgter Verpackungen sowie die Bereitstellung und Leerung öffentlicher Abfallbehälter verursachten der Stadt jährlich Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro, heißt es.

Andere Kommunen sollen folgen

Die DUH begrüßt den Beschluss als Signal an weitere Kommunen. Zugleich fordert die Organisation weitere Städte auf, dem Beispiel von Osnabrück, Konstanz und Tübingen zu folgen. Mit jeder Kommune, die eine solche Steuer einführe, wachse auch der Druck auf den Bund, eine bundesweite Regelung zu schaffen.

Politisch wurde der Beschluss unter anderem von SPD, Grünen und Volt getragen. Die Verwaltung soll nun einen Satzungsentwurf beziehungsweise ein konkretes Konzept ausarbeiten. Als mögliches Vorbild gilt Tübingen, wo für To-go-Becher eine Abgabe von 50 Cent und für Besteck oder Strohhalme 20 Cent erhoben werden.

1 Mio. Euro Einnahmen erwartet

Neben dem ökologischen Ziel wird in Osnabrück auch mit fiskalischen Effekten gerechnet. In der Vorlage ist von möglichen Einnahmen von rund 1 Mio. Euro pro Jahr die Rede. Diese sollen unter anderem zur Gegenfinanzierung kostenloser Krippenplätze beitragen. Kritische Stimmen verweisen allerdings darauf, dass den Einnahmen zusätzliche Verwaltungs- und Personalkosten gegenüberstehen könnten.

Widerstand kommt vor allem aus Teilen der Gastronomie und der Systemgastronomie. Betriebe befürchten zusätzlichen Aufwand, steigende Preise und Wettbewerbsnachteile gegenüber Anbietern im Umland, wo keine entsprechende Steuer erhoben würde. Auch ist bislang offen, welche Verpackungen im Detail betroffen sein werden. Gastronomen am Stadtrand sorgen sich zudem, dass Kunden künftig auf Angebote im Landkreis ausweichen könnten.