EUDR

Am 30. Dezember trifft die EUDR in Kraft. (Bild: Dalle 3 / OpenAI)

Am 29. Juni 2023 ist die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) als Teil des Europäischen Grünen Deals  in Kraft getreten. Die Verordnung sollte ab dem 30. Dezember 2024 greifen. So der Plan. Doch es gab und gibt Widerstand gegen die Verordnung, aber vor allem gegen das Timing., Daher hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den betroffenen Akteuren mehr Zeit vor die Vorbereitung einzuräumen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung ein Jahr später in Kraft treten. Konkret hieße es bei Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2026, bei Großunternehmen der 30. Dezember 2025.

Unternehmen müssen dann nachweisen, dass ihre Waren nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dazu müssen sie sicherstellen, dass die Rohstoffe von Flächen stammen, die nach dem Stichtag am 31. Dezember 2024 nicht entwaldet wurden. Dies erfordert eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jeder Charge der Verpackungsmaterialien bis hin zum Flurstück des Ursprungsortes der Rohstoffe. Die EUDR betrifft Marktteilnehmer wie Importeure und Exporteure sowie Händler, also alle anderen verkaufenden Unternehmen innerhalb der EU. Hier ein kleiner Überblick. Detailliertere Infos finden Sie auf diesen Seiten.

Diese Sorgfaltspflichten sind zu erfüllen

Konkret fordert die EUDR die Umsetzung von vier Sorgfaltspflichten, die bereits bis zum 30. Dezember 2024 im Unternehmen verankert sein müssen:

  • Informationsanforderung
    Zuerst müssen Unternehmen detaillierte Informationen über ihre Lieferketten sammeln, einschließlich aller geografischer Koordinaten, an denen die relevanten Rohstoffe und Produkte angebaut oder weiterverarbeitet wurden. Dies kann beispielsweise über den Einsatz von Blockchain-Technologien abgebildet werden: Digitale Tokens werden zwischen den Akteuren der Lieferkette weitergegeben und machen auf diese Weise alles nachvollziehbar.

  • Risikobewertung
    Diese gesammelten Informationen müssen im Anschluss in einer Risikobewertung verarbeitet werden. Auf diese Weise stellt das Unternehmen sicher, dass die Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben und die jeweils geltenden nationalen Gesetze eingehalten wurden. Anschließend können die Informationen in einer Sorgfaltserklärung dokumentiert werden, welche vor dem Inverkehrbringen der eigenen Produkte beim EU-Informationssystem eingereicht werden muss. Schon jetzt gibt es Tool-Anbieter, die einen vollautomatisierten Prozess von der Risikobewertung bis zur Einreichung der Sorgfaltspflicht versprechen.

  • Risikominderung
    Wenn bei der Risikobewertung ein relevantes Risiko erkannt wird, müssen passende Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Risiko auf ein akzeptables Niveau zu senken. Diese Maßnahmen sollten jedes Jahr überprüft und von einer unabhängigen Stelle bestätigt werden. Wer oder was diese unabhängige Stelle sein kann, hat die EU bislang noch nicht endgültig festgelegt.

  • Governance
    Übergeordnet müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Governance den Vorgaben der EUDR entspricht. Das umfasst u.a. die Ernennung eines Compliance-Beauftragten auf Führungsebene sowie die Schaffung von Verantwortlichkeiten, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu gewährleisten. Außerdem muss ein jährlicher Bericht im EU-Informationssystem hochgeladen werden.

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So müssen sich Unternehmen vorbereiten

Um den äußerst knappen Umsetzungszeitraum bis Ende Dezember zu nutzen, müssen sich Unternehmen schnellstmöglich auf die Umsetzung vorbereiten. Ansonsten drohen empfindliche Strafen von bis zu vier Prozent des unternehmensweiten Jahresumsatzes.

So sollte im ersten Schritt das eigene Produktportfolio hinsichtlich der Betroffenheit analysiert werden. Fehlen die Informationen, braucht es ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Datenqualität, um betroffene Produkte zweifelsfrei zu ermitteln.

Anschließend sollten priorisierte Lieferanten aus komplexen Lieferketten kontaktiert werden, um alle relevanten Informationen einzuholen. Parallel dazu startet eine Überprüfung der internen Prozesse hinsichtlich der EUDR-Anforderungen. Ziel ist es, Anknüpfungspunkte für die Implementierung EUDR-relevanter Prozesse zu identifizieren, passende Tools zu evaluieren und internes Knowhow zur EUDR aufzubauen. Es gilt also, schnellstmöglich mit der Umsetzung zu beginnen und Berührungsängste komplett abzubauen.

9 Tipps zur praktischen Umsetzung

  1. Datenmanagement: Speicherung und Verwaltung aller relevanten Dokumente und Daten systematisieren, insbesondere von Zolltarifnummern im gesamten Portfolio.

  2. Technologieeinsatz: Den Markt nach verfügbaren Technologien und Tools scannen, um die Transparenz und Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten zu erhöhen und gleichzeitig die interne Arbeitslast zu minimieren.

  3. Transparente Kommunikation: Alle Akteure in der Lieferkette müssen die Anforderungen der EUDR verstehen und erfüllen können. Dies vermeidet, dass Lieferanten am Stichtag nicht lieferfähig sind.

  4. Lieferantenbeziehungen: Langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu Lieferanten sind unersetzlich, um die Lieferkette bestmöglich nachvollziehen zu können. Zudem sollten kleinere Lieferanten bei der Umsetzung der EUDR-Anforderungen beispielsweise durch Schulungen, Webinare, etc. unterstützt werden.

  5. Partnerschaften mit Zertifizierungsstellen: Anerkannte Zertifizierungsstellen bestätigen die Legalität und Nachhaltigkeit der Rohstoffe.

  6. Umweltfreundliche Alternativen: Gibt es alternative Materialien, die weniger risikobehaftet für Entwaldung sind? Kann beispielsweise der Anteil von vollständig recycelten Verpackungsmaterialien erhöht werden? Eine eingehende Prüfung könnte neue Möglichkeiten eröffnen und reduziert den Aufwand der Nachweispflicht. Capacity Building: Mitarbeiterschulungen schaffen Verständnis im Unternehmen für die Anforderungen der EUDR z. Die EUDR ist kein Silothema und betrifft Einkauf und Compliance sowie Qualitätsmanagement und IT.

  7. Feedback-Mechanismen: Implementierung von Mechanismen, um Feedback von Mitarbeitern und externen Stakeholdern zur EUDR-Umsetzung zu sammeln.

  8. Übergangszeitraum strategisch nutzen: Alle vor dem Stichtag eingekauften Materialien sollten nachgewiesen und abverkauft werden.

  9. Nationale und internationale Richtlinien: Da die EUDR eine lebende Verordnung ist, sollten Änderungen und neue Entwicklungen der EUDR und anderer relevanter Richtlinien im Blick behalten werden. Insbesondere einschlägige Websites der Europäischen Kommission sind hierbei besonders hilfreich.

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