Die EUDR soll gewährleisten, dass der Verbrauch und Handel mit holzbasierten Rohstoffen und Produkten nicht zur Entwaldung und/oder zu einer weiteren Verschlechterung der Waldökosysteme beitragen.
Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt voraussichtlich ab dem 30.12.2025. Vorausgesetzt, EU-Parlament als auch EU-Rat billigen de Verschiebung um ein Jahr. Für KMU gelten die Regeln ab dem 30. Juni 2026. Betroffen sind alle Unternehmen, die in der EU Produkte in Verkehr bringen (Hersteller, Importeure), bereitstellen (Händler) oder aus der EU exportieren.
Die betroffenen Erzeugnisse müssen ab 30.12.2024 entwaldungsfrei sein. Das heißt, dass es auf den Erzeugungsflächen der relevanten Rohstoffe nicht zur Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen kam und dass es keine Erntevorgänge gegeben hat, die nicht nachhaltig sind und zu einer Verringerung oder zu einem Verlust der biologischen oder wirtschaftlichen Produktivität und Komplexität der Waldökosysteme führt.
Wie wirkt sich die EUDR auf die Verpackungsindustrie aus?
Durch die Einbeziehung von Produkten aus Zellstoff und Papier hat die EUDR großen Einfluss auf weite Teile der Verpackungsindustrie. Sie betrifft alle Produzenten und viele Verarbeiter von Holzfrischfaser-Produkten. Diese beinhalten:
- Halbstoffe aus Holz oder andere zellulosehaltige Faserstoffe sowie Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
- Papier und Pappe sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
- Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes sowie hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne
Entscheidend bei der Zuweisung sind die Zolltarifnummern. Demnach wären der HS-Code 4819 und dessen Unterkategorie 48192000 einschlägig; hier werden beispielsweise Faltschachteln explizit genannt.
Bei Holzprodukten deuten die Formulierungen der EUDR darauf hin, dass sie nicht unter die Verordnung fallen, wenn sie als Verpackung oder zur Ladungssicherung dienen. Der Wortlaut im Original: „Einbezogen sind Verpackungskisten, Kisten, Verschläge, Fässer und ähnliche Verpackungen aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Paletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger aus Holz; Palettenaufsätze aus Holz (ausgenommen Verpackungen, die ausschließlich als Verpackungsmaterial zum Stützen, Schützen oder Tragen eines anderen in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses verwendet werden“.
Ausgenommen von der Verordnung sind Erzeugnisse auf Bambusbasis und einige Recycling-Produkte wie komplett aus Altfasern gefertigte Kartons und Papiere.
Die komplette Liste findet sich im entsprechenden Amtsblatt der EU.
Rückverfolgung bis zur Parzelle: EU will Geolokalisierung
Unternehmen müssen Sorgfaltspflichtregelungen einführen und umsetzen, um zu verhindern, dass Produkte, die mit Abholzung in Verbindung stehen, auf den EU-Markt gelangen. Dazu gehört, dass die Marktteilnehmer verpflichtet werden, die Rohstoffe der von ihnen verkauften Waren bis zu der Parzelle zurückzuverfolgen, auf der sie produziert wurden. Konkret heißt das:
- Rückverfolgung der Lieferkette bis zum Erzeugungspunkt, um sicherzustellen, dass die Rohstoffe aus entwaldungsfreien Gebieten (seit 2020) stammen und die Gesetze des Erzeugerlands eingehalten wurden. Erlaubt sind nur nachhaltige Erntevorgänge, die zu keiner Verringerung oder einem Verlust der Komplexität und Produktivität von Waldökosystemen führen3.
- Aufbau einer detaillierten Dokumentation, die die Compliance mit den Vorgaben der Verordnung belegt, wie Geolokalisierung der Anbauflächen, Zeitpunkt der Herstellung und Nachweis der Entwaldungsfreiheit. Diese Informationen müssen schlüssig und überprüfbar sein.
- Anpassung der Beschaffungsprozesse und Lieferantenmanagement, um sicherzustellen, dass nur entwaldungsfreie Produkte bezogen werden. Die Einhaltung der Arbeitnehmer- und Menschenrechte, der Rechte indigener Völker und Anti-Korruptions-Gesetze muss ebenfalls nachvollziehbar dokumentiert werden.
Die Marktteilnehmer werden von den Durchsetzungsbehörden überwacht und zur Rechenschaft gezogen, wenn sie die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen.
Die Sorgfaltspflichten der EUDR im Detail und in der Praxis
Die betroffenen Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte dürfen nur dann im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus dem Binnenmarkt exportiert werden, wenn die folgenden vier Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind entwaldungsfrei (Stichtag 31.12.2020)
- Sie wurden im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt
- Es wurden keine Menschenrechte oder Rechte indigener Völker verletzt
- Sie sind durch eine Sorgfaltserklärung abgedeckt
Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht müssen die Marktteilnehmer drei Schritte durchlaufen:
In der ersten Stufe müssen sie den Zugang zu Informationen über unter anderem die Ware, die Menge, den Lieferanten und das Produktionsland sicherstellen. Hier kommt die Geolokalisierung ins Spiel: die EU fordert die geografischen Koordinaten der Flächen, auf denen die Rohstoffe bzw. die in den von ihnen vermarkteten Waren enthaltenen Rohstoffe produziert wurden. Es ist davon auszugehen, dass zusätzlich zur Geolokalisierung eine auf Satellitenbildern basierende Fernüberwachung stattfinden wird.
In der zweiten Stufe müssen die Unternehmen die Informationen über die für die Rohstoff-Produktion genutzten Flächen verwenden, um das Risiko in der Lieferkette zu analysieren und zu bewerten.
In der dritten Stufe müssen die Marktteilnehmer angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Für KMUs bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht die Möglichkeit, auf die Erklärung größerer Markteilnehmer zu verweisen, wenn diese Teil der Vor-Kette sind und für das bezogene Produkt bereits eine Sorgfaltserklärung abgegeben haben.
Wen betrifft die Entwaldungsverordnung EUDR?
Unternehmen, die Holzprodukte, Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Kautschuk und ihre Derivate in die EU importieren, vertreiben oder verarbeiten, sind von der EUDR betroffen. Dies schließt auch Produkte ein, die Zutaten oder Bestandteile aus diesen Rohstoffen enthalten, wie etwa Schokolade (Kakao), Kosmetika (Palmöl) oder Lederprodukte (Rindfleisch).
Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen nachweisen, dass die von ihnen importierten oder gehandelten Waren nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung geführt haben.
Lieferanten und Produzenten von Rohstoffen in Ländern außerhalb der EU sind ebenfalls betroffen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind, um weiterhin Zugang zum EU-Markt zu haben.
Indirekt betrifft die Verordnung auch die Verbraucher, da sie möglicherweise höhere Preise zahlen müssen, wenn Unternehmen die Kosten für entwaldungsfreie Lieferketten an die Endkunden weitergeben. Die Verordnung soll den Verbrauchern jedoch auch mehr Sicherheit bieten, dass die Produkte, die sie kaufen, nicht zur Entwaldung beitragen.
Was sind EUDR-Rohstoffe?
EUDR-Rohstoffe sind spezifische Rohstoffe und Produkte, die unter die Entwaldungsverordnung (EUDR) der Europäischen Union fallen, da sie als Haupttreiber für Entwaldung und Waldschädigung weltweit identifiziert wurden. Diese Rohstoffe sind:
- Palmöl: Weit verbreitet in Lebensmitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln und Biokraftstoffen.
- Soja: Wird hauptsächlich als Tierfutter in der Viehzucht verwendet, aber auch in Lebensmitteln wie Öl und als Zutat in verschiedenen verarbeiteten Produkten.
- Holz: Inklusive aller Holzprodukte und Derivate wie Papier, Zellstoff und Möbel.
- Rindfleisch: Sowohl frisches als auch verarbeitetes Rindfleisch sowie Produkte, die aus Rindfleisch hergestellt werden, wie Leder.
- Kaffee: Ein weltweit konsumiertes Produkt, das oft in Regionen angebaut wird, in denen Waldflächen gerodet werden.
- Kakao: Verwendet zur Herstellung von Schokolade und anderen Süßwaren.
- Kautschuk: Ein wichtiger Rohstoff für die Herstellung von Reifen, Gummiartikeln und anderen Produkten.
Zusätzlich zu diesen Hauptrohstoffen könnten auch einige Produkte, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden oder diese enthalten, unter die Regelungen der EUDR fallen. Unternehmen, die diese Rohstoffe importieren, vertreiben oder verarbeiten, müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind und den gesetzlichen Anforderungen der EU entsprechen.
Welche Produkte fallen unter die EUDR?
Unter die Entwaldungsverordnung fallen eine Vielzahl von Produkten, die entweder direkt aus den betroffenen Rohstoffen hergestellt werden oder diese als Bestandteile enthalten. Die wichtigsten Produktkategorien sind:
Lebensmittelprodukte:
- Palmölprodukte: Verarbeitete Lebensmittel wie Margarine, Backwaren, Snacks, Schokolade, Eiscreme, und viele weitere Lebensmittel.
- Sojaprodukte: Tofu, Sojamilch, Sojaöl, und auch Lebensmittel, in denen Soja als Zutat verwendet wird.
- Rindfleisch: Frisches, gefrorenes oder verarbeitetes Rindfleisch sowie daraus hergestellte Produkte wie Wurst, Fleischkonserven, und Fertiggerichte.
- Kaffee: Gemahlener Kaffee, Kaffeebohnen, Instantkaffee sowie Kaffeegetränke.
- Kakao und Schokolade: Schokoladentafeln, Pralinen, Kakaopulver und andere kakaohaltige Produkte.
Holzprodukte:
- Baumaterialien: Schnittholz, Sperrholz, Spanplatten, und andere Bauprodukte aus Holz.
- Möbel: Alle Arten von Möbeln, die aus Holz hergestellt werden, wie Tische, Stühle, Schränke, und Betten.
- Papier und Zellstoff: Druckpapier, Karton, Verpackungsmaterialien, Toilettenpapier, und andere Papierprodukte.
Kosmetik- und Körperpflegeprodukte:
- Produkte, die Palmöl oder Palmölderivate enthalten, wie Seifen, Shampoos, Cremes, Lippenstifte und andere Kosmetika.
Gummiprodukte:
- Kautschukprodukte wie Reifen, Gummihandschuhe, Gummibänder, und andere Produkte, die aus Naturkautschuk hergestellt werden.
Lederprodukte:
- Lederwaren, die aus Rindfleisch gewonnenem Leder hergestellt werden, wie Schuhe, Handtaschen, Gürtel, und andere Accessoires.
Biodiesel und Biokraftstoffe:
- Kraftstoffe, die auf Basis von Palmöl oder anderen betroffenen Rohstoffen hergestellt werden.
Wer kontrolliert die EUDR?
Die Kontrolle und Durchsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) wird von mehreren Akteuren auf verschiedenen Ebenen koordiniert, wobei die Hauptverantwortung bei den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten liegt. Hier sind die wichtigsten Akteure:
Nationale Behörden der EU-Mitgliedstaaten:
Die nationalen Behörden jedes EU-Mitgliedstaates sind für die Überwachung und Durchsetzung der EUDR zuständig. Diese Behörden führen Inspektionen und Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Vorschriften einhalten. Sie führen stichprobenartige Kontrollen durch, überprüfen die Due-Diligence-Berichte von Unternehmen und verhängen bei Verstößen Sanktionen, die von Geldstrafen bis zu Handelsverboten reichen können. In Deutschland beispielsweise ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich.
Europäische Kommission:
Die Europäische Kommission koordiniert die Umsetzung der EUDR auf EU-Ebene und stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten ihre Kontrollpflichten erfüllen. Sie unterstützt die nationalen Behörden mit Leitlinien und Empfehlungen und überwacht die Einhaltung der Vorschriften durch regelmäßige Berichte und Audits. Die Kommission bewertet die Wirksamkeit der EUDR regelmäßig und kann Vorschläge zur Anpassung der Verordnung machen, falls erforderlich.
Zollbehörden:
Die Zollbehörden in den Mitgliedstaaten spielen eine Schlüsselrolle bei der Kontrolle der Einfuhr von Waren, die unter die EUDR fallen. Sie überprüfen, ob die importierten Produkte den EUDR-Vorschriften entsprechen und können verdächtige Sendungen zurückhalten oder blockieren.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Zivilgesellschaft:
NGOs und andere zivilgesellschaftliche Organisationen überwachen die Einhaltung der EUDR durch Unternehmen und Regierungen. Sie können Berichte veröffentlichen, auf Verstöße aufmerksam machen und rechtliche Schritte einleiten, um die Durchsetzung der EUDR zu fördern.
Unternehmen:
Unternehmen selbst sind verpflichtet, Due-Diligence-Verfahren durchzuführen und sicherzustellen, dass ihre Lieferketten den Anforderungen der EUDR entsprechen. Sie müssen detaillierte Berichte über ihre Maßnahmen erstellen und diese bei Bedarf den zuständigen Behörden vorlegen.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die EUDR?
Die EUDR enthält Bestimmungen über Sanktionen, die von den Mitgliedstaaten auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung hin überprüft werden sollen.
Bei Verstößen gegen die EU-Entwaldungsverordnung drohen Unternehmen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des erzielten Jahresumsatzes. Darüber hinaus können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden die Rücknahme betroffener Produkte vom Markt sowie den Rückruf nicht-konformer Produkte von den Endkunden anordnen.