Mehr Klarheit zur Packaging and Packaging Waste Regulation
Die Leitlinien zur Umsetzung der PPWR liegen vor
Nun muss der Leitfaden in die jeweiligen Amtssprachen übersetzt werden.
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Die vollständige Anwendung dieses Gesetzes wird zu einem
nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Verpackungssektor in der gesamten EU
und zur Stärkung des Binnenmarkts für Verpackungen durch gemeinsame
Vorschriften beitragen, heißt es.
Im Jahr 2023 erzeugte jeder Europäer durchschnittlich 178 kg
Verpackungsabfälle. Ohne Intervention könnten die Gesamtverpackungsabfälle bis
2030 im Vergleich zu 2018 um 19 % und die Kunststoffabfälle um bis zu 46 %
steigen. Gleichzeitig ist die Verpackungsindustrie aufgrund unterschiedlicher
nationaler Verpackungsvorschriften in den Mitgliedstaaten mit erheblichem
Verwaltungsaufwand konfrontiert.
In dem Leitfaden werden die Vorschriften, in denen die
PPWR weiter ausgelegt werden muss, und die Bereiche, in denen Interessenträger
Unterstützung beantragt haben, präzisiert. So wird beispielsweise klargestellt,
wann ein Unternehmen als Hersteller oder Hersteller gilt und welche Artikel als
Verpackung im Sinne der PPWR gelten.
Einschränkungen für Einwegverpackungen
In diesem Dokument werden auch die Beschränkungen für
Einwegverpackungen, die Durchsetzung der PFAS-Beschränkung (Perfluoralkyl- und
Polyfluoralkylsubstanzen) in Lebensmittelkontaktverpackungen und die Anwendung
von Wiederverwendungszielen dargelegt. Darüber hinaus enthält sie Leitlinien
für die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und
für die Verpflichtung zur Einrichtung von Pfand- und Rücknahmesystemen.
Der Leitfaden der Kommission wird vor seiner förmlichen
Annahme in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Die Kommission wird die Umsetzung
der PPWR weiterhin überwachen und erleichtern, um eine reibungslose und
wirksame Einführung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.
Drüber hinaus werden mehrere delegierte
Rechts- und Durchführungsrechtsakte ausgearbeitet, unter anderem über
harmonisierte Registrierungs- und Berichterstattungsformate für die erweiterte
Herstellerverantwortung, die Kennzeichnung für die Abfallsortierung durch die
Verbraucher, den Rezyklatgehalt in Kunststoffverpackungen und die Kriterien für
die Recyclingfähigkeit. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten, Interessenträgern und Handelspartnern ausgearbeitet..