Mehr Klarheit zur Packaging and Packaging Waste Regulation

Die Leitlinien zur Umsetzung der PPWR liegen vor

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Nun muss der Leitfaden in die jeweiligen Amtssprachen übersetzt werden.

Die vollständige Anwendung dieses Gesetzes wird zu einem nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Verpackungssektor in der gesamten EU und zur Stärkung des Binnenmarkts für Verpackungen durch gemeinsame Vorschriften beitragen, heißt es.

Im Jahr 2023 erzeugte jeder Europäer durchschnittlich 178 kg Verpackungsabfälle. Ohne Intervention könnten die Gesamtverpackungsabfälle bis 2030 im Vergleich zu 2018 um 19 % und die Kunststoffabfälle um bis zu 46 % steigen. Gleichzeitig ist die Verpackungsindustrie aufgrund unterschiedlicher nationaler Verpackungsvorschriften in den Mitgliedstaaten mit erheblichem Verwaltungsaufwand konfrontiert.

In dem Leitfaden werden die Vorschriften, in denen die PPWR weiter ausgelegt werden muss, und die Bereiche, in denen Interessenträger Unterstützung beantragt haben, präzisiert. So wird beispielsweise klargestellt, wann ein Unternehmen als Hersteller oder Hersteller gilt und welche Artikel als Verpackung im Sinne der PPWR gelten.

Einschränkungen für Einwegverpackungen

In diesem Dokument werden auch die Beschränkungen für Einwegverpackungen, die Durchsetzung der PFAS-Beschränkung (Perfluoralkyl- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Lebensmittelkontaktverpackungen und die Anwendung von Wiederverwendungszielen dargelegt. Darüber hinaus enthält sie Leitlinien für die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und für die Verpflichtung zur Einrichtung von Pfand- und Rücknahmesystemen.

Der Leitfaden der Kommission wird vor seiner förmlichen Annahme in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Die Kommission wird die Umsetzung der PPWR weiterhin überwachen und erleichtern, um eine reibungslose und wirksame Einführung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.

Drüber hinaus werden mehrere delegierte Rechts- und Durchführungsrechtsakte ausgearbeitet, unter anderem über harmonisierte Registrierungs- und Berichterstattungsformate für die erweiterte Herstellerverantwortung, die Kennzeichnung für die Abfallsortierung durch die Verbraucher, den Rezyklatgehalt in Kunststoffverpackungen und die Kriterien für die Recyclingfähigkeit. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und Handelspartnern ausgearbeitet..