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(Bild: Fotolia)

Recyclingfähige Einweg-Behälter zur Entsorgung über die Dualen Systeme führen mit über 50 Prozent die Favoritenliste an (51,5 Prozent). Auf Platz zwei und drei folgen relativ weit abgeschlagen private Behältnisse (31,6 Prozent) und Pfandbehälter der Gaststätten (24 Prozent).

Fast zeitgleich mit der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse hat das Bundeskabinett am 20. Januar 2021 den Entwurf der Novelle des Verpackungsgesetzes verabschiedet und dem parlamentarischen Verfahren zugeleitet. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Laut Kabinettsbeschluss soll das Verpackungsgesetz dahingehend geändert werden, dass Betriebe ab einer Ladenfläche von 80 Quadratmetern, die Essen oder Getränke außer Haus verkaufen, ab 2023 verpflichtet sind, für ihre Produkte auch Mehrwegverpackungen anzubieten.

Gesetzgeberischer Zwang pro Mehrweg ist aus ökonomischer und ökologischer Sicht jedoch nicht notwendigerweise zielführend. Denn es wird in der Praxis in vielen Fällen passieren, dass Verbraucher nach dem Abholen oder nach der Lieferung von Mehrweg-Take-Away-Behältern mit Speisen und deren Verzehr den Behälter anschließend aus hygienischen Gründen zu Hause reinigen. Nach dem Rücktransport des Behältnisses zum Anbieter wird dieser das Gefäß ein zweites Mal reinigen, um den Hygienevorschriften zu entsprechen.

Die negativen ökologischen Auswirkungen dieses Handelns der beteiligten Akteure sind erheblich. Es ist wissenschaftlich keineswegs bewiesen und unter den skizzierten Bedingungen äußerst fraglich, ob Mehrweglösungen im Take-away Bereich per se ökologisch vorteilhafter sind als Einweglösungen.

Stattdessen macht der Einsatz recyclingfähiger Einwegverpackungen Sinn, die über die Dualen Systeme gesammelt, sortiert und recycelt werden. Dies trifft insbesondere für Aluminiumverpackungen zu, bei denen der Materialkreislauf mit einer Recyclingquote von 93,2 Prozent in Deutschland weitgehend geschlossen ist.

Gregor Spengler, Leiter Verpackung, Nachhaltigkeit und Recycling im Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V. (GDA) stellt hierzu fest: “Um dem Wunsch der Verbraucher nach mehr recyclingfähigem Material entgegenzukommen, bietet sich Aluminium als idealer Werkstoff an. Im Vergleich zu anderen Materialien ist Aluminium nahezu unendlich ohne Qualitätsverlust recycelbar, so dass der hohe Materialwert auch nach der Nutzung erhalten bleibt.“

Durch die Kreislaufführung des Aluminiums wird also ein Höchstmaß an Ressourceneffizienz erreicht. Die gute Leitfähigkeit von Aluminium ermöglicht darüber hinaus ein energieeffizientes Erhitzen bzw. Kühlen von Speisen. Insgesamt bieten Aluminiumverpackungen also eine überzeugende wirtschaftliche und ökologische Verpackungslösung, auch im Take-away- und Lieferservice-Bereich.

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