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Der Mindeststandard dient dazu, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu bemessen und zu fördern. (Bild: Lobster - Fotolia.com)

Eine der Änderungen betrifft den bisher verpflichtenden Einzelnachweis für Kunststoff- und Aluminiumanteile in FKN. Er ist künftig nur noch empfehlenswert. Zudem wurde das Größenkriterium als Voraussetzung eines hochwertigen Recyclings für flexible Kunststofffolien gestrichen. Alle Änderungen und die Hintergründe finden sich hier.  

Hintergrund: Die aktuelle Erhebung der „Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen“ des Umweltbundesamtes (UBA) kommt zu dem Ergebnis: Die Kapazitäten für bislang nicht verwertbare Verpackungsmaterialien (Rejekte) aus dem Recycling von Flüssigkeitskartons (FKN) haben sich gegenüber dem Mindeststandard 2023 merklich erhöht. Sortier- und Recyclinganlagen konnten deutlich mehr Kunststoff- und Aluminiumanteile hochwertig werkstofflich recyceln. Zudem gelingt es Sortieranlagen für Leichtstoffverpackungen (LVP) zunehmend auch kleinformatige flexible PE-Folien zu sortieren und für das Recycling bereitzustellen.

Mehr Klarheit und Präzision

Der aktualisierte Mindeststandard stellt klar, dass getrennt anfallende Verpackungsbestandteile separat bewertet werden müssen. Damit können Unternehmen die Recyclingfähigkeit einer Verpackung, die aus verschiedenen Komponenten besteht, noch differenzierter bestimmen. Dies entspricht zudem den geplanten Regelungen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR).

Zur Bewertung von Recyclingkapazitäten und -unverträglichkeiten von Verpackungen müssen Unternehmen aus Industrie und Handel die Zielanwendung von Vornherein mitbetrachten. Heißt: Es muss klar sein, wo die Rezyklate nach ihrer Gewinnung verwendet werden. Deshalb enthält der Mindeststandard 2024 Referenzanwendungen zu den einzelnen Materialfraktionen. Die ZSVR trägt damit auch den Bedürfnissen der Wirtschaft nach mehr Klarheit und Präzision Rechnung. Die Teilnehmenden des vorgelagerten Konsultationsverfahren begrüßen die Änderungen.

Erhöhte Anwenderfreundlichkeit

Die ZSVR hat zusätzlich die entsprechenden Regelungen im Mindeststandard und die Übersicht der materialspezifischen Recyclingunverträglichkeiten klarer strukturiert. Einheitliche Materialbezeichnungen erhöhen die Lesbarkeit und Anwenderfreundlichkeit. Der aktualisierte Mindeststandard erleichtert die Anwendung zusätzlich, da er die Anforderungen an Einzelnachweise konkretisiert.

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