Der digitale Produktpass wird praxistauglich

EU-Kommission nimmt DPP-Register in Betrieb

Die Europäische Kommission hat das zentrale Register für Digitale Produktpässe gestartet. Unternehmen können die neue Infrastruktur zunächst in einer Testumgebung erproben. Für die Verpackungs- und Abfüllindustrie ist vor allem die technische Verknüpfung von Produkten, Kennzeichnungen und digitalen Daten relevant.

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Offizieller Starttermin für den DPP ist der 18. Februar 2027.

Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2026 das Register für den Digitalen Produktpass, kurz DPP, in Betrieb genommen. Gleichzeitig steht Unternehmen eine Testumgebung zur Verfügung, in der sie die Registrierung von Produktpässen und die Anbindung ihrer IT-Systeme erproben können. Damit schafft die EU eine zentrale technische Grundlage für die schrittweise Einführung digitaler Produktinformationen im Binnenmarkt.

Der Digitale Produktpass wurde mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, der ESPR, eingeführt. Er soll Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung, Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Rechtskonformität eines Produkts digital verfügbar machen. Die konkreten Informationspflichten werden jeweils für einzelne Produktgruppen festgelegt.

Produktdaten bleiben dezentral gespeichert

Das neue Register ist keine zentrale Datenbank für sämtliche Produktinformationen. Die eigentlichen DPP-Daten werden dezentral gespeichert. Im EU-Register müssen Wirtschaftsakteure jedoch jeden Digitalen Produktpass mit seiner eindeutigen Produktkennung und bestimmten Metadaten registrieren.

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Die Registrierung ist entweder über eine Benutzeroberfläche oder über eine Programmierschnittstelle möglich. Unternehmen können den Prozess somit in vorhandene Warenwirtschafts-, Produktdaten- oder Compliance-Systeme integrieren.

Relevanz für Verpackungshersteller und Abfüller

Das Register soll zunächst Produktgruppen unterstützen, die unter die ESPR fallen. Dazu gehören unter anderem Textilien, Stahl und Aluminium, Reifen, Möbel, IT-Produkte sowie energieverbrauchsrelevante Produkte. Hinzu kommen Produktgruppen, für die andere EU-Rechtsakte einen Digitalen Produktpass vorsehen, beispielsweise bestimmte Großbatterien, Bauprodukte, Spielzeug, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Tenside für Endverbraucher.

Für die Verpackungswirtschaft ist die Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil Verpackungen vielfach als Träger des Zugangs zum Digitalen Produktpass dienen dürften. Eindeutige Kennungen können beispielsweise über QR-Codes, Data-Matrix-Codes oder andere maschinenlesbare Datenträger auf Produkten, Etiketten oder Verpackungen bereitgestellt werden.

Verpackungshersteller, Etikettenproduzenten, Abfüller und Markenartikler müssen deshalb künftig unter anderem klären, wie Produktkennungen erzeugt, aufgebracht, geprüft und über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts aktuell gehalten werden. Die konkreten Anforderungen hängen jedoch von den jeweiligen produktspezifischen EU-Regelungen ab.

Erste Pflicht greift im Februar 2027

Die nun gestartete Testphase soll Unternehmen Gelegenheit geben, ihre Systeme vor dem ersten verbindlichen Anwendungstermin anzupassen. Ab dem 18. Februar 2027 wird der Batteriepass für bestimmte Industrie- und Fahrzeugbatterien verpflichtend, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

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