Der digitale Produktpass wird praxistauglich
EU-Kommission nimmt DPP-Register in Betrieb
Die Europäische Kommission hat das zentrale Register für Digitale Produktpässe gestartet. Unternehmen können die neue Infrastruktur zunächst in einer Testumgebung erproben. Für die Verpackungs- und Abfüllindustrie ist vor allem die technische Verknüpfung von Produkten, Kennzeichnungen und digitalen Daten relevant.
Offizieller Starttermin für den DPP ist der 18. Februar 2027.
OpenAI
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2026 das Register
für den Digitalen Produktpass, kurz DPP, in Betrieb genommen. Gleichzeitig
steht Unternehmen eine Testumgebung zur Verfügung, in der sie die Registrierung
von Produktpässen und die Anbindung ihrer IT-Systeme erproben können. Damit
schafft die EU eine zentrale technische Grundlage für die schrittweise
Einführung digitaler Produktinformationen im Binnenmarkt.
Der Digitale Produktpass wurde mit der Ökodesign-Verordnung
für nachhaltige Produkte, der ESPR, eingeführt. Er soll Informationen über die
Herkunft, Zusammensetzung, Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit
und Rechtskonformität eines Produkts digital verfügbar machen. Die konkreten
Informationspflichten werden jeweils für einzelne Produktgruppen festgelegt.
Produktdaten bleiben dezentral gespeichert
Das neue Register ist keine zentrale Datenbank für sämtliche
Produktinformationen. Die eigentlichen DPP-Daten werden dezentral gespeichert.
Im EU-Register müssen Wirtschaftsakteure jedoch jeden Digitalen Produktpass mit
seiner eindeutigen Produktkennung und bestimmten Metadaten registrieren.
Die Registrierung ist entweder über eine Benutzeroberfläche
oder über eine Programmierschnittstelle möglich. Unternehmen können den Prozess
somit in vorhandene Warenwirtschafts-, Produktdaten- oder Compliance-Systeme
integrieren.
Relevanz für Verpackungshersteller und Abfüller
Das Register soll zunächst Produktgruppen unterstützen, die
unter die ESPR fallen. Dazu gehören unter anderem Textilien, Stahl und
Aluminium, Reifen, Möbel, IT-Produkte sowie energieverbrauchsrelevante
Produkte. Hinzu kommen Produktgruppen, für die andere EU-Rechtsakte einen
Digitalen Produktpass vorsehen, beispielsweise bestimmte Großbatterien,
Bauprodukte, Spielzeug, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Tenside für
Endverbraucher.
Für die Verpackungswirtschaft ist die Entwicklung vor allem
deshalb relevant, weil Verpackungen vielfach als Träger des Zugangs zum
Digitalen Produktpass dienen dürften. Eindeutige Kennungen können
beispielsweise über QR-Codes, Data-Matrix-Codes oder andere maschinenlesbare
Datenträger auf Produkten, Etiketten oder Verpackungen bereitgestellt werden.
Verpackungshersteller, Etikettenproduzenten, Abfüller und
Markenartikler müssen deshalb künftig unter anderem klären, wie
Produktkennungen erzeugt, aufgebracht, geprüft und über den gesamten
Lebenszyklus eines Produkts aktuell gehalten werden. Die konkreten
Anforderungen hängen jedoch von den jeweiligen produktspezifischen
EU-Regelungen ab.
Erste Pflicht greift im Februar 2027
Die nun gestartete Testphase soll Unternehmen Gelegenheit
geben, ihre Systeme vor dem ersten verbindlichen Anwendungstermin anzupassen.
Ab dem 18. Februar 2027 wird der Batteriepass für bestimmte Industrie- und
Fahrzeugbatterien verpflichtend, die in der Europäischen Union in Verkehr
gebracht werden.
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