Recyclinggerechtes Design

Neuer Mindeststandard berechnet Recyclingfähigkeit in Prozent

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt haben den Mindeststandard für recyclinggerechtes Verpackungsdesign 2026 veröffentlicht. Die aktualisierte Fassung soll Unternehmen die Bewertung ihrer Verpackungen erleichtern und zeigt, wie sie mit Blick auf die 70-%-Schwelle der PPWR abschneiden.

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) die Ausgabe 2026 des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen veröffentlicht. Der Standard soll die tatsächliche Recyclingfähigkeit einer Verpackung mit vergleichsweise wenigen Angaben als konkreten Prozentwert bestimmbar machen.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Verpackungsmaterial grundsätzlich als recycelbar gilt. Berechnet wird vielmehr, welcher Gewichtsanteil einer Verpackung nach Abzug gestaltungsbedingter Verluste im Recyclingprozess tatsächlich als Wertstoff zurückgewonnen werden kann. Dieselbe Methodik gilt für sämtliche Materialarten und für jeden separat zu bewertenden Verpackungsbestandteil.

Sortier- und Recyclinganlagen können nur zurückgewinnen, was die Verpackung freigibt

Gundu Rachut, Vorstand ZSVR

Eine besondere Bedeutung haben Gestaltungsmerkmale, die die Werkstofftrennung oder die spätere Nutzung des Rezyklats verhindern. Der Mindeststandard stuft solche Parameter als Unverträglichkeiten ein. Kann eine entsprechende Ja-Nein-Frage für eine Verpackung mit „Ja“ beantwortet werden, wird deren Recyclingfähigkeit mit 0 % bewertet.

Für die Berechnung werden nach Angaben der ZSVR nur wenige Daten benötigt. Dazu gehören das Material, relevante Gestaltungsparameter wie Materialkombinationen oder Barriereschichten sowie die jeweiligen Gewichte. Nur bei einzelnen Parametern sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich.

„Sortier- und Recyclinganlagen können nur zurückgewinnen, was die Verpackung freigibt. Deshalb rechnet der Mindeststandard nur an, was im Recycling tatsächlich ankommt“, erklärt ZSVR-Vorständin Gunda Rachut. Unternehmen könnten damit bereits heute abschätzen, wo ihre Verpackungen im Hinblick auf die europäische 70-%-Schwelle stehen.

Gleiche Berechnung für unterschiedliche Materialien

Die Methodik soll alle Verpackungsmaterialien nach denselben Regeln behandeln. Auf pauschale Zu- oder Abschläge für bestimmte Materialien oder Verpackungskonstruktionen wird verzichtet. Gleichzeitig können neue Werkstoffe oder Materialrezepturen bei entsprechendem Nachweis als Wertstoff anerkannt werden.

Die Ausgabe 2026 verändert die grundlegende Berechnungsmethodik nicht. Überarbeitet wurden jedoch die Vorgaben zu einzelnen Verpackungskategorien und deren typischen Gestaltungsparametern. Parameter wurden ergänzt, stärker differenziert oder zusammengefasst, wenn unterschiedliche Ausführungen zum gleichen Bewertungsergebnis führen. Damit soll die Zuordnung für Anwender einfacher werden.

Welche Rolle spielt der Mindeststandard für die PPWR?

Mit der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bekommt die Recyclingfähigkeit künftig unmittelbare regulatorische Bedeutung. Ab 2030 dürfen Verpackungen nach den Vorgaben der Verordnung nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Recyclingfähigkeit von mindestens 70 % erreichen.

Bis die entsprechenden europäischen Vorgaben zur Bemessung greifen, soll der Mindeststandard zudem als Grundlage für Rechtsverordnungen nach § 26a VerpackDG zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte dienen. Damit erhält die Methodik nach Einschätzung der ZSVR auch für die Übergangszeit eine wichtige Funktion.

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