PPWR-konformer PFAS-Nachweis – direkt auf der Verpackung
PFAS gehören zu den Stoffgruppen, die seit einiger Zeit besonders stark in den Fokus von Regulierung, Wissenschaft und Öffentlichkeit rücken. Mit der PPWR wurde daraus für die Verpackungsbranche eine konkrete Anforderung. Wie lässt sich der nötige Nachweis erbringen?
Redaktion neue verpackungRedaktionneue verpackung
2 min
Im Zuge der PPWR müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Verpackungen bestimmte PFAS-Grenzwerte nicht überschreiten.OpenAI
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Seit dem 12. August 2026 gelten für Lebensmittelkontaktverpackungen erstmals unmittelbar PFAS-Grenzwerte nach Artikel 5 Absatz 5 der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Die Verordnung (EU) 2025/40 definiert hier drei relevante Schwellenwerte:
25 ppb für einzelne mittels Target-Analytik bestimmte PFAS,
250 ppb für die Summe der mittels Target-Analytik bestimmten PFAS,
50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS.
Beispiel für ein PFAS-Free-Siegel von Flustix.Flustix
Damit stellt sich für Hersteller, Marken und Importeure eine sehr praktische Frage: Wie lässt sich belastbar nachweisen, dass die fertige Verpackung diese Anforderungen erfüllt – gerade wenn viele internationale Lieferanten, Materialien und Vorstufen beteiligt sind?
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Die PPWR schreibt hierfür keine lückenlose Kette einzelner PFAS-Frei-Erklärungen sämtlicher Vorlieferanten als Nachweisverfahren vor. Entscheidend ist vielmehr, dass die Einhaltung der PFAS-Grenzwerte gemäß Artikel 5 Absatz 6 in der technischen Dokumentation nach Anhang VII nachgewiesen werden kann. (Allerdings möchte sich jeder an der Lieferkette Beteiligte in der Praxis absichern.)
Konkret heißt das: Eine unabhängige Prüfung und Zertifizierung der fertigen Verpackung kann den unmittelbaren Nachweis für die Einhaltung der PFAS-Grenzwerte liefern und in die technische Dokumentation nach Artikel 5 Absatz 6 und Anhang VII PPWR übernommen werden – der PFAS-Nachweis muss damit nicht auf einer Vielzahl einzelner Lieferantenerklärungen beruhen.
Dieser Ansatz wird durch die aktuelle PPWR-Guidance der Europäischen Kommission ausdrücklich gestützt: Nach Artikel 15 Absatz 2 kann der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren selbst durchführen oder durchführen lassen. Die Kommission nennt hierfür ausdrücklich eine Laborprüfung und empfiehlt ein Zertifizierungssystem als mögliche externe Stellen.
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Regulatory Evidence: PFAS-Nachweis direkt am Endprodukt
Auf dieser Basis hat Flustix die PFAS-Free-Zertifizierung entwickelt. Abhängig von Verpackungsmaterial, Matrix und Risikoprofil umfasst diese unter anderem:
produkt- und matrixbezogene Bewertung,
Target-PFAS-Analytik,
ergänzende Fluor- und Summenparameter,
Prüfung durch nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore,
Konformitätsbewertung und Zertifikatsausstellung.
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Damit entstehen für Unternehmen in einem Prüf- und Zertifizierungsprozess zwei unmittelbar nutzbare Ebenen:
Regulatory Evidence: Unabhängiger analytischer Nachweis der PFAS-Grenzwerte am fertigen Produkt, inklusive Zertifikat, für die technische Dokumentation gemäß Artikel 5 Absatz 6 und Anhang VII PPWR – ohne einzelne Lieferantenerklärungen bürokratisch aufwendig führen zu müssen.
PFAS-Free Certification: Neben der regulatorischen Nachweisführung ermöglicht die Zertifizierung, die geprüfte Produkteigenschaft auch gegenüber Kunden, Handel und Verbrauchern sichtbar zu kommunizieren.
Ablauf des PFAS-Free-Zertifizierungsprozesses.Flustix
Die Zertifizierung basiert auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem mit definierten, öffentlich zugänglichen Anforderungen und externer Konformitätsbewertung. Damit adressiert sie die Anforderungen der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo, ab 27. September) an glaubwürdige freiwillige Nachhaltigkeitssiegel und deren unabhängige Absicherung.
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