Nach dem Aus für das Eilverfahren zur Plastiksteuer
Ist das das Ende der Plastiksteuer-Diskussion?
Die Initiative „Wir sind Kunststoff“ begrüßt, dass das Bundeskabinett entgegen des vorläufigen Agendavorschlags keine Plastiksteuer im Eilverfahren beschlossen hat. Die drei Verbände der Initiative betonen, dass bislang kein Konzept bekannt wurde, wie die inhaltlichen Schwächen des Gesetzesentwurfs hätten behoben werden sollen.
Die geplante Steuer auf Kunststoffverpackungen ist vorerst gestoppt.
OpenAI
Das Bundesfinanzministerium hatte vorgeschlagen, ab 2027 eine Steuer von 550 Euro/t auf Kunststoffverpackungen einzuführen. Die Steuer sollte im Eilverfahren über einen Änderungsantrag in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingefügt werden. Mehr als 40 Verbände der Wirtschaft sowie die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hatten dieses Vorgehen kritisiert und sich gegen eine Plastiksteuer ausgesprochen.
Verbände begrüßen Entscheidung gegen Eilverfahren
„Die Diskussion hat gezeigt: In Deutschland ist kein Platz für eine Plastiksteuer. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung das Eilverfahren erneut nicht im Kabinett beschlossen hat. Investitionen am Standort Deutschland brauchen Planungssicherheit – keine Steuer-Diskussionen“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Geschäftsführer des GKV Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie.
„Der Vorschlag diskriminierte nicht nur das Verpackungsmaterial Kunststoff, sondern benachteiligte auch deutsche Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Denn wer in Deutschland verpackt, hätte gezahlt – wer im Ausland verpackt und nach Deutschland liefert, nicht. Das wäre Sabotage am Wirtschaftsstandort“, kommentiert Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland.
„Hinzu kommt: Der Vollzugsaufwand des Vorschlags war völlig unangemessen. Beim Zoll und in der Verwaltung müssten mindestens 800 neue Stellen geschaffen werden. Und trotzdem wäre die Kontrolldichte sehr gering. Zusätzlich wären deutsche Unternehmen mit erheblichen Bürokratiekosten belastet worden Das passt nicht zu dem Ziel, Bürokratie abzubauen“, ordnet Thorsten Kühmann, Geschäftsführer des VDMA Kunststoff- und Gummimaschinen, ein.
Die drei Geschäftsführer sind sich einig: „Diese gravierenden inhaltlichen Fehler sind keine Schwächen eines ersten Entwurfs. Sie sind Ausdruck der Unvereinbarkeit des deutschen Steuerrechts mit der Komplexität des Verpackungsmarktes. Wie sich diese beheben lassen soll – erst recht in einem Schnellverfahren – dazu liegt bislang keine überzeugende Idee vor. Wir appellieren daher dringend an die Bundesregierung, nun zielführende Alternativen wie die Ökomodulierung umzusetzen.“