Verunreinigung durch  per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen

EU-Verpackungsverordnung: Strenge PFAS-Grenzwerte

Mit dem Start der EU-Verpackungsverordnung gelten unter anderem strenge Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Darauf weisen die Chemikalienexperten von DEKRA hin. Zusätzlich müssen Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und eine technische Dokumentation bereithalten.

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Bei Sandwiches, die mit wasser- und fettabweisendem Papier verpackt sind, finden sich häufig PFAS.

Die neue Verordnung (VO (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle und gilt ab dem Stichtag unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für die Branche bedeutet das: Die neuen Vorgaben sind ab August 2026 verbindlich umzusetzen.

Besonders im Fokus stehen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Für sie legt die Verordnung erstmals konkrete Grenzwerte für PFAS fest. Die Abkürzung steht für per- und polyfluorierte Verbindungen, die wegen ihrer Langlebigkeit in der Umwelt auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Einige dieser Stoffe kommen bislang etwa in Kartonverpackungen zum Einsatz, die gegen Feuchtigkeit geschützt werden sollen.

Nach Einschätzung von DEKRA ist die neue Beschränkung weitreichend angelegt. Sie bezieht sich nicht nur auf einzelne Substanzen, sondern auf alle Verbindungen, die die PFAS-Kriterien erfüllen. Zugleich liegen die zulässigen Werte sehr niedrig. Dadurch steigt das Risiko, dass bereits Spurenverunreinigungen oder Verschleppungen zu Grenzwertüberschreitungen führen. Vorgesehen sind 25 ppb für einzelne Verbindungen, 250 ppb für die Summe identifizierter PFAS sowie 50 ppm für den Gesamtfluorgehalt aller PFAS einschließlich polymerer Stoffe.

Darüber hinaus bringt die Verordnung weitere Pflichten für Hersteller mit sich. So werden Anforderungen etwa an Recyclingfähigkeit, Rezyklatgehalt, Verpackungsminimierung und Kennzeichnung in den kommenden Jahren schrittweise wirksam. Bereits ab dem 12. August 2026 müssen Hersteller außerdem vor dem Inverkehrbringen ein Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der internen Fertigungskontrolle durchführen. Ein zentraler Bestandteil ist dabei die technische Dokumentation.