Gegen eine Regelung ohne Bagatellgrenze
Händlerbund fordert Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht
Der Händlerbund begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten beim grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Die Regelung ist seit dem 12. August 2026 mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) anzuwenden.
PPWR-Regelung: Für den Versand von Waren in andere EU-Länder müssen Unternehmen einen Bevollmächtigten stellen.
OpenAI
Die EU-Kommission hatte nach Angaben des Händlerbunds bereits im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Abschaffung der Bevollmächtigten-Pflicht vorgelegt. Nun habe sie Parlament und Mitgliedstaaten erneut dazu aufgefordert, die entsprechende Vorgabe zu streichen. Bis zu einer gesetzlichen Änderung sollen nationale Behörden betroffene Unternehmen nach dem Willen der Kommission zunächst verwarnen und auf Sanktionen verzichten.
Der Händlerbund, deutscher Branchenverband für den E-Commerce, spricht sich dafür aus, die Bevollmächtigten-Pflicht bis zu einer praxistauglichen Neuregelung auszusetzen. „Wir begrüßen es sehr, dass die EU-Kommission das Problem erkannt und einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Genau das fordern wir seit Monaten“, erklärt Tim Arlt, CEO des Händlerbunds.
Verband sieht kleinere Händler besonders belastet
Nach Einschätzung des Verbands trifft die Regelung insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die nur gelegentlich Waren in andere EU-Staaten versenden. Für diese könne die Bestellung eines Bevollmächtigten einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand bedeuten.
„Für eine Zwei-Personen-GbR bedeutet die Pflicht einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Umsatz steht“, so Arlt. Der Händlerbund befürchtet deshalb, dass kleinere Unternehmen den grenzüberschreitenden Versand aus wirtschaftlichen Gründen einstellen könnten.
Dies könnte nach Einschätzung des Verbands auch Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt haben. „Eine Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht würde sicherstellen, dass kleine und mittelständische Händler weiterhin EU-weit handeln können, ohne durch unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand vom Auslandsgeschäft ausgeschlossen zu werden“, erklärt Arlt.
Gesetzgebungsverfahren noch offen
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Abschaffung der Pflicht liegt laut Händlerbund bereits seit Dezember 2025 vor. Die Beratungen im Rat der Europäischen Union seien jedoch vor einigen Wochen abgebrochen worden, nachdem sich keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten abgezeichnet habe.
Im Europäischen Parlament werde derzeit über eine eingeschränkte Ausnahmeregelung beraten. Diese soll nach Angaben des Verbands nur für Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 10 Mio. Euro gelten. Eine erste Lesung sei frühestens für Oktober 2026 vorgesehen.
Damit bleibt die Bevollmächtigten-Pflicht zunächst Bestandteil der seit dem 12. August geltenden Vorgaben. Der Händlerbund fordert Parlament und Mitgliedstaaten auf, eine Regelung zu finden, die unterschiedliche Unternehmensgrößen und Strukturen im Onlinehandel berücksichtigt.
„Eine Regelung ohne Bagatellgrenze behandelt strukturell ungleiche Fälle gleich. Das schadet am Ende genau den Händlerinnen und Händlern, die den europäischen Binnenmarkt lebendig halten“, sagt Arlt.
Betroffene Unternehmen können nach Angaben des Händlerbunds zudem direkt bei der EU-Kommission Stellung nehmen. Der Verband stellt dafür ein frei zugängliches Muster für entsprechende Rückmeldungen bereit.