PPWR: Die unterschätzte Herausforderung der Automotive-Industrie
Die PPWR ist mehr als eine Recyclingvorgabe. Sie verändert Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse in Industrieunternehmen. Wer Industrie und Transportverpackungen nutzt, sollte spätestens jetzt klären, was ab August 2026 konkret zu tun ist.
Für Industrieverpackungen gelten ab dem 12. August 2026 dieselben Regeln wie für B2C-Verpackungen.Open AI
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Nur mehr wenige
Monate, dann wird es ernst. Zwar ist die neue europäische Verpackungsregelung PPWR
(Packaging and Packaging Waste Regulation ) bereits am 11. Februar 2025 in
Kraft getreten. Seitdem ist sie rechtlich verbindliches EU-Recht. Die
allgemeine Anwendung allerdings beginnt erst am 12. August 2026. Dann drohen offiziell
auch Bußgelder, werden die Vorschriften ignoriert. Ab diesem Datum müssen
Unternehmen die neuen Anforderungen tatsächlich erfüllen, sei es zu
Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Verpackungsminimierung oder
Konformitätsbewertung.
Doch während
sich die öffentliche Diskussion beim Thema PPWR häufig auf Konsumverpackungen
konzentriert, scheint die Verordnung bei den Herstellern und Verwendern von Industrie-
und Transportverpackungen noch gar nicht angekommen zu sein. Auch im
Automotive-Bereich. So sprechen Verpackungshersteller aktuell von
vergleichsweise wenigen Anfragen seitens der Auftraggeber. Das bestätigt auch
Lubomir Kroupa, Geschäftsführer von Nextpack im Interview. „Das
Wissen darüber, wie man die PPWR konkret angeht, ist in vielen Unternehmen noch
begrenzt“, so der Manager gegenüber "neue verpackung".
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Der Aufwand ist beträchtlich
Aktuell sind Automobilhersteller
wie OEM-Lieferanten vorsichtig, werden sie auf die PPWR angesprochen. Doch auch
die Hersteller von Transport- und Schutzverpackungen für die Automobilindustrie
und deren Zulieferer sind nicht schon startklar. Es müssen noch zahlreiche
Details geklärt werden. Davon abgesehen ist der Aufwand für die betroffenen Unternehmen
beträchtlich. Ernst Hahn, Geschäftsführer bei Knüppel Verpackung: „Die
Umsetzung der PPWR bedeutet für viele Unternehmen derzeit einen hohen
organisatorischen Aufwand bei gleichzeitig großer Unsicherheit. Zahlreiche
Fragen zur praktischen Umsetzung – etwa zur Rollenzuordnung in komplexen
Lieferketten – sind noch nicht abschließend geklärt, was wir auch in der
Verunsicherung unserer Kunden deutlich spüren. Zudem sehen wir erhebliche
Herausforderungen, die definierten Rezyklatquoten in der Breite fristgerecht zu
erreichen. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage betrachten
wir die PPWR kritisch, bereiten uns jedoch selbstverständlich auf ihre allgemeine
Anwendung ab August 2026 vor.“
Doch worum
geht es konkret bei Industrieverpackungen?
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Die PPWR gilt
für alle Verpackungen, unabhängig davon, ob sie im B2C‑ oder B2B‑Bereich
eingesetzt werden. Dazu zählen ausdrücklich Transportverpackungen Umverpackungen
/ Sammelverpackungen, Paletten, Fässer, Kisten, IBC, Big Bags sowie Mehrweg‑Industrieverpackungen.
Industrieverpackungen
dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie PPWR‑konform sind.
Hersteller müssen:
Darüber hinaus
gilt ab August 2026, dass Verpackungsgewicht und ‑volumen auf das notwendige
Minimum reduziert sein müssen, eine Überverpackung unzulässig ist und „Luftverpackungen“
oder unnötige Schutzverpackungen verboten sind.
Ab Anwendung
der PPWR müssen Industrieverpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein, so
gestaltet sein, dass sie sortier‑ und verwertbar sind, und dürfen keine Stoffe
enthalten, die Recycling wesentlich behindern. Allerdings greifen die Anforderungen stufenweise.
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Ein
weiteres Novum: Nutzer von Industrieverpackungen wie Industrieunternehmen,
Versender, Abfüller, Logistiker können „Hersteller“ sein. Denn unter der PPWR
gilt als Hersteller, wer Industrieverpackungen erstmals befüllt und in Verkehr bringt, Verpackungen unter eigener Marke nutzt und Importverpackungen in die EU einführt. Davon
abgesehen fördert die PPWR stark Mehrweg‑Industrieverpackungen. Wiederverwendbare
Verpackungen müssen:
mehrere Umläufe ermöglichen,
reparier‑ und reinigungsfähig sein,
Teil eines Rücknahmesystems sein.
Drei Themen, die Automotive künftig prägen werden
1. Der
Übergang von einzelnen Mehrwegbehältern zu skalierbaren Reuse-Systemen.
Standardisierung, Pooling-Modelle, Rückführlogik und Wirtschaftlichkeit werden
zu strategischen Fragestellungen – nicht nur zu operativen Detailthemen.
2. Die
konsequente Umsetzung von Design-for-Recyclability-Prinzipien bei
Transportverpackungen. Dabei geht es um Materialwahl, Bauteilreduktion und die
Abstimmung mit realen Recyclingprozessen, nicht um theoretische
Recyclingquoten.
3. Der
Aufbau von Nachweis- und Datenstrukturen. Kennzeichnung, Reporting und
EPR-Anforderungen lassen sich langfristig nur mit belastbaren Daten über
Verpackungsarten, Umläufe und Mengen erfüllen. Für viele Unternehmen bedeutet
das Investitionen in IT-Systeme und neue Schnittstellen zwischen Logistik,
Einkauf und Nachhaltigkeit.
Einweg‑Industrieverpackungen
hingegen stehen unter steigendem Rechtfertigungsdruck.
Ab August 2026
müssen Nutzer zudem sicherstellen, dass Industrieverpackungen korrekt materialbezogen gekennzeichnet, gegebenenfalls als Mehrwegverpackung erkennbar sind und Trenn‑ und Entsorgungsinformationen enthalten. Last, but not least gilt eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Nutzer und Hersteller
von Industrieverpackungen müssen sich an EPR‑Systemen beteiligen, Verpackungsmengen
melden und gegebenenfalls Bevollmächtigte in anderen EU‑Staaten benennen.
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Der Einkauf
wird zum entscheidenden Hebel
In vielen
Automotive-Organisationen kommen die ersten Impulse zur PPWR aus
Nachhaltigkeits-, ESG- oder Regulatory-Affairs-Abteilungen. Dort wird die
Verordnung eingeordnet, zeitlich bewertet und in interne Roadmaps übersetzt.
Sobald es jedoch um konkrete Umsetzungsfragen geht, verschiebt sich der
Schwerpunkt. Verpackungsentwicklung, Werkslogistik und Industrial Engineering
übernehmen eine zentrale Rolle, weil sie entscheiden, wie Mehrwegkonzepte,
Materialalternativen oder neue Behälterstandards tatsächlich in Prozesse
integriert werden können. Der Einkauf wird schließlich zum entscheidenden
Hebel, wenn es darum geht, neue Verpackungsanforderungen in
Lieferantenspezifikationen, Verträge und Kostenmodelle zu überführen.
Ein zentraler
Punkt ist das Thema Wiederverwendung. Die Verordnung formuliert nicht nur
Quoten, sondern verlangt den Aufbau funktionierender Reuse-Systeme. Ein
Mehrwegbehälter allein erfüllt diese Anforderung nicht. Entscheidend sind
Rückführlogistik, Umlaufzahlen, Zuständigkeiten, Reinigungsprozesse und
Bestandssteuerung. Hinzu kommen
Dokumentations- und Informationspflichten. Verpackungen müssen künftig
eindeutig identifizierbar sein, Informationen zur Materialzusammensetzung und
Nutzung bereitstellen und, je nach Ausgestaltung der Rechtsakte, digital
auslesbar sein. Für Automotive-Unternehmen bedeutet das, Verpackung stärker als
datenhaltiges Objekt zu betrachten, das in IT- und Tracking-Systeme integriert
werden muss. Allerdings folgen viele delegierte Rechtsakte noch. Die vollständige Detailtiefe dürfte erst in den nächsten Monaten verfügbar sein.
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Auch das häufig
verwendete Schlagwort „Recyclingfähigkeit“ greift in der Umsetzung zu kurz.
Herausforderungen entstehen weniger beim Grundmaterial als bei Komponenten wie
Etiketten, Klebstoffen, Inlays oder funktionalen Schutzmaterialien. Diese
Details entscheiden darüber, ob eine Verpackung in realen Sortier- und
Recyclingprozessen tatsächlich verwertbar ist.
Internationale
Lieferketten als Belastungstest
Besonders
deutlich werden die Herausforderungen der PPWR in internationalen Lieferketten.
Übersee-Transporte und sogenannte Langläuferströme können mit regulatorischen
Reuse-Zielen und logistischer Realität kollidieren. Einseitige Warenströme
erschweren klassische Mehrwegkreisläufe, lange Transitzeiten erhöhen
Umlaufbestände und Kapitalbindung.
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Eine Folge sind
hybride Modelle: Mehrweg dort, wo Rückführungen realistisch sind, kombiniert
mit optimierten Einweglösungen für Sonderfälle. Ergänzt werden diese Ansätze
durch regionale Pools, konsolidierte Rücklaufpunkte oder falt- und nestbare
Behälterkonzepte. Die PPWR zwingt Unternehmen, diese Entscheidungen
systematisch zu begründen und zu dokumentieren.
Ein weiterer
Faktor ist die Infrastruktur im Herkunfts- und Zielland. Verpackungslösungen
müssen Transportmittel, Handlingmöglichkeiten und Recyclingstrukturen entlang
der gesamten Kette berücksichtigen. Damit wird Verpackungsdesign zu einer
Aufgabe, die über den einzelnen Standort hinausreicht.
Lubomir Kroupa: „PPWR zwingt Unternehmen, Verpackung neu zu denken“
neue verpackung: Herr Kroupa, die Europäische
Verordnung PPWR wurde am 11. Februar geltendes EU-Recht, zur Anwendung kommen
die ersten Pflichten am 12. August 2026. Welche Punkte sind aus Ihrer Sicht
besonders relevant?
Lubomir Kroupa: Kurzfristig relevant ist vor allem die Verpflichtung zur Ausstellung von
Konformitätserklärungen. Ab dem 12. August 2026 müssen wir unseren Kunden
bestätigen, dass die Verpackungen den Anforderungen entsprechen. Wie diese
Konformität im Detail nachzuweisen ist, ist jedoch noch nicht abschließend
geklärt. Andere Themen – etwa Volumenreduzierung oder verbindliche
Recyclingquoten – greifen erst später, teilweise ab 2030. Dennoch ist der
Rahmen klar: Er wird schrittweise enger. Es ist noch bewältigbar, aber nur,
wenn man sich frühzeitig damit auseinandersetzt. Unklar ist derzeit vor allem,
wie sich die Anforderungen sauber in ERP-Systemen abbilden lassen und wie
Prüfungen konkret aussehen werden.
Wie reagieren Ihre Kunden bislang
auf die neuen Vorgaben?
Kroupa:
Bisher kommen nur vereinzelt Anfragen. Das Wissen darüber, wie man die PPWR
konkret angeht, ist in vielen Unternehmen noch begrenzt. Häufig beschränkt sich
die Anfrage auf eine kurze Bitte um eine Konformitätserklärung per E-Mail.
Systematische Diskussionen oder abgestimmte Zeitpläne sehen wir bislang kaum.
Die PPWR schafft EU-weit
einheitliche Regelungen. Wo sehen Sie konkrete Vorteile?
Kroupa: Ein gutes Beispiel sind Kennzeichnungen. Bisher gab es nationale Symbole und
Vorgaben, was zu einer Vielzahl unterschiedlicher Logos auf Verpackungen
geführt hat. Einheitliche EU-weit gültige Kennzeichnungen sind sinnvoll und
notwendig. Auch die Vorgaben zur Volumenreduzierung im Onlinehandel halte ich
für richtig – gerade bei unnötig großen Versandverpackungen. Das sind
Maßnahmen, die vergleichsweise einfach umzusetzen sind und tatsächlich Wirkung
entfalten.
Welche Auswirkungen hat die PPWR speziell auf Industrieverpackungen im
Automotive-Bereich?
Kroupa: Zentral ist die Recyclingfähigkeit. Unsere Verpackungen bestehen entweder aus
papierbasierten Materialien oder aus sortenreinem Polyethylen und sind
vollständig recyclingfähig. Auch Produktionsabfälle werden wieder in den
Stoffkreislauf zurückgeführt.
Im Markt sehen wir seit etwa anderthalb bis zwei Jahren
einen klaren Trend: weg von Styropor, hin zu alternativen Materialien. Viele
Unternehmen haben sich bereits vor Inkrafttreten der PPWR intensiv damit
beschäftigt. Gleichzeitig zeigt sich, dass bestimmte bisher eingesetzte
Materialien, etwa vernetzte Schäume für empfindliche Sichtteile, nicht mehr
zukunftsfähig sind, weil sie nicht recyclingfähig sind. Hier entstehen neue
Lösungen auf Basis unvernetzter Kunststoffe oder papierbasierter Konzepte.
Spielt Monomaterialität dabei eine
zunehmende Rolle?
Kroupa: Definitiv. Verpackungen müssen trennbar und sortenrein recyclingfähig sein.
Verklebte Verbundlösungen werden zunehmend durch mechanische Steck- oder
Fixiersysteme ersetzt. Wir haben beispielsweise gemeinsam mit einem großen
Automobilhersteller bereits vor einem Jahr Verpackungen umgestellt, ohne die
Funktion zu verändern – aber mit klaren Vorteilen beim Recycling.
Wie bewerten Sie die Entwicklung im
Bereich Mehrwegverpackungen?
Kroupa:
In der Automobilindustrie sind Mehrwegsysteme seit Langem etabliert. Allerdings
sind klassische Kunststoffbehälter investitionsintensiv und rechnen sich nur
bei hohen Umlaufzahlen. Wir sehen daher Potenzial in hybriden Lösungen:
papierbasierte Verpackungen, die vier bis sechs Umläufe ermöglichen. Wenn diese
Anforderungen künftig als Mehrweg anerkannt werden, wäre das ein
praxistauglicher Ansatz. Wichtig ist, dass die Regulierung hier realistisch
bleibt.
Verändert die PPWR auch die Rolle von Verpackung innerhalb der Unternehmen?
Kroupa:
Ja, eindeutig. Verpackung wurde lange als reines C-Teil betrachtet. Künftig
wird sie stärker in Richtung B-Teil rücken, also früher in Entwicklungs- und
Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Oft wird erst spät erkannt, dass
Verpackung Einfluss auf Transporteffizienz, Produktionsabläufe und Kosten hat.
Diese Sichtweise wird sich ändern müssen.
Welche Konsequenzen hat das für Ihr eigenes Geschäftsmodell?
Kroupa:
Unsere Stärke liegt in der Kombination aus Entwicklung, Beratung und
Konfektionierung unterschiedlicher Materialien. Wir verstehen uns zunehmend als
Schnittstelle zwischen Einkauf, Logistik und Produktion. Preis bleibt ein
sensibles Thema, gerade im Automotive-Umfeld. Unsere klare Haltung ist: Unsere
Leistung muss wirtschaftlich darstellbar sein. Wo das nicht gegeben ist,
konzentrieren wir uns bewusst auf andere Branchen oder Nischen.
Lubomir Kroupa
ist Geschäftsführer der Verpackungsfirma Nextpack. Das Unternehmen entwickelt,
produziert und konfektioniert maßgeschneiderte Schutzverpackungen für
industrielle Anwendungen. Der Fokus liegt auf konstruktiven Verpackungslösungen
aus Wabenpappe, Wellpappe, recycelbarem PE-Schaum sowie intelligenten
Materialkombinationen. Das Ziel: maximaler Produktschutz bei minimalem
Materialeinsatz, nachhaltig, wirtschaftlich und prozesssicher. Nextpack begleitet
Kunden ganzheitlich: von der Idee über Konstruktion und Musterbau bis zur
Serienproduktion. Dabei wird Verpackung nicht isoliert betrachtet, sondern im
Zusammenspiel mit Logistik, Handling, Lagerung und Transport. Nextpack wurde 2015 gegründet. Die Produktionsstandorte sind Deggendorf und Aholming. Nextpack beschäftigt rund 50 Mitarbeitende.