Der erste Stichtag ist der 12. August 2026

PPWR: Die unterschätzte Herausforderung der Automotive-Industrie

Die PPWR ist mehr als eine Recyclingvorgabe. Sie verändert Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse in Industrieunternehmen. Wer Industrie und Transportverpackungen nutzt, sollte spätestens jetzt klären, was ab August 2026 konkret zu tun ist.

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Für Industrieverpackungen gelten ab dem 12. August 2026 dieselben Regeln wie für B2C-Verpackungen.

Nur mehr wenige Monate, dann wird es ernst. Zwar ist die neue europäische Verpackungsregelung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation ) bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Seitdem ist sie rechtlich verbindliches EU-Recht. Die allgemeine Anwendung allerdings beginnt erst am 12. August 2026. Dann drohen offiziell auch Bußgelder, werden die Vorschriften ignoriert. Ab diesem Datum müssen Unternehmen die neuen Anforderungen tatsächlich erfüllen, sei es zu Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Verpackungsminimierung oder Konformitätsbewertung.

Doch während sich die öffentliche Diskussion beim Thema PPWR häufig auf Konsumverpackungen konzentriert, scheint die Verordnung bei den Herstellern und Verwendern von Industrie- und Transportverpackungen noch gar nicht angekommen zu sein. Auch im Automotive-Bereich. So sprechen Verpackungshersteller aktuell von vergleichsweise wenigen Anfragen seitens der Auftraggeber. Das bestätigt auch Lubomir Kroupa, Geschäftsführer von Nextpack im Interview. „Das Wissen darüber, wie man die PPWR konkret angeht, ist in vielen Unternehmen noch begrenzt“, so der Manager gegenüber "neue verpackung".

Der Aufwand ist beträchtlich

Aktuell sind Automobilhersteller wie OEM-Lieferanten vorsichtig, werden sie auf die PPWR angesprochen. Doch auch die Hersteller von Transport- und Schutzverpackungen für die Automobilindustrie und deren Zulieferer sind nicht schon startklar. Es müssen noch zahlreiche Details geklärt werden. Davon abgesehen ist der Aufwand für die betroffenen Unternehmen beträchtlich. Ernst Hahn, Geschäftsführer bei Knüppel Verpackung: „Die Umsetzung der PPWR bedeutet für viele Unternehmen derzeit einen hohen organisatorischen Aufwand bei gleichzeitig großer Unsicherheit. Zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung – etwa zur Rollenzuordnung in komplexen Lieferketten – sind noch nicht abschließend geklärt, was wir auch in der Verunsicherung unserer Kunden deutlich spüren. Zudem sehen wir erhebliche Herausforderungen, die definierten Rezyklatquoten in der Breite fristgerecht zu erreichen. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage betrachten wir die PPWR kritisch, bereiten uns jedoch selbstverständlich auf ihre allgemeine Anwendung ab August 2026 vor.“

Doch worum geht es konkret bei Industrieverpackungen?

Die PPWR gilt für alle Verpackungen, unabhängig davon, ob sie im B2C‑ oder B2B‑Bereich eingesetzt werden. Dazu zählen ausdrücklich Transportverpackungen Umverpackungen / Sammelverpackungen, Paletten, Fässer, Kisten, IBC, Big Bags sowie Mehrweg‑Industrieverpackungen.

    Industrieverpackungen dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie PPWR‑konform sind. Hersteller müssen:

  • eine Konformitätsbewertung durchführen,
  • eine EU‑Konformitätserklärung erstellen,
  • technische Unterlagen vorhalten (Design, Material, Recyclingfähigkeit),
  • Verpackungen entsprechend kennzeichnen.
  • Darüber hinaus gilt ab August 2026, dass Verpackungsgewicht und ‑volumen auf das notwendige Minimum reduziert sein müssen, eine Überverpackung unzulässig ist und „Luftverpackungen“ oder unnötige Schutzverpackungen verboten sind.

Ab Anwendung der PPWR müssen Industrieverpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein, so gestaltet sein, dass sie sortier‑ und verwertbar sind, und dürfen keine Stoffe enthalten, die Recycling wesentlich behindern. Allerdings greifen die Anforderungen stufenweise.

Ein weiteres Novum: Nutzer von Industrieverpackungen wie Industrieunternehmen, Versender, Abfüller, Logistiker können „Hersteller“ sein. Denn unter der PPWR gilt als Hersteller, wer Industrieverpackungen erstmals befüllt und in Verkehr bringt, Verpackungen unter eigener Marke nutzt und Importverpackungen in die EU einführt. Davon abgesehen fördert die PPWR stark Mehrweg‑Industrieverpackungen. Wiederverwendbare Verpackungen müssen:

  • mehrere Umläufe ermöglichen,
  • reparier‑ und reinigungsfähig sein,
  • Teil eines Rücknahmesystems sein.

Drei Themen, die Automotive künftig prägen werden

1. Der Übergang von einzelnen Mehrwegbehältern zu skalierbaren Reuse-Systemen. Standardisierung, Pooling-Modelle, Rückführlogik und Wirtschaftlichkeit werden zu strategischen Fragestellungen – nicht nur zu operativen Detailthemen.

2. Die konsequente Umsetzung von Design-for-Recyclability-Prinzipien bei Transportverpackungen. Dabei geht es um Materialwahl, Bauteilreduktion und die Abstimmung mit realen Recyclingprozessen, nicht um theoretische Recyclingquoten.

3. Der Aufbau von Nachweis- und Datenstrukturen. Kennzeichnung, Reporting und EPR-Anforderungen lassen sich langfristig nur mit belastbaren Daten über Verpackungsarten, Umläufe und Mengen erfüllen. Für viele Unternehmen bedeutet das Investitionen in IT-Systeme und neue Schnittstellen zwischen Logistik, Einkauf und Nachhaltigkeit.

Einweg‑Industrieverpackungen hingegen stehen unter steigendem Rechtfertigungsdruck.

Ab August 2026 müssen Nutzer zudem sicherstellen, dass Industrieverpackungen korrekt materialbezogen gekennzeichnet, gegebenenfalls als Mehrwegverpackung erkennbar sind und Trenn‑ und Entsorgungsinformationen enthalten. Last, but not least gilt eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Nutzer und Hersteller von Industrieverpackungen müssen sich an EPR‑Systemen beteiligen, Verpackungsmengen melden und gegebenenfalls Bevollmächtigte in anderen EU‑Staaten benennen. 

Der Einkauf wird zum entscheidenden Hebel

In vielen Automotive-Organisationen kommen die ersten Impulse zur PPWR aus Nachhaltigkeits-, ESG- oder Regulatory-Affairs-Abteilungen. Dort wird die Verordnung eingeordnet, zeitlich bewertet und in interne Roadmaps übersetzt. Sobald es jedoch um konkrete Umsetzungsfragen geht, verschiebt sich der Schwerpunkt. Verpackungsentwicklung, Werkslogistik und Industrial Engineering übernehmen eine zentrale Rolle, weil sie entscheiden, wie Mehrwegkonzepte, Materialalternativen oder neue Behälterstandards tatsächlich in Prozesse integriert werden können. Der Einkauf wird schließlich zum entscheidenden Hebel, wenn es darum geht, neue Verpackungsanforderungen in Lieferantenspezifikationen, Verträge und Kostenmodelle zu überführen.

Ein zentraler Punkt ist das Thema Wiederverwendung. Die Verordnung formuliert nicht nur Quoten, sondern verlangt den Aufbau funktionierender Reuse-Systeme. Ein Mehrwegbehälter allein erfüllt diese Anforderung nicht. Entscheidend sind Rückführlogistik, Umlaufzahlen, Zuständigkeiten, Reinigungsprozesse und Bestandssteuerung. Hinzu kommen Dokumentations- und Informationspflichten. Verpackungen müssen künftig eindeutig identifizierbar sein, Informationen zur Materialzusammensetzung und Nutzung bereitstellen und, je nach Ausgestaltung der Rechtsakte, digital auslesbar sein. Für Automotive-Unternehmen bedeutet das, Verpackung stärker als datenhaltiges Objekt zu betrachten, das in IT- und Tracking-Systeme integriert werden muss. Allerdings folgen viele delegierte Rechtsakte noch. Die vollständige Detailtiefe dürfte erst in den nächsten Monaten verfügbar sein.

Auch das häufig verwendete Schlagwort „Recyclingfähigkeit“ greift in der Umsetzung zu kurz. Herausforderungen entstehen weniger beim Grundmaterial als bei Komponenten wie Etiketten, Klebstoffen, Inlays oder funktionalen Schutzmaterialien. Diese Details entscheiden darüber, ob eine Verpackung in realen Sortier- und Recyclingprozessen tatsächlich verwertbar ist.

Internationale Lieferketten als Belastungstest

Besonders deutlich werden die Herausforderungen der PPWR in internationalen Lieferketten. Übersee-Transporte und sogenannte Langläuferströme können mit regulatorischen Reuse-Zielen und logistischer Realität kollidieren. Einseitige Warenströme erschweren klassische Mehrwegkreisläufe, lange Transitzeiten erhöhen Umlaufbestände und Kapitalbindung.

Eine Folge sind hybride Modelle: Mehrweg dort, wo Rückführungen realistisch sind, kombiniert mit optimierten Einweglösungen für Sonderfälle. Ergänzt werden diese Ansätze durch regionale Pools, konsolidierte Rücklaufpunkte oder falt- und nestbare Behälterkonzepte. Die PPWR zwingt Unternehmen, diese Entscheidungen systematisch zu begründen und zu dokumentieren.

Ein weiterer Faktor ist die Infrastruktur im Herkunfts- und Zielland. Verpackungslösungen müssen Transportmittel, Handlingmöglichkeiten und Recyclingstrukturen entlang der gesamten Kette berücksichtigen. Damit wird Verpackungsdesign zu einer Aufgabe, die über den einzelnen Standort hinausreicht.

Lubomir Kroupa: „PPWR zwingt Unternehmen, Verpackung neu zu denken“

neue verpackung: Herr Kroupa, die Europäische Verordnung PPWR wurde am 11. Februar geltendes EU-Recht, zur Anwendung kommen die ersten Pflichten am 12. August 2026. Welche Punkte sind aus Ihrer Sicht besonders relevant?

Lubomir Kroupa: Kurzfristig relevant ist vor allem die Verpflichtung zur Ausstellung von Konformitätserklärungen. Ab dem 12. August 2026 müssen wir unseren Kunden bestätigen, dass die Verpackungen den Anforderungen entsprechen. Wie diese Konformität im Detail nachzuweisen ist, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Andere Themen – etwa Volumenreduzierung oder verbindliche Recyclingquoten – greifen erst später, teilweise ab 2030. Dennoch ist der Rahmen klar: Er wird schrittweise enger. Es ist noch bewältigbar, aber nur, wenn man sich frühzeitig damit auseinandersetzt. Unklar ist derzeit vor allem, wie sich die Anforderungen sauber in ERP-Systemen abbilden lassen und wie Prüfungen konkret aussehen werden.

Wie reagieren Ihre Kunden bislang auf die neuen Vorgaben?

Kroupa: Bisher kommen nur vereinzelt Anfragen. Das Wissen darüber, wie man die PPWR konkret angeht, ist in vielen Unternehmen noch begrenzt. Häufig beschränkt sich die Anfrage auf eine kurze Bitte um eine Konformitätserklärung per E-Mail. Systematische Diskussionen oder abgestimmte Zeitpläne sehen wir bislang kaum.

Die PPWR schafft EU-weit einheitliche Regelungen. Wo sehen Sie konkrete Vorteile?

Kroupa: Ein gutes Beispiel sind Kennzeichnungen. Bisher gab es nationale Symbole und Vorgaben, was zu einer Vielzahl unterschiedlicher Logos auf Verpackungen geführt hat. Einheitliche EU-weit gültige Kennzeichnungen sind sinnvoll und notwendig. Auch die Vorgaben zur Volumenreduzierung im Onlinehandel halte ich für richtig – gerade bei unnötig großen Versandverpackungen. Das sind Maßnahmen, die vergleichsweise einfach umzusetzen sind und tatsächlich Wirkung entfalten. 

Welche Auswirkungen hat die PPWR speziell auf Industrieverpackungen im Automotive-Bereich?

Kroupa: Zentral ist die Recyclingfähigkeit. Unsere Verpackungen bestehen entweder aus papierbasierten Materialien oder aus sortenreinem Polyethylen und sind vollständig recyclingfähig. Auch Produktionsabfälle werden wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt.

Im Markt sehen wir seit etwa anderthalb bis zwei Jahren einen klaren Trend: weg von Styropor, hin zu alternativen Materialien. Viele Unternehmen haben sich bereits vor Inkrafttreten der PPWR intensiv damit beschäftigt. Gleichzeitig zeigt sich, dass bestimmte bisher eingesetzte Materialien, etwa vernetzte Schäume für empfindliche Sichtteile, nicht mehr zukunftsfähig sind, weil sie nicht recyclingfähig sind. Hier entstehen neue Lösungen auf Basis unvernetzter Kunststoffe oder papierbasierter Konzepte.

Spielt Monomaterialität dabei eine zunehmende Rolle?

Kroupa: Definitiv. Verpackungen müssen trennbar und sortenrein recyclingfähig sein. Verklebte Verbundlösungen werden zunehmend durch mechanische Steck- oder Fixiersysteme ersetzt. Wir haben beispielsweise gemeinsam mit einem großen Automobilhersteller bereits vor einem Jahr Verpackungen umgestellt, ohne die Funktion zu verändern – aber mit klaren Vorteilen beim Recycling.

Wie bewerten Sie die Entwicklung im Bereich Mehrwegverpackungen?

Kroupa: In der Automobilindustrie sind Mehrwegsysteme seit Langem etabliert. Allerdings sind klassische Kunststoffbehälter investitionsintensiv und rechnen sich nur bei hohen Umlaufzahlen. Wir sehen daher Potenzial in hybriden Lösungen: papierbasierte Verpackungen, die vier bis sechs Umläufe ermöglichen. Wenn diese Anforderungen künftig als Mehrweg anerkannt werden, wäre das ein praxistauglicher Ansatz. Wichtig ist, dass die Regulierung hier realistisch bleibt.

Verändert die PPWR auch die Rolle von Verpackung innerhalb der Unternehmen?

Kroupa: Ja, eindeutig. Verpackung wurde lange als reines C-Teil betrachtet. Künftig wird sie stärker in Richtung B-Teil rücken, also früher in Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Oft wird erst spät erkannt, dass Verpackung Einfluss auf Transporteffizienz, Produktionsabläufe und Kosten hat. Diese Sichtweise wird sich ändern müssen.

Welche Konsequenzen hat das für Ihr eigenes Geschäftsmodell?

Kroupa: Unsere Stärke liegt in der Kombination aus Entwicklung, Beratung und Konfektionierung unterschiedlicher Materialien. Wir verstehen uns zunehmend als Schnittstelle zwischen Einkauf, Logistik und Produktion. Preis bleibt ein sensibles Thema, gerade im Automotive-Umfeld. Unsere klare Haltung ist: Unsere Leistung muss wirtschaftlich darstellbar sein. Wo das nicht gegeben ist, konzentrieren wir uns bewusst auf andere Branchen oder Nischen.

Lubomir Kroupa ist Geschäftsführer der Verpackungsfirma Nextpack. Das Unternehmen entwickelt, produziert und konfektioniert maßgeschneiderte Schutzverpackungen für industrielle Anwendungen. Der Fokus liegt auf konstruktiven Verpackungslösungen aus Wabenpappe, Wellpappe, recycelbarem PE-Schaum sowie intelligenten Materialkombinationen. Das Ziel: maximaler Produktschutz bei minimalem Materialeinsatz, nachhaltig, wirtschaftlich und prozesssicher. Nextpack begleitet Kunden ganzheitlich: von der Idee über Konstruktion und Musterbau bis zur Serienproduktion. Dabei wird Verpackung nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenspiel mit Logistik, Handling, Lagerung und Transport. Nextpack wurde 2015 gegründet. Die Produktionsstandorte sind Deggendorf und Aholming. Nextpack beschäftigt rund 50 Mitarbeitende.