Ab 12. August 2026 greifen die ersten Regeln der PPWR. Sie betreffen gleichermaßen Packmittelhersteller wie Markenartikler oder Händler. Ab 2030 werden die Herausforderungen größer.
Das große Ziel lautet klimaneutrales Europa.OpenAI
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Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist ein
zentraler Baustein der europäischen Umweltpolitik und eng mit den Zielen des
EU-Green-Deals verknüpft. Während der Green Deal darauf abzielt, Europa bis
2050 klimaneutral zu machen und Ressourcen effizienter zu nutzen, richtet sich
die PPWR speziell auf den Bereich Verpackungen. Sie gehören zu den größten
Abfallströmen in der Europäischen Union und verbrauchen erhebliche Mengen an
Rohstoffen und Energie. Die Verordnung setzt daher verbindliche Vorgaben für
die Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Förderung von
Wiederverwendungssystemen sowie höhere Recyclingquoten. Gleichzeitig soll sie
einheitliche Regeln im europäischen Binnenmarkt schaffen und Innovationen in
nachhaltigen Verpackungslösungen fördern. Damit wird die PPWR zu einem
wichtigen Hebel, um Kreislaufwirtschaft praktisch umzusetzen. Für Unternehmen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette bedeutet dies tiefgreifende
Veränderungen – von der Verpackungsentwicklung über Logistikprozesse bis hin zu
neuen Geschäftsmodellen.
Die Ziele der PPWR
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Reduktion des Verpackungsmülls in der EU, insbesondere durch Minimierung überflüssiger Verpackungen und Verbot bestimmter Verpackungsformate
EU-weite Harmonisierung der Verpackungsregeln, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den Binnenmarkt zu stärken
Förderung von Mehrweg- und Reuse-Systemen, inklusive verbindlicher Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungen
Verbesserung der Recyclingfähigkeit aller Verpackungen ab 2030 (verbindliche Design-for-Recycling-Anforderungen)
Einführung verbindlicher Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen zur Ressourcenschonung
Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, insbesondere durch hochwertiges Sortieren und Recycling in der gesamten EU
Diese Anforderungen stellt die PPWR an
Verpackungshersteller?
Die Pflichten gelten ab 12. August 2026, teils mit
Übergangsfristen.
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1. Minimierung und Materialeinsparung
Vermeidung übermäßiger Verpackungen, inklusive Verbot bestimmter Formate und Mogelpackungen
2. Recyclingfähigkeit
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Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein; technische Dokumentation und Konformitätserklärung sind erforderlich ("Packaging-Konformität").
3. Mindestrezyklatanteile
Verbindliche Rezyklatquoten für Kunststoffe, abhängig vom Verpackungstyp (beispielsweise höher für Nicht-Lebensmittelverpackungen)
4. Mehrweg- und Wiederverwendungsquoten
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Förderung verbindlicher Wiederverwendbarkeit; konkrete Quoten variieren nach Produktgruppe und werden EU-weit harmonisiert.
5. Pfandsysteme
Auch der Handel ist gefordert.OpenAI
Verpflichtende Pfandsysteme für Einwegkunststoffflaschen und Getränkedosen, abgestimmt mit bestehenden nationalen Systemen
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6. Monomaterialien und Sortierfähigkeit
Stärkere Ausrichtung auf sortierfreundliche Materialien, bevorzugt Monomateriallösungen
7. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
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Hersteller tragen Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling.
Strengere Registrierungs-, Melde- und Datenpflichten
Fehlende Registrierung kann zu Vertriebsverboten führen.
Und das kommt ab 2030 auf Verpackungshersteller zu
1. Design-for-Recycling wird verpflichtender Marktzugang
Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die mindestens 70 % Recyclingfähigkeit erreichen (Klasse A–C). Verpackungen der Klassen D und E sind nicht mehr marktfähig.
2. Verbindliche Mindestrezyklatanteile in
Kunststoffen
Hersteller müssen ab 2030 sicherstellen, dass Verpackungen folgende PCR-Anteile enthalten:
PET-Lebensmittelverpackungen: ≥ 30 %
Einweg-Getränkeflaschen: ≥ 30 %
Sonstige Kunststoffverpackungen: ≥ 35 %
Für manche Verordnungen gelten Übergangsfristen.OpenAI
3. Leerraum-Obergrenze & Materialeffizienz
Für Transport- und E‑Commerce-Verpackungen gilt ab 2030 eine maximale Leerraumquote von 50 %.
4. Digitaler Produktpass (QR-Code-Pflicht)
Hersteller müssen ab 2030 sicherstellen, dass Verpackungen digitale Produktinformationen enthalten:
Recyclingfähigkeit
Rezyklatanteil
Wiederverwendbarkeit
5. Mehrweg & Reuse
Hersteller, die Transportverpackungen anbieten, müssen gewährleisten, dass mindestens 40 % dieser Verpackungen ab 2030 mehrwegfähig sind.
Diese Anforderungen gelten ab 2030 für Markenartikler
1. Produkt- und Verpackungsdesign wird reguliert
Markenartikler müssen bei allen primären, sekundären und
tertiären Verpackungen folgende Kriterien nachweisen:
Recyclingfähigkeit ab 70 % (Klasse A–C) – sonst Verkaufsverbot
Einsatz verbindlicher Rezyklatquoten bei Kunststoffanteilen
2. Neue Informations- und Kennzeichnungspflichten
Ab 2030 müssen Verbraucher per QR-Code über Nachhaltigkeitsdaten informiert werden (Rezyklatanteil, Reuse-Standard, Entsorgung).
3. Folgende Einwegverpackungen werden verboten:
Einweg-Portionspackungen (z. B. Marmelade, Ketchup, Butter)
Mini-Hygieneartikel in Hotels
4. Mehrwegquoten und Reuse-Systeme
Höhere Mehrweganteile in Transportverpackungen (≥ 40 % ab 2030)
5. Pfandsysteme (DRS)
Ab 2029 müssen in allen EU-Staaten Pfandsysteme für Getränkeverpackungen bestehen.
Markenartikler müssen ihre Verpackungen ab 2030 auf DRS-Standards ausrichten (Mindestmaterialstärken, Barcodes, Sortierbarkeit).
Die kommenden Jahre werden für die Verpackungswirtschaft richtungsweisend. Zwar
bringen die Anforderungen der PPWR zahlreiche operative und strategische
Herausforderungen mit sich, doch eröffnen sie zugleich neue Möglichkeiten für
Innovation, Ressourceneffizienz und nachhaltige Geschäftsmodelle. Unternehmen,
die frühzeitig investieren, ihre Prozesse anpassen und partnerschaftlich
entlang der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten, können zu wichtigen Treibern
einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft werden.