Einwegkunsttoffrichtlinie und PPWR
Aus für die Trinkhalm-Petition von Capri-Sun
Capri Sun wollte den Plastikstrohhalm zurück – sammelte aber weit weniger Unterstützung als geplant. Warum das Unternehmen dennoch von Erfolg spricht und welche regulatorische Debatte dahinter steckt, zeigt ein genauerer Blick.
Noch im Mai dieses Jahres hatte sich Capri-Sun online bei
den Unterzeichnern der Petition für die Rückkehr des Plastik-Trinkhalms bedankt.
Und verkaufte ihre Aktion als Erfolg. Obgleich die anvisierte Zahl an Unterschriften
von 1. Million bei weitem nicht erreicht wurden – seit dem Start 2024. Bis
heute haben sich nur rund 170.000 Menschen europaweit dafür engagiert. Aber, so
das Unternehmen: „Dank Ihrer Unterstützung hat die Petition ihr Ziel erreicht,
auf EU-Ebene Aufmerksamkeit zu schaffen. Da dieser Dialog mit der Europäischen
Kommission bereits vor Erreichen von einer Million Unterschriften erfolgreich
in Gang gesetzt wurde, war es nicht mehr erforderlich, die Petition aktiv
weiter zu bewerben.“
Klingt nach einem Erfolg. Defacto aber hat sich die Ausgangslage
seit 2024 so gut wie nicht geändert. Die Petition, das lässt sich durchaus behaupten,
ist ein Flop. Die Mobilisierung der Massen – sie hat nicht stattgefunden. Darum
auch ließen die Verantwortlichen das Thema kommunikativ langsam sterben
Die Petition war schlecht gemacht
Dumm nur, dass sich vor wenigen Tagen Hans-Peter Wild, Aufsichtsratschef
und Eigentümer von Capri‑Sun, in einem Interview auch zur Petition zu Wort
meldete. Er räumte offen ein: „Die Petition war schlecht gemacht und falsch
– das nur nebenbei“, so der Manager gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung. Inhaltlich
hingegen stärkt Wild die Bestrebungen nach einer Ausnahmeregelung für den
Capri-Sun-Trinkhalm aus Kunststoff.
Ziel sei es, faktenbasiert aufzuzeigen, dass sich die beiden
Regelwerke SUPD (Einwegkunststoffrichtlinie) und PPWR (Packaging and Packaging
Waste Regulation) derzeit in der Praxis widersprächen, heißt es weiter auf der
Petitionsplattform Change.org. Capri-Sun wolle an einer ausgewogenen,
verantwortungsvollen Lösung mitwirken, die regulatorische Anforderungen mit
Recyclingfähigkeit, Nachhaltigkeit und Alltagsnutzen in Einklang bringe.
Doch was ist dran am Vorwurf der „Widersprüchlichkeit“?
Capri‑Sun weist darauf hin, dass es in der praktischen
Umsetzung beider Regelwerke zu Spannungen kommen kann. Diese entstehen vor
allem daraus, dass die SUPD nicht zwischen losen Einwegprodukten und solchen
unterscheidet, die integraler Bestandteil eines Verpackungssystems sind.
Während die PPWR gerade solche Lösungen bewertet und auf möglichst sortenreine,
recyclingfähige Materialien abzielt, kann die pauschale Vorgabe der SUPD dazu
führen, dass funktional schlechter integrierbare Alternativen eingesetzt
werden. Will heißen: Ein Papierstrohhalm in einem vollständig auf Monomaterial
ausgelegten Kunststoffsystem kann die Recyclingqualität beeinträchtigen und
Sortierprozesse erschweren.
Klassischer Zielkonflikt
Andererseits liegen zwei verschiedene Zielsetzungen vor. Die
SUPD zielt in erster Linie auf die Vermeidung von Vermüllung und die Reduktion
besonders problematischer Einwegprodukte, während die PPWR die
Kreislauffähigkeit von Verpackungen insgesamt verbessern soll.
Das dürfte Absicht sein. Vor allem Strohhalme zählen zu den
häufigsten Abfällen in der Umwelt, weshalb sie in der SUPD unabhängig von ihrer
konkreten Einbindung in Verpackungssysteme reguliert oder verboten werden.
Zudem ist die PPWR keineswegs als Freibrief für Kunststofflösungen zu verstehen,
sondern enthält selbst Vorgaben zur Reduktion von Verpackungen und zur
Einschränkung bestimmter Einwegformate.
Fazit: Es handelt sich um einen Zielkonflikt zwischen
Vermeidung und Recyclingoptimierung. Die Argumentation von Capri‑Sun ist daher zwar
nicht falsch, aber zugespitzt und stark von unternehmerischen Interessen
geprägt.