Einwegkunsttoffrichtlinie und PPWR

Aus für die Trinkhalm-Petition von Capri-Sun

Capri Sun wollte den Plastikstrohhalm zurück – sammelte aber weit weniger Unterstützung als geplant. Warum das Unternehmen dennoch von Erfolg spricht und welche regulatorische Debatte dahinter steckt, zeigt ein genauerer Blick.

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Noch im Mai dieses Jahres hatte sich Capri-Sun online bei den Unterzeichnern der Petition für die Rückkehr des Plastik-Trinkhalms bedankt. Und verkaufte ihre Aktion als Erfolg. Obgleich die anvisierte Zahl an Unterschriften von 1. Million bei weitem nicht erreicht wurden – seit dem Start 2024. Bis heute haben sich nur rund 170.000 Menschen europaweit dafür engagiert. Aber, so das Unternehmen: „Dank Ihrer Unterstützung hat die Petition ihr Ziel erreicht, auf EU-Ebene Aufmerksamkeit zu schaffen. Da dieser Dialog mit der Europäischen Kommission bereits vor Erreichen von einer Million Unterschriften erfolgreich in Gang gesetzt wurde, war es nicht mehr erforderlich, die Petition aktiv weiter zu bewerben.“

Klingt nach einem Erfolg. Defacto aber hat sich die Ausgangslage seit 2024 so gut wie nicht geändert. Die Petition, das lässt sich durchaus behaupten, ist ein Flop. Die Mobilisierung der Massen – sie hat nicht stattgefunden. Darum auch ließen die Verantwortlichen das Thema kommunikativ langsam sterben

Die Petition war schlecht gemacht

Dumm nur, dass sich vor wenigen Tagen Hans-Peter Wild, Aufsichtsratschef und Eigentümer von Capri‑Sun, in einem Interview auch zur Petition zu Wort meldete. Er räumte offen ein: „Die Petition war schlecht gemacht und falsch – das nur nebenbei“, so der Manager gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung. Inhaltlich hingegen stärkt Wild die Bestrebungen nach einer Ausnahmeregelung für den Capri-Sun-Trinkhalm aus Kunststoff.

Ziel sei es, faktenbasiert aufzuzeigen, dass sich die beiden Regelwerke SUPD (Einwegkunststoffrichtlinie) und PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) derzeit in der Praxis widersprächen, heißt es weiter auf der Petitionsplattform Change.org. Capri-Sun wolle an einer ausgewogenen, verantwortungsvollen Lösung mitwirken, die regulatorische Anforderungen mit Recyclingfähigkeit, Nachhaltigkeit und Alltagsnutzen in Einklang bringe.

Doch was ist dran am Vorwurf der „Widersprüchlichkeit“?

Capri‑Sun weist darauf hin, dass es in der praktischen Umsetzung beider Regelwerke zu Spannungen kommen kann. Diese entstehen vor allem daraus, dass die SUPD nicht zwischen losen Einwegprodukten und solchen unterscheidet, die integraler Bestandteil eines Verpackungssystems sind. Während die PPWR gerade solche Lösungen bewertet und auf möglichst sortenreine, recyclingfähige Materialien abzielt, kann die pauschale Vorgabe der SUPD dazu führen, dass funktional schlechter integrierbare Alternativen eingesetzt werden. Will heißen: Ein Papierstrohhalm in einem vollständig auf Monomaterial ausgelegten Kunststoffsystem kann die Recyclingqualität beeinträchtigen und Sortierprozesse erschweren.

Klassischer Zielkonflikt

Andererseits liegen zwei verschiedene Zielsetzungen vor. Die SUPD zielt in erster Linie auf die Vermeidung von Vermüllung und die Reduktion besonders problematischer Einwegprodukte, während die PPWR die Kreislauffähigkeit von Verpackungen insgesamt verbessern soll.

Das dürfte Absicht sein. Vor allem Strohhalme zählen zu den häufigsten Abfällen in der Umwelt, weshalb sie in der SUPD unabhängig von ihrer konkreten Einbindung in Verpackungssysteme reguliert oder verboten werden. Zudem ist die PPWR keineswegs als Freibrief für Kunststofflösungen zu verstehen, sondern enthält selbst Vorgaben zur Reduktion von Verpackungen und zur Einschränkung bestimmter Einwegformate.

Fazit: Es handelt sich um einen Zielkonflikt zwischen Vermeidung und Recyclingoptimierung. Die Argumentation von Capri‑Sun ist daher zwar nicht falsch, aber zugespitzt und stark von unternehmerischen Interessen geprägt.