Martin Engelmann

Martin Engelmann ist Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. (Bild: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen)

Die Kritik der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. ist eindringlich. Der Verband ruft Kommission, Rat und Parlament dazu auf, bei der juristischen Überprüfung für faire und effektive Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu sorgen.

Viele der Regelungen zu Verpackungsverboten, Mehrwegquoten, Recyclinganforderungen und Einsatzquoten für Rezyklate gelten nur für Kunststoffverpackungen oder sehen Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien vor, heißt es in einer Stellungnahme. Dabei habe ein von den Verbänden IK, EuPC und Elipso in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gezeigt, dass solche unterschiedlichen Regelungen von Verpackungsmaterialien mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den EU-rechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstießen, da keine sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung vorlägen und diese auch nicht mit den Zielen der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation ) vereinbar sei.

Nur ein Ausweichen auf Einwegverpackungen

„Wir fordern die Entscheider auf, die unrechtmäßigen Sonderregeln zu streichen und gleiche Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu schaffen“, fordert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. „Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie der vorläufigen Einigung zustimmen kann. Wir sehen in der Überprüfung des Kompromisses die Chance, klare und vor allem rechtssichere Regelungen zu treffen“, so Engelmann. „Verbote und Wiederverwendungsvorgaben ausschließlich für Kunststoffverpackungen stehen im klaren Widerspruch zu den Zielen der PPWR. Anstelle zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen, führen sie lediglich zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien wie Papier- und Kartonverpackungen, die im Vergleich zu Kunststoffverpackungen oft weniger nachhaltig sind“, kritisiert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK.

Außerdem sorge die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als 5 % Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recyclebare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt würden. „Insgesamt begünstigen die Sonderregelungen eine Verschiebung hin zu dickeren und schwereren Verpackungsmaterialien und damit zu mehr Verpackungsmüll und mehr CO2-Emissionen. Das ergibt ökologisch keinen Sinn“, so Schmidt.

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